Hartz IV: Zu Wenig Geld für Stromkosten

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13.07.2011

Laut einer Studie der Gemeinnützigen Gesellschaft für Verbraucher und Sozialberatung (GVS) erhalten Hartz IV Bezieher zu wenig finanzielle Hilfen für Stromkosten. Vielfach müssen Betroffenen draufzahlen.

Nur 321,80 Euro stehen für Stromkosten zur Verfügung
Die GVS ermittelte, dass im regulär gültigen Hartz IV Regelsatz für einen Alleinstehenden pro Jahr etwa 321,80 Euro für Stromkosten zur Verfügung stehen. Der Strom des kostengünstigsten Stromanbieters für einen Single-Haushalt im Bundesland Sachsen beträgt allerdings 435,50 Euro. Dem Haushalt fehlt demnach ein Betrag von 113 Euro. In anderen Bundesländern sah es indes nicht besser aus. So mussten Hartz IV Betroffene in Thüringen sogar 147 Euro jährlich zusätzlich von den Regelleistungen für Strom ausgeben. Eine vierköpfige Bedarfsgemeinschaft in Sachsen könne demnach bis zu 524 Euro jährlich an Stromschulden anhäufen. In Thüringen beträgt der Fehlbetrag 346 Euro, in Sachsen Anhalt 393 Euro. Würde man diesen Betrag auf alle neuen Bundesländer hochrechnen, so ergebe sich ein Fehlbetrag von rund 70 Millionen Euro. Eben jener Betrag wird Arbeitslosengeld II Beziehern vorenthalten, obwohl die Stromkosten nicht von den Regelleistungen zu tragen sind.

Keine Flucht in Billigtarife möglich
In Jobcentern werden Betroffene regelmäßig abgewimmelt. Sachbearbeiter argumentieren, die Betroffenen könnten sich nach einem kostengünstigsten Anbieter umschauen. Doch in aller Regel sind Hartz IV Bezieher auf kommunale Grundversorger wie die Stadtwerke angewiesen, weil private Stromanbieter zunächst die Kreditwürdigkeit und das Einkommen des Kunden prüfen. In den meisten Fällen werden Kunden aufgrund des ALG II-Bezuges abgelehnt. Hartz-IV-Empfängern ist demnach die Flucht in Billigtarife verwehrt.

Hartz IV Bezieher müssen beim Essen sparen
In einer Erklärung kritisierte der Paritätische Wohlfahrtsverband diese Entwickelung. „Hartz IV-Empfänger sind gezwungen am Essen und anderen Dingen zu sparen, um die Stromkosten bezahlen zu können“. In den letzten Jahren ist zudem der Strompreis schrittweise erhöht worden. Wirtschaftsökonomen bezifferten den durchschnittlichen Anstieg mit 8 bis 10 Prozent. Rudolf Martens, Leiter der Forschungsstelle des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sagte: “Hier wurde jede Chance genutzt, bei der Berechnung des Hartz-IV-Satzes selbst an kleinsten Beträgen zu sparen.”

Unterdeckung in ganz Deutschland
Die Situation ist in ganz Deutschland vorhanden. In kaum einem Bundesland können Hartz IV Bezieher die Stromkosten vollständig bezahlen, ohne drauf zahlen zu müssen. Allerdings ist das Problem der Unterdeckung der Hartz IV Sätze in Ostdeutschland am Größten, weil hier prozentual am meisten Menschen das Arbeitslosengeld II beziehen. Zudem verlangen die Stromanbieter die höchsten Strompreise im Vergleich zu den restlichen Bundesländern. Die Studie wurde im Auftrag des MDR Fernsehen durchgeführt. (sb)

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