BA: massenweise Hartz IV Bezieher zum Psychologen

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Jobcenter zwingen Erwerbslose zum psychologischen Test – sonst drohen Sanktionen

26.05.2014

Die Würde des Menschen ist unantastbar, heißt es im Grundgesetz. Demnächst müsste der Zusatz, "aber nicht für Hartz IV Betroffene" gelten. Denn ein Recht auf Würde haben Menschen in Not kaum noch. Denn: die Bundesagentur für Arbeit (BA) schickt immer mehr Erwerbslose zum Psychologen. Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linkspartei hervor. Anhand von psychologischen Begutachtungen soll beispielsweise die Eignung der Erwerbslosen für Umschulungen oder Weiterbildungsmaßnahmen überprüft werden. Verweigert der Betroffene den Test, muss er mit Sperrzeiten oder Sanktionen rechnen.

Zwang zu psychologischen Tests
Der Zeitung zufolge ist die Zahl der verpflichtenden psychologischen Untersuchungen 2013 auf 106.300 gestiegen. Im Vorjahr waren es noch 95.000 Begutachtungen. Demnach wurden 57.400 Hartz IV-Betroffene und 48.900 Arbeitslosengeld I (ALG I)-Bezieher auf ihre Eignung und Fähigkeiten untersucht. Nach Angaben der BA sei vor allem die Zahl der Tests bei Erwerbslosen in ALG I-Bezug gestiegen. Dies sei auf das Programm „Erstausbildung junger Erwachsener" für Männer und Frauen über 25 Jahre ohne Berufsabschluss zurückzuführen.

Die Linkspartei bezeichnete die verpflichtenden psychologischen Untersuchungen gegenüber der Zeitung als „Unding“. Die Jobcenter „sollen Jobs vermitteln und keine Seelenklempner", sagte Fraktionsvize Klaus Ernst dem Blatt. Nach seiner Ansicht dürften solche Test nur auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Besonders problematisch ist die Verpflichtung zur Teilnahme an den psychologischen Untersuchungen, da den Betroffenen Sperrzeiten oder Sanktionen in Form von Leistungskürzungen drohen, wenn sie die Test verweigern. (ag)

Bild: Daniela B. / pixelio.de

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