NRW: Klageflut bei Sozialgerichten wegen Hartz IV. Jede dritte Klage wegen Kosten der Unterkunft oder eheähnlicher Gemeinschaft erfolgreich
Essen. (pr-sozial)An den acht Sozialgerichten in Nordrheinwestfalen haben die Hartz IV-Gesetze zu einem dramatischen Anstieg der Klagen geführt. "Allein der Eingang von Klagen um das Arbeitslosengeld II ist im vergangenen Jahr sprunghaft um 77 Prozent auf mehr als 16 300 gestiegen", berichtete der Präsident des Landessozialgerichts, Jürgen Brand, in Essen. Vornehmlich gehe um die Feststellung von eheähnlichen Lebensgemeinschaften, oder um die angemessene Wohnungsgröße, Heizkosten und Vermögensfragen.
Fast jeder dritte Kläger (35 Prozent) hat in NRW in Sachen Arbeitslosengeld II Erfolg bei den Sozialgerichten. "Diese hohe Erfolgsquote erklärt sich unter anderem dadurch, dass sich die Arbeitsgemeinschaften erst mit dem neuen Gesetz auseinander setzen mussten", erläuterte der Präsident. (26.01.07)
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