Wichtiges Urteil: Anspruch auf Laptop vom Jobcenter

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Das Sozialgericht in Halle hat eine wichtige Entscheidung getroffen. Eine Schรผlerin im Bรผrgergeld-Bezug hat Anspruch auf ein Laptop als Leistung des Jobcenters. Die Behรถrde hatte dem Schulkind die Bewilligung der Kosten des digitalen Gerรคts zuvor abgelehnt. (S 18 AS 951/23)

Laptops gehรถren zum Unterricht

Laptops sind heute ein wichtiger Bestandteil des Schulunterrichts. Pรคdagogen weisen zwar immer wieder darauf hin, dass Schรผler bei der Nutzung durch Lehrkrรคfte begleitet werden mรผssen. Klar ist jedoch auch, dass digitale Gerรคte den Zugriff auf Lehrinhalte zu jeder Zeit und an jedem Ort ermรถglichen.

Sich kein Laptop leisten zu kรถnnen, verschรคrft die Ungleichheit

Ein Problem ist, dass das Nutzen von Laptops kognitive und soziale Ungleichheiten zwischen Schรผlern verschรคrfen kann.

Das Anschaffen und Warten von Laptops ist mit Kosten verbunden, die finanziell schwache Eltern รผberfordern. Dadurch werden sozial bereits benachteiligte Schรผler noch stรคrker ausgegrenzt, wenn sie sich diese Gerรคte nicht leisten kรถnnen.

Schule schreibt Laptop fรผr alle Schรผler vor

Die Schule in Sachsen-Anhalt, auf die die 15jรคhrige Betroffene geht, setzt ebenfalls Laptops ein, um Unterrichtsunhalte zu vermitteln und das Lernen der Schรผler zu fรถrdern.

Dafรผr beschloss die Gesamtkonferenz fรผr jeden Jahrgang ab der achten Klasse die Anschaffung eines einheitlichen Notebooks, das 248,00 Euro kostet.

Beim Bรผrgergeld sind 248,00 Euro nicht erschwinglich

Wer Bรผrgergeld erhรคlt, lebt am Existenzminimum. 248,00 Euro entsprechen fast der Hรคlfte des Regelsatzes, den ein alleinstehender Bรผrgergeld-Bezieher im Monat zum Leben hat. Fรผr einen derartigen Mehrbedarf ist kein Geld in der Kasse.

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Jobcenter meint, die Schรผlerin kรถnne das Geld ansparen

So argumentierte auch die Familie der Schรผlerin und beantragte beim zustรคndigen Jobcenter die รœbernahme der Lapotop-Kosten als Mehrbedarf. Das Jobcenter lehnte dies ab und erklรคrte, die Familie kรถnne sich den notwendigen Betrag zusammen sparen.

Das Sozialgericht erklรคrt Laptop zum Mehrbedarf

Vom Sozialgericht bekam das Jobcenter wegen dieser Ansicht den Kopf gewaschen. Die Richter stellten klar: Das Jobcenter muss der Schรผlerin das digitale Gerรคt bezahlen. Dieses sei nรคmlich ein zwingender Bestandteil des Unterrichts fรผr alle Schรผler. Deshalb bestehe laut Paragraf 21 Absatz 6 des Sozialgesetzbuches II ein Mehrbedarf, den das Jobcenter zu finanzieren habe.

Das Sozialgesetzbuch II nennt Schulmaterial als Mehrbedarf

Tatsรคchlich steht im Paragrafen 21 ausdrรผcklich, dass notwendiges Schulmaterial, welches nicht durch die Leistungen abgedeckt sind, als Mehrbedarf gewรคhrt werden kann. Das ist, wie das Gericht zu Recht betonte, eindeutig der Fall, wenn die Schule zur Anschaffung eines solchen Gerรคts verpflichte.

Ansparen lรคsst sich nur, wofรผr ein Beitrag vorgesehen ist

Die Idee des Jobcenters, den Betrag anzusparen, fรผhrte das Gericht ad absurdum. Im Regelsatz gebe es keine Pauschale, die fรผr einen solchen Zweck vorgesehen sei, und damit lieรŸe sich auch nichts fรผr ein Laptop ansparen.

Lesen Sie dazu von Detlef Brock auch: Jobcenter muss einer Schรผlerin das Notebook fรผr 249 Euro zahlen