Urteil: Flüchtlingsbürgen müssen kein Hartz IV zurückerstatten

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Flüchtlingsbürgen haben in den letzten Monaten um ihre Existenz gebangt. Sie hatte für die Flüchtlinge gebürgt, um diesen eine legale Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Dadurch gingen sie vor der Ausländerbehörde eine Verpflichtung ein, für die anfallenden Unterkunftskosten der Asylbewerber aufzukommen.

Flüchtlingsbürgen erhielten Zahlungsaufforderung

Dieses soziale Engagement wurde den Bürgen jedoch Ende 2018 zum Verhängnis. Sie erhielten nämlich Zahlungsaufforderung. Die ausgezahlten Hartz IV-Leistungen vom Jobcenter an die Flüchtlinge, sollte von den Bürgen erstattet werdem. Diese Aufforderung konnten die Bürgen selbstverständlich nicht nachvollziehen, gingen sie bei der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung davon aus, dass keinerlei Forderungen auf sie zukommen.

Ungewisse Rechtslage

Grund für die Zahlungsaufforderungen war die ungewisse Rechtslage. Grundsätzlich ist es so, dass ein Flüchtling, welcher einen Antrag auf Asylleistungen in Deutschland stellt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält. Wird der Aufenthaltsstatus als Flüchtling anerkannt, verfällt der Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Entweder muss der Betroffene selbst für sein Einkommen sorgen oder er erhält Sozialleistungen vom Jobcenter.

Da sich die Bürgen jedoch verpflichtet haben, die Unterkunftskosten für die Flüchtlinge zu übernehme, fordert das Jobcenter gerade diese Leistungen von den Bürgen zurück.

Verwaltungsgericht steht auf der Seite der Bürgen

Die Bürgen sind gegen die Zahlungsaufforderung vorgegangen. Nun entschied das Verwaltungsgericht in Hannover und stellt sich auf die Seite der Bürgen. Laut Gerichtsurteil endet die Verpflichtung der Bürgen mit der Anerkennung der Flüchtlinge. Haben die Flüchtlinge also Sozialleistungen vom Jobcenter erhalten, entsteht kein Erstattungsanspruch aus der Verpflichtungserklärung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Vielmehr wurde die Berufung zugelassen. Es gilt abzuwarten, ob das Jobcenter von diesem Rechtsmittel Gebrauch macht und weiterhin die Leistungen von den Bürgen zurückfordert.

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