Sozialhilfe: Sozialamt muss doppelt Miete zahlen

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Das Sozialamt muss ausnahmsweise doppelte Mietaufwendungen als sozialhilferechtlicher Bedarf รผbernehmen aufgrund einer unvorhergesehenen Heimaufnahme.

Ausnahmsweise sind doppelte Mietaufwendungen als sozialhilferechtlicher Bedarf zu รผbernehmen, wenn der Auszug aus der bisherigen Wohnung notwendig war und deswegen die Mietzeitrรคume wegen der Kรผndigungsfrist nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden konnten ( ยง 35 SGB XII ).

Die Unterkunftskosten fรผr die alte Wohnung sind neben den Kosten fรผr die neue Unterkunft dann zu รผbernehmen, wenn es notwendig gewesen ist, dass der Hilfeempfรคnger die neue Wohnung zu diesem Zeitpunkt gemietet und bezogen hat.

Zudem muss der Hilfeempfรคnger alles ihm Mรถgliche und Zumutbare getan haben, die Aufwendungen fรผr die frรผhere Wohnung so gering wie mรถglich zu halten, wozu etwa die Suche nach einem Nachmieter gehรถrt ( LSG NRW L 9 SO 6/08 )

Fazit:

Es ist im Rahmen von ยง 35 SGB XII anerkannt, dass ausnahmsweise die รœbernahme von umzugsbedingten Doppelmieten erfolgen kann, etwa im Fall einer unvorhergesehenen Heimaufnahme (vgl. etwa LSG NRW, Urteil vom 18. Februar 2010 – L 9 SO 6/08 – ; LSG Baden-Wรผrttemberg, Urteil vom 22. Dezember 2010 – L 2 SO 2078/10 โ€“ Kostenรผbernahme von รœberschneidungskosten fรผr Miete nach Umzug ins Pflegeheim bis zum Ablauf der Kรผndigungsfrist der bisherigen Wohnung ).

Dies setzt allerdings voraus, dass Kosten fรผr die bisherige Wohnung nicht verhindert werden kรถnnen; der Betroffene muss deshalb alles Mรถgliche und Zumutbare getan haben, diese Kosten zu vermeiden bzw. zu minimieren (vgl. LSG NRW, Urteil vom 22. Juni 2015 โ€“ L 20 SO 103/13 – ; Sรคchsisches LSG, Beschluss vom 22.03.2022 – L 8 SO 49/21 B ER – ).

Praxistipp zum Bรผrgergeld

Jobcenter muss aufgrund des schwierigen Wohnungsmarktes Kosten der Doppelmiete fรผr Bรผrgergeldempfรคngerin รผbernehmen

Alleinerziehende mit Kindern mรผssen sich – nicht vom Jobcenter – darauf verweisen lassen, den Mietvertrag รผber die bisherige Wohnung schon zu kรผndigen, bevor ein Mietvertrag รผber eine neue Wohnung abgeschlossen ist.

1. Das Jobcenter muss die Kosten der Doppelmiete als Kosten der Unterkunft fรผr eine Alleinerziehende mit 2 Kindern รผbernehmen, wenn aufgrund gesundheitlicher Grรผnde der Umzug erforderlich war.

2. Wenn schon jeder umsichtig und planvoll Handelnde seine alte Wohnung nicht vor Abschluss eines neuen Mietvertrages aufgibt, muss dies erst recht fรผr eine alleinerziehende Mutter mit zwei minderjรคhrigen Kindern gelten.

3. Gerade dieser Personenkreis kann entgegen der Auffassung des Jobcenters nicht darauf verwiesen werden, den Mietvertrag รผber die bisherige Wohnung schon zu kรผndigen, bevor ein Mietvertrag รผber eine neue Wohnung abgeschlossen ist.

4. Weil der er Umzug erforderlich war, sind die Aufwendungen fรผr jede der beiden Wohnungen, die zudem auch beide wurden, angemessen waren, und es nicht zumutbar war, die sich รผberschneidenden Mietverhรคltnisse zu vermeiden, waren die Kosten nach MaรŸgabe des ยง 22 Abs. 1 S 1 SGB II angemessen und zu รผbernehmen als Kosten der Unterkunft.

So entschieden vom LSG NRW, Urt. v. 13.09.2018 – L 6 AS 2540/16 – bestรคtigt durch BSG, Urteil v. 30.10.2019 – B 14 AS 2/19 R –

Orientierungssatz Bundessozialgericht zur Doppelmiete

Im Monat eines Umzugs kรถnnen ausnahmsweise die tatsรคchlichen Aufwendungen fรผr zwei Wohnungen als Bedarfe fรผr Unterkunft und Heizung anzuerkennen sein.

Einen wichtigen Hinweis gab damals das Bundessozialgericht – Rechtstipp von Experten fรผr Sozialrecht

1. Wenn eine Doppelmiete im Umzugsmonat vermeidbar war, kommt eine รœbernahme als Kosten der Unterkunft – nicht in Betracht – das heiรŸt, eure Kosten der Doppelmiete werden nicht รผbernommen.

2. In Betracht kommt dann aber – grundsรคtzlich die รœbernahme der Kosten fรผr die zweite Wohnung im Rahmen des ยง 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II, also als Wohnungsbeschaffungskosten.

Doch wenn es an der hierfรผr nach dieser Regelung – grundsรคtzlich erforderlichen vorherigen Zusicherung – (vgl zur Ausnahme hiervon bei treuwidriger Verzรถgerung BSG vom 6.5.2010 – B 14 AS 7/09 R -) fehlt, scheidet auch diese รœbernahme aus.

3. Die Jobcenter mรผssen denn prรผfen, ob es konkrete Umstรคnde des Einzelfalls gibt, die aus Grรผnden der VerhรคltnismรครŸigkeit fรผr eine (weitere) Ausnahme vom Zusicherungserfordernis des ยง 22 Abs 6 Satz 1 SGB II streiten kรถnnen.

Darum mein Rat fรผr Alle:

Ist der beabsichtigte Umzug erforderlich, die neue Wohnung angemessen, die Kosten der Doppelmiete unvermeidbar, sollte man beim Jobcenter:

1. Die Kostenรผbernahme der Doppelmiete als Kosten der Unterkunft beantragen ยง 22 Abs. 1 SGB II

2. Aber auch gleichzeitig hilfsweise die Kosten der 2. Wohnung als Wohnungsbeschaffungskosten nach ยง 22 Abs. 6 SGB II beantragen

So kann, wenn das Jobcenter die รœbernahme der Doppelmiete ablehnen sollte, nicht sagen, dass die Wohnungsbeschaffungskosten fรผr die 2. Wohnung nicht beantragt wurden und muss bei Vorliegen der Voraussetzungen die Zusicherung als Verwaltungsakt erteilen.

Rechtstipp zur Sozialhilfe SGB XII

Doppelte Mietaufwendungen fรผr die alte Wohnung und das Pflegeheim sind bis zu 3 Monate vom Sozialamt zu zahlen, wenn der Auszug aus der Wohnung notwendig war und der Pflegebedรผrftige bzw. sein Betreuer alles ihm Mรถgliche und Zumutbare getan hat, Mietaufwendungen zu minimieren (BSG, Urteil vom 12.05.2017 – B 8 SO 23/15 R -).