Hartz IV Urteil: Keine Untätigkeitsklagen

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ALG II Empfänger können die Arbeitsagentur nicht wegen Untätigkeit verklagen

Ein Hartz IV Empfänger hat die Agentur für Arbeit wegen "Untätigkeit" verklagt. Laut der Argumentation des Klägers habe die Argentur für Arbeit versäumt, dem Computerspezialisten mindestens zehn Arbeitsangebote zu unterbreiten. Doch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sieht das anders. Laut Landessozialgericht sieht das Gesetz nicht vor, dass solche Verpflichtungen durch die Arbeitsagentur übernommen werden. Vielmehr können nicht "Unmögliches abverlangt" werden. Es könnten nur Jobs angeboten werden, die auch der Argentur für Arbeit durch den Arbeitgeber gemeldet worden seien. (Urteil, Landessozialgericht Berlin, L 28 B 698/07 AS PKH)