Hartz IV: Kein BMW leasen bei ALG II Bezug

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Hartz IV Empfänger in Selbstständigkeit dürfen keinen BMW leasen, auch wenn der PKW als Betriebswagen gilt. Selbstständige, die zusätzliche ALG II Gelder beantragen, müssen laut SGB II alles dafür tun, um die Bedürftigkeit so gering wie möglich zu halten

Ein Selbstständiger darf die Kosten für einen geleasten BMW nicht von den Betriebskosten absetzen und gleichzeitig zusätzliche Arbeitslosengeld II (ALG II) beantragen. In dem verhandelten Fall haben die PKW Kosten für den geleasten BMW 525d fast die Hälfte der Einkünfte ausgemacht. Nach Auffassung des Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (AZ: L 5 AS 143/09 B ER) sind die Ausgaben eines selbstständigen Videothek- und Bistrobetreibers für einen geleasten BMW 525d nicht von seinem erzielten Gewinn absetzbar. Im zu entscheidenen Fall hatten die Fahrzeugkosten für den geleasten BMW 525d fast die Hälfte der Einkünfte ausgemacht.

Wer seinen Lebensunterhalt nicht ganz aus seinem Einkommen bestreiten kann, hat Anspruch auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II. Er muss aber alles tun, um seine Bedürftigkeit zu verringern.

Das Gericht hatte ausgeführt, dass von den Einnahmen aus seinem Gewerbebetrieb nur die notwendigen Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen, bevor ergänzend Hartz IV-Leistungen gezahlt werde könnten . . Der Wagen sei für den Betrieb nicht erforderlich gewesen. Ein PKW der gehobenen Mittelklasse passt nach Meinung des Gerichts auch nicht zu den Lebensumständen der untersten Einkommensgruppen. Es müssten also zunächst die Gewinne – ohne Abzug der Kosten für den BMW – zum Lebensunterhalt verwendet werden, bevor der Staat einspringt.

Gemäß § 13 Abs. 1 Ziff. 1 SGB II i.V.m. § 3 Alg II-VO sind ab dem 01 Januar 2008 bei der Berechnung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit nicht mehr die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes anzuwenden Vielmehr bestimmt § 3 Abs. 2 Alg II-VO, dass von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen sind. (05.08.2009)

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