Hartz IV: Kein Bestandsschutz für verfassungswidrige Sanktionen

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Großteil der Sanktionsregelungen im SGB II verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass der Großteil der Sanktionsregelungen im SGB II verfassungswidrig sind. Konkret sind Sanktionen von mehr als 30% des Regelsatzes verfassungswidrig.

Ausrufezeichen
Bestehende Sanktionen über 30 Prozent sind verfassungswidrig

Verfassungswidrig ist auch die starre Fristenregelung

Verfassungswidrig ist auch die starre Fristenregelung für die Dauer einer Sanktion von 3 Monaten sowie das Fehlen einer Härtefallklausel, welche eine Nichtsanktionierung ermöglicht. Damit sind auch die härteren Sanktionsregelungen für unter 25jährige verfassungswidrig.

Das BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgegeben, die Sanktionsregelungen unter Beachtung der von BVerfG dazu abgegebenen Erklärungen und Auflagen zu überarbeiten.

Liegt ein individueller Härtefall vor?

Bis zu einer Neuregelung dürfen Sanktionen nur noch in Höhe von 30% des Regelsatzes verhängt werden. Dabei muss das Jobcenter zuvor prüfen, ob nicht ein individueller Härtefall vorliegt, der eine Minderung des Existenzminimums für den Betroffenen unzumutbar macht.

Liegt ein solcher Härtefall vor, darf trotz Pflichtverletzung keine Sanktion erfolgen. (Anm. d. Verfassers: Denkbare Gründe für einen solchen Härtefall sind z.B. alle Fälle, die in der Rechtsprechung bereits als Härtefall anerkannt sind, wie chronische Erkrankungen u.ä.). Außerdem muss das Jobcenter die Sanktion umgehend beenden, sobald der Betroffene der Pflicht nachträglich nachkommt, oder – wenn das nicht mehr möglich ist – für die Zukunft die Erfüllung der Pflicht ernsthaft zusichert.

Es gibt keinen Bestandsschutz für verfassungswidrige Sanktionsbescheide!

Das heißt konkret, dass ab dem 06.11.2019 keine Sanktion mit mehr als 30% vollzogen werden darf! Diese Rechtsprechung des BVerfG ist von den Jobcentern ab sofort anzuwenden, auch auf Sanktionen, die aktuell vollzogen werden, oder deren Vollzug bereits durch Sanktionsbescheid angekündigt wurde. (fm, hartz.info)