Bürgergeld: Hausverbot wegen Wutanfall – Urteil

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Als Bürgergeld-Bezieher kann es immer wieder zu Konflikten mit den Mitarbeitern des Jobcenters kommen, und es fällt oft schwer, bei unangenehmen Situationen ruhig zu bleiben. Trotz möglicherweise berechtigter Wut ist es jedoch ratsam, sich stets höflich und besonnen zu verhalten und bei unzumutbaren Entscheidungen der Behörde den Rechtsweg zu nutzen, anstatt die persönliche Konfrontation zu suchen.

Nachhaltiges Stören und schwierige Besucher

Ein vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verhandelter Fall zeigt, dass Sie sich bei aggressivem Verhalten im Jobcenter hauptsächlich selbst schaden. Ist die Grenze zwischen “nachhaltigem Stören” und “schwierigem Besucher” überschritten, darf laut Gerichtsurteil, das Jobcenter ein Hausverbot erteilen. ((L 11 AS 190/19 B ER)

Aggression nach Ablehnung von Heizkostenhilfe

Der Betroffene bezieht Bürgergeld, und der zuständige Sachbearbeiter teilte ihm mit, dass das Jobcenter keine vom Leistungsberechtigten begehrte Heizkostenbeihilfe zahle. Der Bürgergeld-Bezieher reagierte verbal aggressiv, und dann eskalierte die Situation. Er warf ein Telefon in Richtung des Mitarbeiters, beschädigte die Einrichtung und verschob dessen Schreibtisch.

Das Jobcenter erteilte dem Betroffenen deshalb ein Hausverbot für 14 Monate und legte ihm auf, seine Angelegenheiten mit der Behörde per Telefon, Post oder E-Mail zu erledigen.

Betroffener akzeptiert Entscheidung nicht

Der Bürgergeld-Bezieher akzeptierte diese Entscheidung nicht. Erst einmal, so behauptete er, sei sein Verhalten nicht so gravierend gewesen, dass es eine dauerhafte Ausgrenzung nach sich ziehen dürfte. Außerdem meinte er, das Jobcenter wolle in Wirklichkeit ein Exempel an ihm statuieren, da er sich zuvor bereits mehrmals beschwert hätte.

Er zog vor das Sozialgericht und dann vor das Landessozialgericht, und beide wiesen die Klage ab.

Gericht: Störung des Hausfriedens

Die Richter beim Landessozialgericht sah durch sein Verhalten den Hausfrieden erheblich gestört, und er habe damit nachhaltig den Dienstbetrieb gestört. Dabei hätte er deutlich die Schwelle von problematischem Verhalten hin zu strafbaren Handlungen überschritten.

Während der Betroffene meinte, das Jobcenter wolle ihn bestrafen, weil er sich zuvor mehrfach beschwert hätte, also gewissermaßen einen kritischen Leistungsberechtigten mundtot machen wollte, bewertete das Gericht die vorherigen Handlungen anders.

Laut Gericht hätte er bereits zuvor Verhaltensauffälligkeiten gezeigt und sei bekannt wegen Aggressionen im Jobcenter. Diese Vorgeschichte unterstreiche noch die Notwendigkeit eines Hausverbots, da weitere Störungen nicht auszuschließen seien.

Kommunikation nicht mehr vor Ort möglich

Der Betroffene hatte zudem argumentiert, dass durch das Hausverbot seine Kommunikation mit dem Jobcenter eingeschränkt sei. Auch dies ließ das Gericht nicht gelten. Es sei für ihn zumutbar, seine Angelegenheiten per E-Mail, über das Telefon oder im Schriftverkehr zu regeln. Eine persönliche Vorsprache sei unter den gegebenen Umständen nicht nötig.

Demgegenüber müssten die Jobcenter-Mitarbeiter ohne Störungen und in einem sicheren Umfeld arbeiten können.

Fazit

Als Bürgergeld-Berechtigte sind sie in einer schwierigen Lebenssituation. Sie leben finanziell am Existenzminimum, und die kleinste Anforderung im Alltagsleben kann zu Problemen mit den Mitarbeitern der Jobcenter führen.

Wegen dieser Probleme aber im persönlichen Gespräch „auf den Tisch zu hauen“, mit harten Worten oder gar körperlich die angestauten Aggressionen herauszulassen, löst diese Probleme nicht, sondern verschärft sie enorm.

Ihnen steht offen, gegen Bescheide des Jobcenters Widerspruch einzulegen, und, wenn dieser abgelehnt wird, vor das Sozialgericht zu ziehen. Damit haben Sie eine Chance auf Erfolg, und die ist nicht gerade klein.

Wenn Sie jedoch Ihrer Wut vor Ort freien Lauf lassen, dann sind Sie derjenige, der den Kürzeren zieht. In diesem Fall verhängte das Jobcenter ein Hausverbot, doch auch eine Anzeige wegen Beleidigung, Sachbeschädigung oder Bedrohung wäre möglich gewesen. Und das ist das Letzte, was Hilfebedürftige benötigen.