Sie wollen gegen einen Bescheid vorgehen? Dann muss der Widerspruch formal korrekt sein. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (L 3 R 522/23). Eine einfache E-Mail mit eingescanntem Namen genügt nicht. Wer diese Form wählt, riskiert den Verlust wichtiger Rechte. Fallkern: Widerspruch per einfacher E-Mail scheitert
Ein Mann bezieht seit 2015 eine volle Erwerbsminderungsrente. Die Rentenversicherung änderte 2022 die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dagegen legte der Mann Widerspruch ein. Er schickte eine E-Mail. Die Mail enthielt einen Scan mit handschriftlicher Paraphe. Die Rentenversicherung akzeptierte das nicht.
Sie verlangte eine unterschriebene Rücksendung oder eine elektronische Signatur. Der Mann klagte wegen Untätigkeit. Das Sozialgericht wies die Klage ab. Das Landessozialgericht bestätigte das Urteil im März 2025. Die Revision ließ es nicht zu.
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Entscheidung: Berufung ohne Erfolg
Das Gericht sah keinen Fehler des Sozialgerichts. Der Widerspruchsbescheid lag inzwischen vor. Damit war die Untätigkeitsklage erledigt. Der Kläger hatte bereits separat gegen den Widerspruchsbescheid geklagt. Eine Umstellung der Klage war daher nicht möglich. Die Berufung wurde zurückgewiesen. Kosten gibt es nicht.
Warum eine einfache E-Mail nicht reicht
Ein Widerspruch muss bestimmte Formen einhalten. Er ist schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form möglich. Die elektronische Form erfordert sichere Wege. Dazu zählt eine qualifizierte elektronische Signatur. Alternativ geht ein sicherer Übermittlungsweg.
Eine einfache E-Mail erfüllt diese Anforderungen nicht. Ein Scan ersetzt die Signatur nicht. Das Gericht verweist auf gefestigte Rechtsprechung.
Sichere Wege: So reichen Sie den Widerspruch wirksam ein
Sie haben mehrere Optionen. Sie können einen unterschriebenen Brief schicken. Sie können ein Fax senden. Achten Sie auf einen Sendebericht. Sie können den Widerspruch auch elektronisch übermitteln. Nutzen Sie dafür einen sicheren Weg.
Möglich sind qualifizierte elektronische Signatur oder De-Mail. Auch ein Nutzerkonto des Leistungsträgers kann genügen. Das gilt etwa beim DRV-Kundenportal. Dort erfolgt die Identifizierung über das Konto. Eine einfache E-Mail bleibt ungeeignet.
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Bescheid prüfenFristen: Wann die Untätigkeitsklage zulässig ist
Die Behörde muss einen Widerspruch in angemessener Zeit bescheiden. Das Gesetz nennt dafür drei Monate. Erfolgt keine Entscheidung, ist eine Untätigkeitsklage möglich. Voraussetzung: Es gibt keinen zureichenden Grund für die Verzögerung. Beispiele sind komplexe Ermittlungen. Reine Arbeitsüberlastung reicht regelmäßig nicht aus. Prüfen Sie die Frist genau. Notieren Sie den Eingang des Widerspruchs.
Später Widerspruchsbescheid: Was passiert nun?
Kommt ein Widerspruchsbescheid während der Untätigkeitsklage, ändert sich der Streitgegenstand. Die Untätigkeitsklage ist dann erledigt. Sie müssen gegen den Widerspruchsbescheid klagen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat. Achten Sie auf die Rechtsbehelfsbelehrung. Im Fall aus Nordrhein-Westfalen war diese Situation gegeben. Deshalb blieb die Untätigkeitsklage ohne Erfolg.
Terminversäumnis: Verlegung nur bei erheblichen Gründen
Der Kläger bat um eine Terminverlegung. Er wollte am selben Tag einen Scheck abholen. Das Gericht sah darin keinen erheblichen Grund. Es verwies auf die Pflicht zur eigenständigen Organisation. Termine werden nur ausnahmsweise verlegt.
Erforderlich sind gewichtige Gründe. Dazu zählen etwa plötzliche Erkrankungen. Diese müssen belegt sein. Praktische Hürde: Auch bei Versäumnis kann verhandelt werden. Das gilt nach ordnungsgemäßer Ladung.
Bedeutung für Bürgergeld, Rente und Schwerbehinderung
Die Formvorschriften gelten übergreifend. Sie betreffen Bürgergeld, Rente und Sozialhilfe gleichermaßen. Entscheidend ist das Sozialgerichtsgesetz. Es regelt Fristen und Formen. Wer fehlerfrei widerspricht, sichert seine Ansprüche. Wer sich auf E-Mails verlässt, riskiert den Rechtsschutz. Nutzen Sie daher verlässliche Wege. Bewahren Sie Nachweise sorgfältig auf.
Praxistipps: So gehen Sie jetzt vor
Formulieren Sie den Widerspruch klar. Benennen Sie Datum und Aktenzeichen. Fügen Sie Belege bei. Versenden Sie den Widerspruch rechtssicher. Nutzen Sie Brief, Fax oder ein sicheres Portal. Heben Sie Einlieferungsbelege auf. Setzen Sie eine Frist zur Bescheidung. Notieren Sie drei Monate. Reagiert die Behörde nicht, prüfen Sie die Untätigkeitsklage. Kommt ein Widerspruchsbescheid, beachten Sie die Klagefrist.
Form wahren, Fristen sichern, Nachweise sammeln
Dieses Urteil stärkt die Rechtssicherheit. Es zwingt Betroffene, sichere Wege zu nutzen. Das schützt auch vor Missbrauch. Für Sie ist wichtig: Wählen Sie die richtige Form. Halten Sie Fristen ein. Bewahren Sie Nachweise. So behalten Sie Ihre Ansprüche. Und Sie vermeiden teure Prozessrisiken.




