Beim Bürgergeld (vormals Arbeitslosengeld II/Hartz IV – im Streitzeitraum Oktober 2017 bis Januar 2018 noch unter dieser Bezeichnung geführt) muss ein Darlehen als verpflichtend nachgewiesen werden. Laut dem Sozialgesetzbuch II wird ein Darlehen nicht als Einkommen berechnet, da die Leistungsberechtigten es zurückzahlen müssen.
Allerdings müssen die Betroffenen nachweisen, dass dies auch tatsächlich der Fall ist. Darum gelten auch bei privaten Darlehen hohe formale Kriterien. So entschied das Sozialgericht Bremen in einem Gerichtsbescheid vom 3. Januar 2023 (Az. S 18 AS 1650/18, noch nicht rechtskräftig; Berufung beim Landessozialgericht Niedersachsen‑Bremen möglich).
Inhaltsverzeichnis
Jobcenter rechnet monatliche Überweisungen an
Das Jobcenter rechnete einem Leistungsbezieher Überweisungen auf sein Konto an, und dies in Höhe von 400 Euro pro Monat. Seine Regelleistungen wurden also um diesen Betrag gekürzt. Es handelte sich um Einmalzahlungen, die in unterschiedlicher Höhe über Monate verteilt auf sein Konto gezahlt wurden.
Betroffener behauptet, es handelt sich um Darlehen
Er hielt dagegen, dass es sich um Darlehen handelte, die er zurückzahlen müsste und somit nicht um Einkommen, das beim Bürgergeld angerechnet wurde. Das Jobcenter ließ sich von seinen Ausführungen nicht überzeugen und lehnte es ab, auf die Anrechnung zu verzichten. Der Betroffene wandte sich an den Rechtsschutz des DGB und klagte mit diesem zusammen vor dem Sozialgericht Bremen.
Höhere Leistungen für vier Monate
Das Sozialgericht verpflichtete das Jobcenter, für die Monate Oktober 2017 bis Januar 2018 höhere Leistungen zu zahlen. Jedoch war das laut den Richtern nicht mit einem vorliegenden Darlehen begründet, sondern mit einer anderen Regelung, gegen die die Behörde verstoßen hatte.
Jobcenter missachtet Zuflussprinzip
Es geht um das Zuflussprinzip. Diesem zufolge werden Einnahmen in dem Monat berücksichtigt, in dem sie dem Betroffenen zufließen. Nur tatsächlich zugeflossene Einnahmen gelten als bereites Mittel, um den konkreten Bedarf zu decken. Das Jobcenter hatte sich jedoch für die entsprechenden Monate auf ein fiktives Einkommen gestützt – und das ist rechtswidrig.
Damit verstieß die Behörde zugleich gegen § 41a Abs. 5 SGB II, wonach eine abschließende Entscheidung auf Basis fiktiver Einnahmen nur unter engen Voraussetzungen zulässig ist.
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Bescheid prüfenDie Behörde hatte nämlich bis zum Ende des Bewilligungszeitraums einen monatlichen Zufluss von 400 Euro unterstellt. Dabei waren die jeweiligen Zahlungen zuvor in sehr unterschiedlicher Höhe gewesen.
Kein Nachweis für Darlehen
Die Richter überzeugte jedoch die Behauptung des Betroffenen nicht, nach der es sich bei den Überweisungen um Darlehen gehandelt hätte. Vielmehr hätte das Jobcenter hier korrekt gehandelt, diese Summen im Monat des Zuflusses als Einkommen anzurechnen.
Der Betroffene hätte keinen Nachweis für ein Darlehen vorgelegt. Dafür sei ein zivilrechtlich wirksamer Darlehensvertrag notwendig. Das gilt auch für Darlehen innerhalb der Familie, unter Freunden oder Bekannten. Aus der Formulierung muss deutlich hervorgehen, dass es sich nicht um eine Schenkung oder eine Gewährung von Unterhalt handelt. Die Verpflichtung des Betroffenen, das Geld zurückzuzahlen, muss sich klar erkennen lassen.
Allerdings muss laut dem Bundessozialgericht die Vereinbarung eines Darlehens unter Freunden auch nicht in jedem Detail dem entsprechen, was zwischen Fremden üblich wäre (B 14 AS 46/09 R).
Wann sind Zweifel berechtigt?
Wichtige Punkte im Vertrag sind die Höhe der Zahlung und die Bedingungen der Rückzahlung. Werden diese nicht konkret genannt, dann haken die Richter vermutlich nach, um zu erkennen, ob ein Darlehen wahrscheinlich ist.
Ohne konkrete Angaben sind plausible Gründe notwendig
Das bedeutet nicht unbedingt, dass das Gericht das Fehlen dieser konkreten Punkte als Beweis dafür ansieht, dass kein Darlehen vorliegt. Es heißt aber, dass der Betroffene einen plausiblen Grund nennen muss, warum der Abschluss des Darlehensvertrags glaubwürdig sein könnte.
Gericht erkennt keinen Darlehensvertrag
Weder konnte der Betroffene in diesem Fall die konkreten Bedingungen nennen, noch äußerte er sich dazu, von wem er das angebliche Darlehen erhalten hätte. Er legte zwar ein Schreiben vor, doch dieses bezog sich nicht auf die entsprechende Zahlung im September 2017. Das Gericht sah also keinen Darlehensvertrag.