Zuschuss zum Urlaub beim Bürgergeld in 2025

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Ferien – für Familien, die auf Bürgergeld angewiesen sind, war das lange Zeit kaum mehr als ein ferner Traum. 2025 sieht die Lage differenzierter aus: Zwar stagnieren die Regelsätze nach der kräftigen Anhebung 2024, doch mehrere neue oder ausgeweitete Zuschuss-programme verschaffen finanziell engen Haushalten Luft für ein paar Tage Erholung. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Hilfen ein und erklärt, wie sie sich kombinieren lassen.

Dem Jobcenter melden: Bis zu drei bewilligte Urlaubswochen

Ganz ohne Genehmigung geht es nicht, denn Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger müssen grundsätzlich werktags erreichbar bleiben. Die Bundesagentur für Arbeit erlaubt jedoch nach wie vor eine jährliche Abwesenheit von bis zu 21 Kalendertagen, sofern das Jobcenter vorher zustimmt.

Wer länger verreist, riskiert den Leistungsanspruch samt Krankenversicherungsschutz. Antrag und Rückmeldung lassen sich mittlerweile komfortabel online erledigen; genehmigt wird in aller Regel, wenn keine Vermittlungstermine anstehen.

Bürgergeld und Kinderleistungen: Was 2025 zählt

Während der reguläre Bürgergeld-Regelsatz im laufenden Jahr unverändert bleibt, steigen einzelne Familienleistungen.

Das Kindergeld klettert auf 255 Euro pro Monat; für jedes grundsicherungsberechtigte Kind fließen zusätzlich 25 Euro „Sofortzuschlag“.

Der Kinderzuschlag, eine Aufstockung für erwerbstätige Eltern am Rand des SGB II, erreicht nun bis zu 297 Euro monatlich. Weil der Kinderzuschlag automatisch Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket eröffnet, gewinnt er für einkommensschwache Familien als Reisebaustein an Bedeutung.

Bundesweite Familienferienstätten: Urlaub zum Selbstkostenpreis

Das Bundesfamilienministerium fördert rund 80 gemeinnützige Familienferienstätten zwischen Nordsee-Deichen und Alpenkämmen. Die Häuser verzichten in der Hochsaison auf Preisaufschläge, bieten pädagogische Programme, Kinderbetreuung und barrierefreie Zimmer. Wer nachweislich über ein geringes Einkommen verfügt, bekommt in vielen Bundesländern zusätzlich einen Aufenthalt-Zuschuss, der direkt mit der Stätte verrechnet wird.

Landeszuschüsse: große Unterschiede, hoher Nutzen

Elf Bundesländer stellen eigene Fördertöpfe bereit. Mecklenburg-Vorpommern zahlt 2025 pauschal 30 Euro pro Übernachtung und Person für die ersten sieben Nächte, danach 15 Euro; Voraussetzung ist eine Reise von mindestens fünf Tagen.

Andere Länder wie Bayern oder Berlin koppeln die Förderung an Wahl-Gutscheine oder Sozialfonds der Träger. Die Antragstellung läuft fast überall über Jugendämter, Wohlfahrtsverbände oder direkt über die Ferienhaus-Betreiber – daher lohnt eine frühzeitige Nachfrage.

Bundesland Zuschussleistung 2025 für Urlaub
Bayern Bis zu 19,50 € pro Tag und Person (25,50 € bei Behinderung) in anerkannten Familien­ferienstätten.
Berlin 10 – 20 € pro Tag und Person + 120 € Mobilitätszuschuss je förder­berechtigter Familie.
Brandenburg 10 € pro Tag und jedes mitreisende Familienmitglied (5–14 Urlaubstage).
Bremen Bis zu 15 € pro Tag und Familienmitglied bzw. Übernahme von Unterkunfts- und Bahnkosten (Max. 21 Tage, alle 2 Jahre).
Mecklenburg-Vorpommern 30 € pro Tag und Person für die ersten 7 Nächte, danach degressiv bis 15 € (max. 14 Nächte).
Niedersachsen 15 € pro Übernachtung + Zuschläge bis 10 € (Allein­erziehende/Behinderung) in gemeinnützigen Häusern oder Jugend­herbergen.
Nordrhein-Westfalen Vollkost + Unterkunft werden gefördert; Eigenanteil 50 € pro Erwachsener25 € pro Kind (3–7 Übernach­tungen).
Rheinland-Pfalz 25 € pro Tag und Kind (30 € bei Behinderung); bei sehr niedrigem Einkommen zusätzlich 10 € pro Elternteil.
Saarland 13 € täglich pro Elternteil und Kind; Zuschlag für Familien­mitglieder mit Behinderung.
Sachsen 11 € pro Tag und förderfähigem Familienmitglied (7–14 Urlaubstage).
Thüringen Bis zu 30 € pro Erwachsener, 20 € pro Kind (25 € bei Behinderung) pro Tag; 2–12 Urlaubstage förderfähig.

*Die Angaben stellen Richtwerte dar; tatsächliche Beträge hängen von Einkommens­grenzen, Familiengröße und verfügbaren Haushalts­mitteln ab.

Bildungs- und Teilhabepaket: Ferienfreizeiten als Klassenfahrt

Wer Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, kann Kosten für mehrtägige Klassen- und Kitafahrten erstattet bekommen; bei Ferienfreizeiten freier Träger greifen vielerorts die gleichen Regeln.

Zusätzlich stehen jedem Kind monatlich 15 Euro für kulturelle und sportliche Aktivitäten zur Verfügung; angespart über mehrere Monate lassen sich damit Teilnahmegebühren für Jugendcamps begleichen.

Sozial- und Mobilitätstickets: Günstiger an den Urlaubsort

Das bundesweite Deutschlandticket kostet ab Januar 2025 regulär 58 Euro. Mehrere Länder haben allerdings ein Sozial-Abo eingeführt, das Bürgergeld-Haushalte für 48 Euro (teils weniger) erwerben dürfen. Damit sinken die Anreisekosten zu Ferienunterkünften im Nah- und Regionalverkehr drastisch.

Familien- und Ferienpässe: Rabatte vor der Haustür

Statt weite Reisen zu planen, setzen viele Kommunen auf preisreduzierte Tagesausflüge.

Der Berliner FamilienPass etwa bietet für einmalig sechs Euro über 300 vergünstigte oder kostenlose Eintritte – vom Schwimmbad bis zum Museum – und eigene Reise-Verlosungen speziell für einkommensschwache Familien. Ähnliche Modelle existieren in Brandenburg, Thüringen oder Niedersachsen.

Gesundheitsurlaub: Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Wer gesundheitlich stark belastet ist, kann über die Krankenkasse eine dreiwöchige Mutter- oder Vater-Kind-Kur beantragen. Die Leistung gilt nicht als Urlaub, wirkt aber oft wie eine Erholungsauszeit: Vollverpflegung, pädagogische Betreuung und Therapien sind inklusive. Gesetzliche Kassen tragen die Kosten vollständig; Erwachsene zahlen nur die obligatorische Zuzahlung von zehn Euro pro Tag, die bei geringem Einkommen erlassen werden kann.

Zuschüsse von Wohlfahrtsverbände und Stiftungen

Caritas, AWO, Kolpingwerk und kirchliche Stiftungen betreiben eigene Ferienhäuser oder Sozialfonds. Häufig übernehmen sie Restkosten, wenn staatliche Hilfen nicht ausreichen oder der gesetzliche Eigenanteil einer Kur untragbar wäre. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung listet Kontaktstellen nach Postleitzahl, so dass sich individuelle Beratung unkompliziert organisieren lässt.

Antragspraxis: Früh planen, Beträge kombinieren

Zuschüsse lassen sich kumulieren, solange die Summe nicht die tatsächlichen Reisekosten übersteigt. Praktisch bedeutet das: Erst genehmigt das Jobcenter die Abwesenheit, danach wird ein Landes-Zuschuss oder ein Verbandsfonds beantragt und schließlich – falls Kinder dabei sind – das Bildungs- und Teilhabepaket genutzt, um Teilnahme- oder Fahrtkosten zu decken. Wer zusätzlich einen FamilienPass nutzt, spart vor Ort weiter.

Der wichtigste Rat lautet deshalb: mindestens drei Monate Vorlauf einplanen und alle Bescheide gesammelt mitführen, um Nachforderungen auszuschließen.

Fazit

Urlaub trotz Bürgergeld ist 2025 kein Privileg mehr, sondern eine Frage guter Planung. Bund, Länder und Verbände halten ein dichtes Netz an Förderungen bereit – von pauschalen Übernachtungszuschüssen über Kultur-Rabatte bis hin zu vollständig finanzierten Klassen- und Kitafahrten. Familien, die die verschiedenen Töpfe klug kombinieren, können sich deshalb auch in Zeiten knapper Kassen eine verdiente Auszeit leisten und gestärkt in den Alltag zurückkehren.