Die Hรถhe des Wohngelds lรคsst sich ohne Details zur Miete, zur รถrtlichen Mietstufe und zur Haushaltsgrรถรe nicht pauschal beziffern. Fรผr alleinlebende Rentnerinnen und Rentner mit rund 1.000 โฌ monatlicher Rente ergeben รผberschlรคgige Berechnungen nach der gesetzlichen Formel jedoch hรคufig einen Zuschuss im Bereich von etwa 200 bis รผber 400 โฌ im Monat โ je nach Bruttokaltmiete und Wohnort. Grundlage sind das Wohngeld-Plus sowie die seit 2025 angehobenen Hรถchstbetrรคge und Zuschlรคge.
Inhaltsverzeichnis
Wovon die Hรถhe konkret abhรคngt
Entscheidend sind drei Grรถรen: die zu berรผcksichtigende Miete (Bruttokaltmiete ohne Heizung und Warmwasser), das wohngeldrechtliche Gesamteinkommen und die Mietstufe Ihrer Gemeinde. Die Bruttokaltmiete besteht aus der Nettokaltmiete plus โkaltenโ Nebenkosten wie Wasser, Mรผll oder Grundsteuer; Heiz- und Warmwasserkosten zรคhlen hier nicht mit.
Zur zu berรผcksichtigenden Miete kommen zwei Bausteine des Wohngeld-Plus: eine pauschale Entlastung bei den Heizkosten sowie eine Klimakomponente. Fรผr einen Einpersonenhaushalt betragen diese 2025 monatlich 110,40 โฌ (Heizkostenentlastung) und 19,20 โฌ (Klimakomponente).
Die Klimakomponente erhรถht den maximal anrechenbaren Mietbetrag, die Heizkostenentlastung wird zur Miete hinzugerechnet.
Die Mietstufe bestimmt, bis zu welcher Bruttokaltmiete Ihre Kommune berรผcksichtigt. Fรผr einen Einpersonenhaushalt reichen die Miethรถchstbetrรคge 2025 โ je nach Mietstufe I bis VII โ von 361 โฌ bis 677 โฌ pro Monat; der Grenzwert erhรถht sich zusรคtzlich um die Klimakomponente.
Was โ1.000 โฌ Renteโ im Wohngeldrecht bedeutet
Das Wohngeldrecht rechnet nicht mit Ihrer โRente nettoโ, sondern mit einem wohngeldrechtlichen Gesamteinkommen. Von der Bruttorente werden pauschal anerkannte Abzรผge berรผcksichtigt, darunter 10 % fรผr Steuern und Pflichtbeitrรคge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung; bei Renten wird zudem ein Werbungskosten-Pauschbetrag von 8,50 โฌ pro Monat angesetzt.
Dadurch liegt das maรgebliche Monatseinkommen bei 1.000 โฌ Rente typischerweise grob bei rund 890 โฌ โ individuelle Abweichungen sind mรถglich. Weitere Freibetrรคge kommen z. B. bei mindestens 33 Jahren Grundrentenzeiten oder bei bestimmten Schwerbehinderungen in Betracht.
So wird das Wohngeld rechnerisch ermittelt
Rechtlich maรgeblich ist die Formel des ยง 19 WoGG. Vereinfacht gesagt ergibt sich das Wohngeld aus der anrechenbaren Miete abzรผglich einer einkommensabhรคngigen Eigenbelastung; das Ergebnis wird mit einem Faktor multipliziert.
Welche Parameter gelten, ist in Gesetz und Anlagen festgelegt und wird regelmรครig fortgeschrieben. Fรผr die Praxis bedeutet das: Je hรถher Ihre Bruttokaltmiete innerhalb der zulรคssigen Grenzen und je niedriger Ihr wohngeldrechtliches Einkommen, desto hรถher fรคllt der Zuschuss aus.
Rechenbeispiele fรผr 1.000 โฌ Rente
Ein Beispiel des Bundes zeigt die Systematik: Eine alleinstehende Rentnerin mit 1.300 โฌ Bruttorente, 335 โฌ Bruttokaltmiete und Mietstufe I erhรคlt โ nach Abzรผgen auf das Einkommen sowie unter Berรผcksichtigung der Heizkostenentlastung โ 110 โฌ Wohngeld monatlich.
Das Beispiel zeigt auch, dass die Klimakomponente den Miethรถchstbetrag anhebt, wรคhrend die Heizkostenentlastung direkt zur berรผcksichtigten Miete hinzugerechnet wird.
รbertragen auf 1.000 โฌ Rente (nach wohngeldrechtlichen Abzรผgen rund 890 โฌ Einkommen) ergeben รผberschlรคgige Berechnungen Folgendes: Bei einer Bruttokaltmiete von 350 โฌ in einer mittleren Mietstufe liegt der Zuschuss etwa im Bereich von 220 โฌ pro Monat.
Steigt die Bruttokaltmiete auf 480 โฌ, sind es grob 310 โฌ; bei 600 โฌ โ wenn der Miethรถchstbetrag der Stufe รผberschritten wird โ rund 340 โฌ. In einer sehr hohen Mietstufe und 650 โฌ Bruttokaltmiete ergeben sich รผberschlรคgig etwa 420 โฌ.
Diese Werte zeigen die Spannbreite und beruhen auf den 2025 geltenden Hรถchstbetrรคgen, der Heizkostenentlastung und der gesetzlichen Rechenvorschrift; die genaue Festsetzung trifft stets die Wohngeldbehรถrde.
Mietstufen, Hรถchstbetrรคge und รถrtliche Unterschiede
Welche Mietstufe fรผr Ihre Gemeinde gilt, beeinflusst den maximal anrechenbaren Mietbetrag deutlich. Wรคhrend in gรผnstigen Regionen der Miethรถchstbetrag fรผr Alleinstehende bei 361 โฌ liegt, dรผrfen in sehr teuren Regionen bis zu 677 โฌ Bruttokaltmiete berรผcksichtigt werden; hinzu kommt jeweils die Klimakomponente von 19,20 โฌ fรผr Einpersonenhaushalte.
Liegt Ihre tatsรคchliche Bruttokaltmiete darunter, wird nur der niedrigere Wert angesetzt; liegt sie darรผber, begrenzt der Hรถchstbetrag die Anrechnung.
Wer Wohngeld bekommt โ und wer nicht
Wohngeld richtet sich an Haushalte oberhalb der Grundsicherung. Wer Bรผrgergeld oder Grundsicherung im Alter bezieht, erhรคlt in der Regel kein zusรคtzliches Wohngeld, weil die Unterkunftskosten dort bereits berรผcksichtigt sind. Auรerdem prรผfen die Behรถrden, ob โerhebliches Vermรถgenโ vorliegt; in der Praxis dienen als Richtschnur etwa 60.000 โฌ beim ersten Haushaltsmitglied und 30.000 โฌ je weiterem.
So kommen Sie zu Ihrer individuellen Zahl
Fรผr eine belastbare Einschรคtzung empfiehlt sich zuerst der offizielle Wohngeld-Plus-Rechner des Bundes. Er fรผhrt Schritt fรผr Schritt durch Einkommen, Miethรถchstbetrรคge und Zuschlรคge und gibt eine erste, realistische Orientierung fรผr 2025.
Rechtsverbindlich entscheidet anschlieรend die รถrtliche Wohngeldstelle; dort stellen Sie auch den Antrag โ inzwischen hรคufig digital. Halten Sie dafรผr typischerweise Ihren aktuellen Rentenbescheid, Angaben zur Bruttokaltmiete und die Nebenkostenabrechnung bereit.
Fazit
Mit 1.000 โฌ Monatsrente bestehen โ je nach Miete und Wohnort โ gute Chancen auf einen spรผrbaren Zuschuss. Die 2025 geltenden Hรถchstbetrรคge, die Heizkostenentlastung und die Klimakomponente sorgen dafรผr, dass sich das Wohngeld in vielen Fรคllen im Bereich mehrerer hundert Euro bewegt. Verlรคssliche Klarheit bringt eine Berechnung nach den gesetzlichen Parametern und ein Antrag bei der Wohngeldstelle Ihrer Kommune.