Widerspruch gegen Hartz IV-Neuregelungen

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Widerspruch gegen Hartz-IV-Neuregelung bei den ALG II-Regelleistungen

31.03.2011

Die Büros der Linken-Abgeordneten Kipping, Neskovic und Aust haben eine kleine Hilfe für mögliche Widersprüche gegen ALG II Regelleistungsbescheide auf Grundlage des novellierten SGB II (Hartz IV) online gestellt. Diesen Musterbrief dokumentieren wir hiermit.

Widerspruch gegen Hartz-IV-Neuregelung bei ALG II-Regelleistungen
"Gegen den oben genannten Bescheid erhebe ich Widerspruch. Der Widerspruch richtet sich insbesondere gegen die Höhe der im Bescheid genannten Regelleistungen. Denn die festgesetzten Regelleistungen reichen für die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben umfasst, nicht aus.

Die Regelleistung genügt nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9.Februar 2010 an die Ermittlung eines verfassungsgemäßen Anspruchsumfangs des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG gestellt hat. Das Bundesverfassungsgericht forderte, dass zur Ermittlung des Anspruchsumfangs der Gesetzgeber alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren zu bemessen hat.

Insbesondere folgende Punkte widersprechen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (nicht abschließende Aufzählung):

Bemerkung: 6 und 7 nur bei Kindern!

1. Der Einsatz einer Statistik- und Verbrauchsmethode ist nur unter der Prämisse, dass auch das Ausgabeverhalten unterer Einkommensgruppen der Bevölkerung zu erkennen gibt, welche Aufwendungen für das menschenwürdige Existenzminimum erforderlich sind, gerechtfertigt. Diese Voraussetzung wurde jedoch nicht nachgewiesen.

2. Die gewählte Statistik- und Verbrauchsmethode wurde durch eine Vermischung mit anderen Methoden der Bedarfsermittlung nicht konsequent angewendet, so dass es zu erheblichen Bedarfsunterdeckungen kommt.

3. Der Wechsel in die für die Ermittlung der Ausgaben relevanten Einpersonenhaushalte der unteren 20 Prozent auf die der unteren 15 Prozent an allen nach dem Nettoeinkommen geschichteten Einpersonenhaushalte wurde nicht sachgerecht begründet.

4. Die Stichprobe der Referenzgruppen wurde durch Zirkelschlüsse verfälscht. Zum Beispiel wurden die verdeckt Armen nicht aus der Stichprobe herausgenommen.

5. Es werden Ausgabenkürzungen bzw. Einstufungen einzelner Ausgabepositionen als nicht regelsatzrelevant vorgenommen, die nicht realitätsgerecht und auch methodisch nicht vertretbar sind.

(nur bei Kindern!)
6. In Bezug auf Kinder und Jugendlichen ist nach allgemeiner Einschätzung von Sachverständigen die Datengrundlage nicht geeignet zur Ermittlung der spezifischen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, weil die Referenzgruppe viel zu klein ist, um seriöse Aussagen zu machen.

(nur bei Kindern!)
7. Eine Expertise des Forschungsinstituts für Kinderernährung in Dortmund weist nach, dass unter realistischen Annahmen eine ausreichende, geschweige denn gesunde Ernährung für Kinder und Jugendliche mit den hierfür vorgesehenen Mitteln nicht möglich ist

Ich beantrage daher, unter Abänderung des Bescheides die Höhe der Regelleistungen unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts neu festzusetzen." (pm)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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