Weniger Steuern bei Schwerbehinderung mit GdB Nachweis – auch bei Rente

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Die steuerlichen Entlastungen fรผr Menschen mit einer Schwerbehinderung wurden seit dem Steuerjahr 2021 positiv verรคndert. Statt einer steuerlichen ErmรครŸigung fรผr auรŸergewรถhnliche Belastungen kรถnnen Betroffene nun einen Steuerfreibetrag, auch Pauschbetrag genannt, beim Finanzamt geltend machen.

Erhรถhung der Freibetrรคge seit 2021

Seit der Steuererklรคrung fรผr das Jahr 2021 wurden die Freibetrรคge fรผr Menschen mit Behinderung verdoppelt. Die Anpassung erfolgte aufgrund gestiegener besonderer Aufwendungen, die mit der Behinderung einhergehen und sich im Laufe der Zeit verteuert haben.

Berechtigung und Hรถhe des Steuerfreibetrags

Der Steuerfreibetrag steht Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 zu. Die Hรถhe des jรคhrlichen Steuerfreibetrags richtet sich dabei nach dem individuellen GdB. Behinderte Menschen mit den Merkzeichen โ€žHโ€œ (hilflos), โ€žBlโ€œ (blind) oder โ€žTBlโ€œ (taubblind) kรถnnen unabhรคngig vom GdB einen Freibetrag erhalten.

Eltern und der Steuerfreibetrag fรผr ihre behinderten Kinder

Eltern von behinderten Kindern kรถnnen, sofern ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht, den Steuerfreibetrag ihres Kindes nutzen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind diesen nicht selbst in Anspruch nimmt.

Der Freibetrag wird zwischen den Eltern aufgeteilt, es sei denn, der Kinderfreibetrag wurde dem anderen Elternteil รผbertragen.

Eintragung des Steuerfreibetrags und Nachweis

Das รถrtlich zustรคndige Finanzamt kann den Steuerfreibetrag in die Lohnsteuersatzbescheinigung eintragen, um den Betrag bereits monatlich bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu berรผcksichtigen. Als Nachweis dient der Schwerbehindertenausweis oder eine Bescheinigung vom Versorgungsamt.

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Muss ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden?

Ein besonderer Antrag beim Finanzamt zur Gewรคhrung der Behinderten-Pauschbetrรคge ist nicht notwendig. Die Pauschbetrรคge werden automatisch bei der Einkommensteuererklรคrung berรผcksichtigt, wenn die Schwerbehinderung als auรŸergewรถhnliche Belastung angegeben wird und ein Nachweis รผber den Grad der Behinderung beigefรผgt wird.

Hinweis: Als Nachweis ist der Schwerbehindertenausweis oder die Bescheinigung vom Versorgungsamt ausreichend.

Hรถhe des Behinderten-Pauschbetrags

Die Hรถhe des Behinderten-Pauschbetrags, also des Einkommensfreibetrags, hรคngt vom Grad der Behinderung ab. In einer anschaulichen Tabelle sind die unterschiedlichen Steuer-Pauschbetrรคge dargestellt.

Grad der Behinderung Freibetrag
GdB 20 384 Euro
GdB 30 620 Euro
GdB 40 860 Euro
GdB 50 1.140 Euro
GdB 60 1.440 Euro
GdB 70 1.780 Euro
GdB 80 2.120 Euro
GdB 90 2.460 Euro
GdB 100 2.840 Euro
Hilflos, Blind oder Taubblind 7.400 Euro

Weniger Steuern auf einen Teil der Rente

Der Pauschbetrag wird vom Finanzamt von den Einkรผnften, insbesondere der Rente, abgezogen. Rentner mรผssen jedoch nur einen Teil ihrer Rente versteuern. Im Jahr 2024 mรผssen beispielsweise 87 Prozent der Rente versteuert werden.

Schwerbehinderung und steuerpflichtiger Anteil der Rente

Der steuerpflichtige Anteil einer Rente steht unabhรคngig von einer mรถglichen Schwerbehinderung. Die Schwerbehinderung reduziert die Steuern nur auf den Teil der Rente, auf den Steuern zu zahlen sind.

Rechtsgrundlagen: ยง 33b EStG und ยง 65 EStDV

Die relevanten Rechtsgrundlagen fรผr die Behinderten-Pauschbetrรคge sind im Einkommensteuergesetz (ยง 33b EStG) und in der Einkommensteuer-Durchfรผhrungsverordnung (ยง 65 EStDV) verankert.

Quellen:
ยง 33b EStG
ยง 65 EStDV