Ungerechte Hinzuverdienste bei der Grundsicherung – im Gegensatz zum Bürgergeld

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Andreas Freund aus Ahrensburg bezieht seit acht Jahren eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die derzeitigen Hinzuverdienstregelungen machen ihm zu schaffen. Zwar ist die Rechtslage bei der Erwerbsminderungsrente ähnlich wie beim Bürgergeld, aber beim Hinzuverdienst werden die Betroffenen eindeutig benachteiligt.

Früher viel gearbeitet, heute dauerhaft krank

„Früher war ich beruflich immer auf der Überholspur. Habe sehr viel gearbeitet und nicht schlecht verdient. Erst als Küchenchef, später in der Versicherungsbranche”, berichtet Freund gegenüber dem Sozialverband Deutschland SoVD.

Nun aber müsse er eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, weil die Gesundheit es nicht mehr zulässt, regulär zu arbeiten. Weil die Rente nicht ausreicht, muss Freund eine Grundsicherung bei Erwerbsminderung zusätzlich beziehen.

Nur 240 Euro im Monat zum Leben

Andreas Freund muss nach Abzug aller Lebenshaltungskosten von rund 240 Euro im Monat leben. Das ist nicht viel, weshalb er gerne etwas dazuverdienen möchte.

Freund stören allerdings die aktuellen Regeln bei den Hinzuverdiensten für betroffene Menschen wie ihn. “Wenn ich jetzt einen Nebenjob machen würde, dürfte ich nur 30 Prozent des Lohns behalten. Den Rest bekommt das Sozialamt”, kritisiert Freund. Wer Bürgergeld bezieht, darf nämlich die ersten 100 Euro aus einem Minijob selbst behalten.”Das kann doch nicht richtig sein!”

Das neue Bürgergeld, dass die Hartz IV Regeln abgelöst hat, wird durch das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Die Grundsicherung wird jedoch durch das SGB XII bestimmt.

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Bürgergeld und Erwerbsminderung: Auffallend unterschiedliche Regeln

Auffallend ist, dass die Regelungen zwar in vielen Punkten identisch sind, sich aber in einigen Punkten unterscheiden, obwohl die Betroffenen z.B. die gleichen Regelleistungen erhalten.  „Genau das ist eine schreiende Ungerechtigkeit“, so Andreas Freund. „Es ist doch sonst alles gleich. Dieselben Kosten. Der eine darf, der andere nicht. Das kann doch nicht richtig sein!“

Sozialverband fordert von der Politik Aufhebung der ungleichen Regeln

Der Sozialverband SoVD kritisiert diese Ungleichbehandlung ebenfalls. Die Regelungen seien “nicht mehr zeitgemäß”. Wer nämlich Geld von einer Leistungsbehörde bezieht und etwas dazuverdienen will, muss dort auch Unterstützung erhalten, fordert der Verband.

„Es ist nicht nachzuvollziehen, warum der eine im Jobcenter die ersten 100 Euro komplett behalten darf, der andere beim Sozialamt aber nur 30 Prozent. Die Politik muss das so schnell wie möglich ändern”, kritisiert der SoVD-Landesvorsitzende Alfred Bornhalm. Es sollten die gleichen Regelungen für Hinzuverdienste wie beim Bürgergeld gelten, fordert er.

Andreas Freund hingegen betont, dass er durch seine dauerhafte Erkrankung nicht mehr selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann. Deshalb möchte er wenigstens etwas für seinen Lebensunterhalt dazuverdienen. Denn von 240 Euro nach Abzug aller Fixkosten kann man kaum leben.

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