Vorzeitig in Rente: Wie sich eine Teilrente auf die Altersbezüge auswirkt

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Viele zukünftige Rentner, die Jahrzehnte in die Rentenkasse eingezahlt haben, sorgen sich derzeit wegen einer Behauptung, die im Internet kursiert. Demnach gibt es keinen Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente ohne Abschläge mehr, wenn Sie eine Teilrente beziehen (statt einer Vollrente).

Stimmt diese Behauptung? Wir klären Sie auf, was an dieser Aussage dran ist und was Sie bei einer Teilrente und einer vorgezogenen Altersrente beachten müssen.

Was ist eine Teilrente?

Bei einer Teilrente bekommen Sie auf eigenen Wunsch nur einen Teil der Altersrente ausgezahlt, die Ihnen zusteht. Die monatliche Auszahlung muss dann mindestens zehn Prozent der vollen Altersrente betragen und weniger als 100 Prozent, also praktisch maximal 99,99 Prozent. Wie hoch der Beitrag innerhalb dieses weiten Spektrums ist, das können Sie frei wählen.

Wozu dient die Teilrente?

Die Teilrente wird auch als Flexirente bezeichnet, weil sie Ihnen einen flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen soll. Wenn Sie also rechtlich einen Anspruch auf Altersrente haben, sollen Sie selbst entscheiden können, ob und wie viel Sie über dieses Alter hinaus noch arbeiten wollen.

Wer hat Anspruch auf Teilrente?

Generell hat jeder und jede Anspruch auf eine Teilrente, der das Recht auf eine Altersrente und das Alter von 63 Jahren erreicht hat. Bei Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist dies schon mit 62 Jahren möglich.

Gilt das auch für die vorgezogene Altersrente ohne Abschläge?

Was ist also dran an der Behauptung, dass mit dem Eingehen einer Teilrente der Anspruch auf eine um zwei Jahre vorgezogene Altersrente entfällt (für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren als Versicherter)?

Kurz und knapp: Diese Behauptung ist falsch.

Wenn Sie Anspruch auf eine Altersrente haben, können Sie entscheiden, ob Sie diese erst einmal als Voll- oder Teilrente beziehen. Das gilt für alle Altersrenten: also für die reguläre Altersrente zur Regelaltersgrenze ebenso wie für die Altersrente für langjährig Versicherte, die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und auch für die vorzeitige Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge.

Für wen lohnt sich die Teilrente besonders?

Die Teilrente lohnt sich besonders für diejenigen, die nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze Angehörige pflegen. Diese profitieren dann von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Pflegekasse, auf die sie bei einer Vollrente keinen Anspruch hätten.

Grundsätzlich ist die Teilrente von Vorteil für alle, die über das Rentenalter hinaus in ihrem Beruf weiter arbeiten möchten. Denn bei einer Teilrente werden sie weiterhin wie Arbeitnehmer geführt und haben Anspruch auf Krankengeld. Vollrentner haben dieses Recht nicht.

Bei der vorzeitigen Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen lohnt sich die Teilrente ebenfalls besonders. Sie zahlen die Abschläge nämlich nur für den Teil der Rente, der ausgezahlt wird und können zudem durch ihre Berufstätigkeit Rentenpunkte erwerben und so die Abschläge ausgleichen.

Lohnt sich die Teilrente bei einer vorzeitigen Altersrente ohne Abschläge?

Bei einer vorzeitigen Altersrente ohne Abschläge können Sie also eine Teilrente beziehen. Aber lohnt sich das überhaupt?

Da sie keine Abschläge zahlen, entfällt der wichtigste Vorteil einer Teilrente bei einer vorzeitigen Rente mit Abschlägen. Auch ohne Abschläge profitieren Sie allerdings vom Anspruch auf Krankengeld.