Viele Hartz IV Betroffene verschuldet

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Gesetzesänderungen bei P-Konten mitverantwortlich

07.05.2012

Bundesweit müssen immer mehr Menschen eine Schuldenberatungsstelle aufsuchen. Besonders viele Schuldner sind Hartz IV Bezieher, wie Karin Schäffer von der Beratungsstelle Lörrach berichtet. In der Einrichtung des örtlichen Jobcenters sei die Zahl der Beratungsfälle rasant gestiegen. Grund dafür sei laut des Jahresberichts des Sozialausschuss die Gesetzesänderung beim Pfändungsschutz.

Seit Juli 2010 kann jeder Kunde einer Bank sein reguläres Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. So können Schuldner ohne Einschaltung eines Gerichts ihr Existenzminimum vor dem Zugriff der Gläubiger schützen. Weil aber die meisten Banken für das Führen eines P-Kontos viel höhere Gebühren verlangen, als dies normalerweise für ein Girokonto üblich ist, haben viele Kunden auf die Umstellung verzichtet. Viele wussten aber auch nichts von einem P-Konto, weil die Banken oft sich hierüber weitestgehend in Stillschweigen üben und noch mittels Nachricht auf den Kontoauszügen darauf hinwiesen.

Ein weiteres Problem ist, dass der automatisch gesicherte Betrag bei einem P-Konto nicht für die gesamte Familie, sprich amtsdeutsch Bedarfsgemeinschaft reicht. Ein solch höherer Bedarf muss aber von Amtswegen immer bescheinigt werden. Erst dann kann der Schutzbetrag auf dem Konto ausgeweitet werden.

Laut Schäffer führten diese Umstände „zu einem enormen Zustrom zur Schuldnerberatungsstellen“. Vier von zehn Schuldnern verschulden sich aufgrund einer eingetretenen Arbeitslosigkeit, Trennung oder Scheidung. Aber auch eine fehlgeschlagene Selbstständigkeit, Todesfälle in der Familie, Krankheiten sowie Suchterkrankungen führen oft zur Überschuldung des Haushalts.

Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat nunmehr in einem grundsätzlichen Urteil den überhöhten Bankgebühren bei P-Konten einen Riegel vorgeschoben. Laut des Urteils sei die Praxis der Banken, höhere Entgelte für P-Konten im Vergleich der Entgelte der regulären Girokonten zu erheben, rechtswidrig. Das ist ein wichtiges Urteil, weil seit Jahresbeginn 2012 ein Pfändungsschutz nur noch bei einem P-Konto gewährt bleibt. (sb)

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