Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor untergeschobenen Energieverträgen, die am Ende teurer sind. Gerade in Zeiten stetig steigender Strom- und Energiekosten versuchen Anbieter, mit untergeschobenen Klauseln in Verträgen zu tricksen. Am Ende können solche Verträge für die Betroffenen teurer sein als zuvor.
SMS Trick zum Annehmen von Angeboten
Die Preise für Strom und Heizung steigen seit Monaten massiv an. Vor allem für Bürgergeldempfänger, Rentner und Geringverdiener wird die Situation immer kritischer. Diese Situation wird von einigen Anbietern ausgenutzt, um Kunden in Verträge zu drängen, die sich im Nachhinein als finanziell ungünstiger erweisen.
Seit einer Gesetzesänderung im Sommer 2021 ist es verboten, am Telefon einen rechtsgültigen Energievertrag abzuschließen. Dennoch versuchen einige Anbieter, den Konsumentinnen und Konsumenten auf anderem Weg Verträge unterzuschieben. Ein Trick ist das Versenden einer SMS. Beratungsgespräche” lenken dann vom Inhalt der Nachrichten ab.
Lesen Sie zum Thema:
– Strompreise: Erhöhte Abschläge oftmals rechtswidrig! Jetzt handeln!
Fälle häufen sich
“Uns liegen Fälle vor, in denen Betroffene in diesen Telefonaten, die häufig durch verbotene Kaltakquise zustande kommen, ungewollt Verträge abgeschlossen haben – per SMS”, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg.
Noch während des Gesprächs erhielten die Angerufenen ein Angebot per SMS auf ihr Handy. Am Telefon forderte der Anrufer dazu auf, das Angebot anzunehmen. Vielen Kundinnen und Kunden ist jedoch nicht klar, dass sie damit einen rechtsgültigen Vertrag abschließen.
Diesen Umweg nutzen die Energieversorger, denn im Sommer 2021 wurde das Energiewirtschaftsgesetz geändert. Die wesentliche Änderung ist, dass Verträge nicht mehr am Telefon abgeschlossen werden dürfen. Es wurde festgelegt: “Es bedarf einer ausdrücklichen Erklärung des Verbrauchers – per Brief, SMS oder E-Mail”.
In der Vergangenheit wurden Kundinnen und Kunden von geschulten Mitarbeitern der Energieversorger regelrecht überrumpelt und schlossen Verträge am Telefon ab.
Angebliches Beratungsgespräch lockt in die Falle
Nun wird ein “Beratungsgespräch” geführt, das vom eigentlichen Inhalt der SMS ablenkt. “Bitte nehmen Sie das Angebot an”, heißt es oft am anderen Ende der Leitung. Der Angerufene “akzeptiert” arglos das Angebot und schließt damit den Vertrag ab.
Statt aber einen besseren Vertrag abgeschlossen zu haben, entpuppt sich dieser im Detail oftmals als sehr viel teurer. Denn die Details werden oftmals überlesen.
Sofort kündigen und vom Widerruf Gebrauch machen
Dennoch ist man als Verbraucher nicht machtlos. “Betroffene können einen geschlossenen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
“Diese Frist beginnt erst, wenn sie über die Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurden”, bestätigen die Verbraucherschützer. Wer also einen Vertrag per SMS abgeschlossen hat, kann diesen noch widerrufen”, so der Rat der Verbraucherzentrale.
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors