Sperrzeit beim Arbeitslosengeld – Von was kannst Du jetzt leben?

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Wer Arbeitslosengeld beantragt, der erhรคlt unter bestimmten Umstรคnden eine Sperre von drei oder sogar sechs Monaten, bis die Leistung ausgezahlt wird.

In dieser Zeit kรถnnen Betroffene Bรผrgergeld beziehen. Doch auch bei diesem gibt es eine Kรผrzung.

Wie wird die Sperrfrist begrรผndet?

Eine Sperrfrist gilt generell dann, wenn ein Erwerbstรคtiger seine Erwerbslosigkeit selbst herbeifรผhrt.

Eigenkรผndigung und Fehlverhalten

Das liegt zum einen bei einer ohne wichtigen Grund erfolgten Eigenkรผndigung vor, zum anderen, wenn Fehlverhalten zur Kรผndigung durch den Arbeitgeber fรผhrte.

Sperre dauert ein Viertel der Arbeitslosenzeit

Diese Sperre dauert in der Regel zwรถlf Wochen. Dies entspricht einem Viertel des Jahres, in dem die Betroffenen Arbeitslosengeld bekรคmen.

Arbeitnehmer, die 58 Jahre und รคlter sind sowie durchgehend Beitrรคge zahlten, kรถnnen jedoch zwei Jahre Arbeitslosengeld beziehen. Ein Viertel davon sind sechs Monate, und deswegen gilt hier eine Sperre von einem halben Jahr.

Bรผrgergeld wรคhrend der Sperrzeit

Wรคhrend der Sperrfrist kรถnnen Sie Bรผrgergeld beantragen und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Worin liegt der Unterschied zum Arbeitslosengeld?

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Das Arbeitslosengeld

Die Bundesagentur fรผr Arbeit informiert: “Arbeitslosengeld wird aus den Beitrรคgen der Arbeitslosenversicherung finanziert. Wie viel Arbeitslosengeld Sie erhalten, richtet sich hauptsรคchlich nach Ihrem letzten, durchschnittlichen Arbeitsentgelt.”

Es handelt sich also um eine Versicherungsleistung. Wer nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlte, der bekommt dieses Geld auch nicht.

Das Bรผrgergeld

Bรผrgergeld ist hingegen ebenso wie Sozialhilfe oder Sozialgeld eine durch Steuergelder finanzierte staatliche Fรผrsorgeleistung. Diese leitet sich ab aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes.

Es verpflichtet den Staat, das Existenzminimum der Bรผrger zu garantieren, die dieses nicht aus eigenen Mitteln erwirtschaften kรถnnen.

Im Unterschied zur Sozialhilfe gilt das Bรผrgergeld fรผr Bedรผrftige, die erwerbsfรคhig sind. Diese verpflichten sich, alles Ihnen mรถgliche zu tun, um wieder in Erwerbsarbeit zu kommen.

Gekรผrztes Bรผrgergeld

Da Sie bei einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld erst einmal ohne Mittel da stehen, die die Existenz sichern kรถnnten, sind Sie berechtigt, Bรผrgergeld in der Sperzeit zu beziehen. Dieses wird ausgezahlt, doch ein Anteil als Strafe gekรผrzt.

Warum wird das Bรผrgergeld gekรผrzt?

Paragraf 31 im Sozialgesetzbuch II regelt, in welchen Fรคllen eine Kรผrzung beim Bรผrgergeld angebracht ist.

Wรคhrend ein Selbstverschulden der Erwerbslosigkeit beim Arbeitslosengeld zu einer Sperrfrist fรผhrt, handelt es sich bei dieser (selbst verschuldeten) Sperrfrist wiederum um einen Anlass, das Bรผrgergeld zu kรผrzen.

Diese Kรผrzung betrรคgt 30 Prozent.

Wie bekommen Sie Bรผrgergeld?

Bรผrgergeld beziehen Sie nicht automatisch, wenn die Agentur Ihnen eine Sperre beim Arbeitslosengeld mitgeteilt hat.

Sie mรผssen es beim zustรคndigen Jobcventer beantragen, per Post, beim persรถnlichen Erscheinen oder Online.

Was mรผssen Sie vorlegen?

Im Antrag mรผssen Sie Ihren Ausweis vorlegen, Einkommens- und Vermรถgensnachweis sowie die Meldebescheinigung. Geht es um eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld, dann sollten Sie die diesbezรผgliche Mittelung zeigen.