In den vergangenen Jahren hat sich ein deutlicher Trend abgezeichnet: Immer mehr Rentner entscheiden sich dafür, neben ihrer regulären Altersrente noch einer Beschäftigung nachzugehen. Manche entscheiden sich dafür, eine selbstständige Tätigkeit auszuüben. Doch welche Abgaben für Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden wann und in welcher Höhe fällig?
Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen gezahlt werden?
Sobald Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind, über eine selbstständige Tätigkeit Einnahmen erzielen, stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung anfallen.
Die Antwort darauf lautet, dass auch bei nebenberuflich selbstständigen Tätigkeiten Versicherungsbeiträge fällig werden. Entscheidend ist, dass ein Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit vorliegt, der bei der Beitragsberechnung berücksichtigt wird. Wer plant, sich im Alter nebenbei selbstständig zu machen, sollte deshalb von Anfang an einkalkulieren, dass rund 20 Prozent des erzielten Gewinns für die Krankenversicherung zurückgelegt werden müssen.
Diese Beitragspflicht gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob die Selbstständigkeit nur in einem geringen Umfang betrieben wird oder ob sie sich bereits zu einem Hauptberuf entwickelt hat. Dennoch beeinflusst die Einstufung als haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit, welche Versicherungskonstellation letztlich Anwendung findet.
Wie wird die Beitragshöhe berechnet?
Für die endgültige Berechnung der Beiträge ist in den meisten Fällen der Steuerbescheid maßgeblich. Da sich dieser häufig erst mit zeitlicher Verzögerung ergibt, wird zu Beginn von einer Schätzung oder dem zuletzt vorliegenden Steuerbescheid ausgegangen. Sobald der neue Steuerbescheid erteilt wird, nimmt die Krankenversicherung eine Korrektur vor. Stellt sich heraus, dass zuvor zu hohe Beiträge entrichtet wurden, erfolgt eine Erstattung. Falls im Vorfeld zu wenig gezahlt worden ist, kann eine Nachzahlung fällig werden.
Für Rentner, die über ihre Selbstständigkeit hinaus noch andere Einkünfte beziehen, kommt bei einer freiwilligen Versicherung oft eine Mindestbemessungsgrundlage ins Spiel. Im Jahr 2025 liegt diese bei 1248,33 Euro.
Wenn das gesamte beitragspflichtige Einkommen darunter liegt, wird die Berechnung dennoch so vorgenommen, als ob 1248,33 Euro monatlich erzielt würden. Zusätzlich werden bei freiwillig Versicherten sämtliche Einkünfte berücksichtigt, also beispielsweise auch Kapitalerträge oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.
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Wann gilt eine Selbstständigkeit als haupt- oder nebenberuflich?
Das Herzstück der Unterscheidung zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit ist die Frage, welche Tätigkeit für die betreffende Person im Mittelpunkt steht.
Dabei richten sich die Krankenkassen nach zwei Kriterien: dem zeitlichen Umfang und der wirtschaftlichen Bedeutung. Der GKV-Spitzenverband hat hierfür grobe Anhaltspunkte empfohlen. Wer weniger als 20 Stunden pro Woche in das eigene Unternehmen investiert und dort nicht mehr als 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße erwirtschaftet (im Jahr 2025 sind das rund 2800 Euro), wird meist als nebenberuflich selbstständig eingestuft.
Bei mehr als 20 bis 30 Stunden pro Woche kann bereits eher von einer hauptberuflichen Ausrichtung gesprochen werden. In diesem Fall kann es genügen, dass das monatliche Einkommen etwa 1880 Euro übersteigt, um diese Einstufung zu rechtfertigen. Wird die 30-Stunden-Grenze überschritten, sehen Krankenkassen in der Regel von einer Nebenberuflichkeit ab und gehen automatisch von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit aus.
Nur wenn die Einnahmen selbst dann deutlich unter 940 Euro monatlich liegen, kann in Ausnahmefällen noch anders entschieden werden.
Hauptberuflich Selbstständig und Rente beziehen
Die Einstufung als hauptberuflich selbstständig hat für Rentner erhebliche Konsequenzen. Denn in diesem Fall endet die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner.
Die Betroffenen müssen sich freiwillig versichern, was mit höheren Gesamtkosten verbunden sein kann. Neben den Einkünften aus der Rente und aus der Selbstständigkeit werden dann auch alle weiteren Einkünfte berücksichtigt. Dies führt dazu, dass gerade bei Rentnern mit mehreren Einkommensquellen die Versicherungsbeiträge deutlich steigen können.
Wer unsicher ist, ob die eigene Geschäftsidee als Neben- oder Hauptberuf angesehen wird, sollte frühzeitig mit der Krankenkasse sprechen. Gemeinsam lässt sich einschätzen, wie hoch der zeitliche Aufwand und die zu erwartenden Einnahmen sein werden. So können böse Überraschungen bei der Beitragspflicht verhindert werden.