Schwerbehinderungen: Nur ein Drittel nutzt wegen Unwissen volle Ansprüche

Lesedauer 2 Minuten

Pflegebedürftige Menschen haben einen jährlichen Anspruch auf sogenannte Entlastungsleistungen. Doch nur einer von drei Betroffenen in Bayern nutzte in der Vergangenheit dieses Budget.

Um welche Leistungen es sich handelt und was die Gründe sind, weshalb viele Betroffene diese nicht einfordern, erfahren Sie in diesem Artikel.

64 Prozent nutzen die Unterstützung in Bayern nicht

Bei der Techniker Krankenkasse in Bayern nutzten 2024 nur 35,9 Prozent der dafür Berechtigten Entlastungsleistungen. Das ist bundesweit der niedrigste Stand. Doch selbst in Sachsen, wo die meisten der Betroffenen im Bundesschnitt die Leistungen in Anspruch nahmen, liegt die Quote nur bei 55 Prozent.

Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

„Bei Entlastungsleistungen handelt es sich um ein monatliches Budget, das zum Jahresbeginn 2025 auf 131 Euro erhöht wurde. Es steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad zu, wenn sie zu Hause gepflegt werden“, erläutert Christian Bredl von der Techniker Krankenkasse in Bayern.

Beim Pflegegrad 1 tragen die Entlastungsleistungen auch alle möglichen Leistungen eines Pflegedienstes. Beim Pflegegrad 2 bis 5 dient der Entlastungsbetrag der zusätzlichen Unterstützung. Deshalb werden mit ihm keine körperbezogenen Pflegemaßnahmen gedeckt wie Waschen oder Anziehen, für diese sind vielmehr die Pflegesachleistungen vorgesehen.

Lesen Sie auch:

Wie kann das Pflegebudget genutzt werden?

Bredl führt aus: „Damit können verschiedene Betreuungs- und Hilfsleistungen bezahlt werden, die pflegende Angehörige entlasten.“

Finanziert werden geschulte Ehrenamtliche ebenso wie professionelle Betreuungskräfte, die mehrere Stunden pro Monat die Betroffenen unterstützen.

Es handelt sich dabei um vielfältige Hilfen für die Gepflegten. Das reicht von Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen, Kochen oder dem Reinigen, bis zur Tagesbetreuung und dem Aufenthalt in Betreuungsgruppen.

Auch die Alltagsbegleitung wird mit den Entlastungsleistungen gefördert, diese kann Betroffenen helfen, ihre Selbstständigkeit zu erhalten und so lange wie möglich in ihrer eigenen Wohnung zu leben.

Es gilt das Prinzip der Kostenerstattung

Der Entlastungsbetrag wird monatlich bis zu einer maximalen Höhe gezahlt, dabei gilt das Prinzip der Kostenerstattung. Die Betroffenen müssen also erst einmal selbst den jeweiligen Betreuer bezahlen und erhalten das Geld nach dem Einreichen der Rechnung zurück.

Außerdem muss der jeweilige Betreuer nach dem Recht des zuständigen Bundeslandes anerkannt sein.

Warum wird der Entlastungsbetrag so selten genutzt?

Es gibt vermutlich mehrere Gründe, warum Betroffene diese Leistung oft nicht in Anspruch nehmen. Einer ist die fehlende Information. So ergab eine Umfrage, dass ein ganzes Drittel der Anspruchsberechtigten nichts von dieser Leistung wusste.

Immerhin rund ein weiteres Drittel derjenigen, die grundsätzlich wussten, dass es diese Möglichkeit gibt, gab an, nicht ausreichend darüber informiert zu sein. Jeder Zweite wusste nicht, wo sich Anbieter finden lassen für die vom Entlastungsbetrag gedeckten Leistungen.

Flexibilität stark eingeschränkt

Ein weiteres Problem betont Bredl, nämlich die Beschränkung des Budgets auf den jeweiligen Monat. Damit, so erklärt er, würden die Pflegebedürftigen sehr in ihrer Flexibilität eingeschränkt und könnten weniger individuelle Schwerpunkte setzen.

Er schlägt deshalb vor, statt des Monatsbudgets ein Jahresbudget einzuführen. Das würde keine zusätzlichen Kosten verursachen, so Bredl „könnte schnell und problemlos umgesetzt werden und würde die Pflegebedürftigen entlasten. Gleichzeitig trägt das konkret zum Bürokratieabbau bei, der seit Jahren in politischen Talkrunden regelmäßig moniert wird.”