Sie wollten nur eine Reha durchführen, und auf einmal sind Sie erwerbslos und Rentner? Das kann passieren, wenn Sie auf ein scheinbar unverfängliches Schreiben der Krankenkasse eingehen.
Worin diese Falle besteht, und wie Sie sich schützen können, das zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag
Aufforderung zur medizinischen Rehabilitation
Sind Sie seit längerer Zeit erkrankt, und ist unklar, ob Sie auf Ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren? Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten gefährdet oder gemindert ist, dann kann die Krankenkasse Sie auffordern, innerhalb von zehn Wochen einen Antrag auf medizinische Rehabilitation zu stellen.
Das ist rechtlich im Paragrafen 51 des Sozialgesetzbuches V geregelt: “Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben.”
Wo liegt die Gefahr?
Das sieht unproblematisch aus. Vielleicht freuen Sie sich sogar. Wenn es Ihnen schlecht geht, dann ist eine Reha doch eine gute Idee, um wieder auf die Beine zu kommen? Das denken Sie sich vielleicht. Das Problem entsteht, wenn die Reha entweder nicht zum Erfolg führt, oder wenn die Rentenversicherung eine Reha grundsätzlich nicht als sinnvoll ansieht. Dann kann nämlich der Reha-Antrag als Rentenantrag umgedeutet werden.
Statt Reha zur Erwerbsminderungsrente
Der Paragraf 116 des Sozialgesetzbuches VI definiert diese Umdeutung. Damit gilt mit dem Zeitpunkt des Reha-Antrags in einem solchen Fall der Rentenantrag. Sie werden dann zum Rentner, ohne dies zu wollen.
Dort steht wörtlich: „Der Antrag auf Leistungen zu medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und ein Erfolg von Leistungen zu medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben.“
Folgen für den Arbeitsplatz
Wenn Sie aber als (Erwerbsminderungs-) Rentner gelten, dann kann sich das elementar auf Ihr Arbeitsverhältnis auswirken. Wie schlimm die Folgen sind, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Viele Tarifverträge legen nämlich fest, dass das Arbeitsverhältnis in dem Monat endet, in dem der Rentenbescheid bei einem Arbeitnehmer eingeht.
Statt also durch eine Reha in Ihrem Job wieder Fuß zu fassen, werden Sie arbeitslos.
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Was können Sie tun?
Wenn Sie den Aufforderungsbescheid der Krankenkasse erhalten, dann legen Sie Widerspruch ein. Das können Sie schriftlich tun oder mündlich und persönlich bei der Krankenkasse (der Sachbearbeiter muss es dann niederschreiben).
Dafür haben Sie vier Wochen Zeit, und diese Frist müssen Sie einhalten, denn sonst wird der Bescheid der Krankenkasse bestandskräftig. Den Widerspruch sollten Sie gut begründen und auch darauf hinweisen, dass Sie nicht wegen einer erfolglosen Reha den Arbeitsplatz endgültig verlieren wollen.
Wenn die Krankenkasse den Widerspruch ablehnt, dann ist der nächste Schritt eine Klage vor dem Sozialgericht. Achtung: Im Unterschied zu vielen anderen Verfahren haben weder Widerspruch noch Klage in diesem Fall eine aufschiebende Wirkung. Die von der Krankenkasse gesetzte Frist von zehn Wochen läuft also weiter, und deshalb kann Sie beim Sozialgericht nur ein Eilverfahren schützen.
Suchen Sie sich rechtlichen Beistand
Sie können zwar sowohl den Widerspruch wie die Klage vor dem Sozialgericht ohne Anwalt einreichen. Das sollten Sie aber bei diesem Thema vermeiden. Krankenkassen sind bei den Aufforderungen zu Reha-Anträgen bei Erwerbsminderung streng und zudem juristisch erfahren.
Sie sollten diese Angelegenheit deshalb von Anfang an in die Hände von Profis legen, die die juristischen Feinheiten ebenso oder besser kennen. Der Anwalt wird dann eine fundierte Argumentation vorbereiten, bei der es um das Abwägen verschiedener Rechtsgüter geht.
Der Rechtsanwalt und Rentenexperte Peter Knöppel rät: “(Es) kann es für den Versicherten zu wirtschaftlich unerträglichen Ergebnissen führen, weil zum Beispiel er eine EM-Rente erhält, die er wegen den befürchteten Abschlägen gar nicht haben möchte. Daher ist es in den meisten Fällen empfehlenswert, gegen die Einschränkungsbescheide der Krankenkasse oder des Arbeitsamtes mit dem Widerspruch vorzugehen. Bevor Sie also eine Reha-Antrag stellen, sollten Sie sich umfassend und ausführlich über die Folgen beraten lassen.”




