Schwerbehinderung: Viele Fallen bei der Nachprüfung des Schwerbehindertenstatus

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Die Nachprüfung von Schwerbehindertenstatus und Grad der Behinderung (GdB) sorgt oft für Unsicherheit bei den Betroffenen..

Die Überprüfung erfolgt regelmäßig, um sicherzustellen, dass der festgestellte Zustand weiterhin zutrifft und ob eine Anpassung des GdB erforderlich ist.

In diesem Artikel zeigen wir alle wichtigen Punkte, die die Nachprüfung betreffen und beantworten die wichtigsten Fragen.

Wann erfolgt eine Nachprüfung der Schwerbehinderung?

Eine Nachprüfung wird in der Regel direkt bei der erstmaligen Feststellung der Schwerbehinderung festgelegt, insbesondere dann, wenn die zugrunde liegenden Gesundheitsstörungen eine Besserung erfahren könnten.

Der Zeitpunkt der Nachprüfung wird meist im Bescheid vermerkt und orientiert sich an spezifischen medizinischen Gegebenheiten, wie der sogenannten Heilungsbewährung bei Krebserkrankungen oder anderen temporären Störungen.

Typische Anlässe für eine Nachprüfung sind:

  • Ablauf der Heilungsbewährung nach schwerwiegenden Erkrankungen
  • Beeinträchtigungen, die sich durch Therapien oder Medikamente potenziell verbessern können
  • Gesundheitsstörungen bei Kindern, die altersbedingt Änderungen erfahren können

So läuft die Nachprüfung ab

Im Vorfeld der Nachprüfung erhalten Betroffene Fragebögen, die in der Regel schon vor dem Ablauf des Schwerbehindertenausweises zugestellt werden.

Diese Fragebögen dienen der Aktualisierung der Angaben und können bereits ein Jahr oder länger vor dem Ablaufdatum des Ausweises eintreffen. Der Ausweis selbst behält jedoch seine Gültigkeit bis zum Abschluss des Nachprüfungsverfahrens.

Die Fragebögen sind eigenständig auszufüllen und müssen Angaben zu den bisherigen und eventuell neuen Beeinträchtigungen enthalten.

Wichtig ist, Veränderungen im Gesundheitszustand – sowohl Verbesserungen als auch Verschlechterungen – vollständig und korrekt anzugeben.

Die in den Fragebögen genannten Ärzte werden anschließend durch das zuständige Amt kontaktiert, um ärztliche Befundberichte einzuholen.

Mögliche Fallen und Auswirkungen der Nachprüfung

Kommt die Nachprüfung zu dem Ergebnis, dass sich der Gesundheitszustand verbessert hat, können bestehende Schwerbehindertenausweise und Bescheinigungen unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitszeitraum zurückgefordert werden.

Vor einer solchen Rückstufung erhalten Betroffene jedoch eine Anhörung, in der sie die Möglichkeit haben, sich zu den geplanten Änderungen zu äußern.

Sollte der gegenteilige Fall eintreten und eine Verschlechterung der Beeinträchtigungen festgestellt werden, kann auf Wunsch ein neuer Feststellungsbescheid erlassen werden.

Dies kann auch eine Anpassung des Schwerbehindertenausweises mit sich bringen. Liegt kein aktuelles Passfoto vor, wird in diesem Fall ein neues Bild benötigt, um den Ausweis entsprechend zu aktualisieren.

Falle: Wer proaktiv einen Verschlimmerungsantrag stellt, muss sich darauf einstellen, dass auch eine Herabstufung des Grads der Behinderung dabei herauskommen kann.

Drei wichtige Tipps vor dem Antrag auf Höherstufung des GdB

Bevor ein Antrag auf Höherstufung gestellt wird, sollten diese 3 Tipps beachtet werden:

1. Prüfung der Notwendigkeit und des Mehrwerts: Es sollte sorgfältig überlegt werden, ob der Antrag tatsächliche Vorteile bringt, wie beispielsweise einen höheren Pauschbetrag bei der Steuer oder die Berechtigung zur Nutzung von Behindertenparkplätzen.

2. Konsultation mit dem Arzt: Die Diagnose allein reicht nicht aus. Wichtig sind detaillierte Befundberichte, die die konkreten Auswirkungen der Erkrankung auf den Alltag beschreiben.

3. Berücksichtigung der sozialrechtlichen Lage: Die aktuelle Versorgungsmedizin-Verordnung sollte konsultiert werden, um zu verstehen, wie bestimmte Erkrankungen bewertet werden. Änderungen in dieser Verordnung können Einfluss auf den GdB haben.

Warum wird eine Nachprüfung durchgeführt?

Gesundheitsstörungen können sich verbessern, wodurch der ursprüngliche Grad der Behinderung nicht mehr dem tatsächlichen Zustand entspricht. Besonders wenn ärztlich eine mögliche Besserung prognostiziert wurde, wird eine Nachprüfung angesetzt, um den GdB der aktuellen Lage anzupassen.

Warum unterscheidet sich das Nachuntersuchungsdatum vom Ablaufdatum des Ausweises?

Das Nachprüfungsverfahren benötigt eine gewisse Bearbeitungszeit. Um sicherzustellen, dass der Schwerbehindertenausweis während dieser Zeit weiterhin gültig bleibt, kann das Ablaufdatum des Ausweises nach hinten verschoben sein.

Wer muss den Fragebogen ausfüllen?

Der Fragebogen zur Nachprüfung kann eigenständig ausgefüllt werden. Es ist nicht erforderlich, dass dieser durch einen Arzt ausgefüllt wird, da die ärztlichen Befunde separat durch das Amt eingeholt werden.

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Besonderheiten bei der Herabsetzung des GdB

Die Herabsetzung des GdB erfolgt dann, wenn eine wesentliche Besserung eingetreten ist, beispielsweise durch medizinische Maßnahmen wie Operationen oder neue Therapieformen.

Auch rechtliche Änderungen können eine Anpassung erforderlich machen. Die Nachprüfung berücksichtigt hierbei, ob die Veränderung des Gesundheitszustands länger als sechs Monate andauert.

Der häufigste Grund für eine Herabsetzung ist der Ablauf der Heilungsbewährung.

Diese beschreibt den Zeitraum nach einer schweren Erkrankung, in dem der Erfolg einer Therapie noch nicht abschließend bewertet werden kann. Standardmäßig beträgt die Heilungsbewährung fünf Jahre, kann jedoch bei bestimmten Erkrankungen wie Transplantationen oder früh entdeckten Tumoren auf zwei Jahre reduziert werden.

Rechte und Schutz der Betroffenen

Erhalten Betroffene eine Ankündigung zur Herabsetzung des GdB, folgt zunächst ein Anhörungsschreiben. Innerhalb von vier Wochen besteht die Möglichkeit, sich zu der beabsichtigten Herabsetzung zu äußern. Es ist dabei ratsam, verbliebene Beeinträchtigungen oder neue Gesundheitsstörungen detailliert zu erläutern und durch ärztliche Atteste zu belegen.

Eine Herabsetzung des GdB kann nur für die Zukunft und nicht rückwirkend erfolgen. Zudem bleibt der Schwerbehindertenausweis und damit der rechtliche Schutz bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach der endgültigen Aberkennung erhalten.

Dies bedeutet, dass etwa zusätzlicher Urlaub im Arbeitsverhältnis auch weiterhin gewährt wird.