Mehr Vorteile mit dem Wohnberechtigungsschein bei Schwerbehinderung

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In vielen deutschen Städten und Gemeinden ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Besonders für Menschen mit einer Schwerbehinderung stellt dies eine große Herausforderung dar.

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) bietet hier eine wichtige Unterstützung. Mit einem WBS können Sie und Ihre Familie eine staatlich geförderte Sozialwohnung beziehen, die oft günstiger ist als Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt.

Sozialwohnungen sind speziell für Menschen mit geringem Einkommen vorgesehen und sind eine Alternative zu den hohen Mietpreisen in vielen städtischen Gebieten.

Allerdings sind diese Wohnungen auch immer schwer zu bekommen, da in den meisten Städten mehr Berechtigte leben, als tatsächlich Wohnungen zur Verfügung stehen.

Für Menschen mit einer Behinderung gelten besondere Bestimmungen, auf die wir in diesem Artikel eingehen.

Wie groß sind die WBS Wohnungen?

Die Größe der Wohnung, die Sie mit einem WBS beziehen dürfen, richtet sich nach der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt. Eine detaillierte Tabelle zeigt die erlaubten Wohnungsgrößen.

Tabelle Maximale Wohnungröße  mit Wohnberechtigungsschein

Personenzahl Wohnungsgröße  (m²)
Alleinstehende 50 m²
2-Personen 65 m²
3-Personen 80 m²
4-Personen 95 m²
5-Personen 110 m²
jede weitere Person +15 m²

Tipp: Zusätzlich wird in der Regel eine Überschreitung von bis zu 5 m² von den Sozialämtern toleriert.

Besondere persönliche Bedürfnisse, wie etwa bei Rollstuhlfahrern, können eine größere Wohnung rechtfertigen. Es ist jedoch ratsam, dies vorab mit dem Wohnungsamt abzuklären.

Wie und wo bekomme ich einen Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein kann beim Wohnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragt werden und ist jeweils ein Jahr gültig.

Die Gebühren für die Ausstellung variieren, liegen aber meistens zwischen 0 und 30 Euro.

Viele Städte bieten den Antrag auch online auf ihren Verwaltungsseiten an. Auf der Webseite “wbs-rechner.de” finden Sie eine Übersicht über die zuständigen Ämter in vielen deutschen Städten.

Welche Einkommensgrenzen gibt es für den WBS?

Der Erhalt eines WBS hängt maßgeblich von Ihrem Haushaltseinkommen ab. Die Einkommensgrenzen variieren je nach Bundesland. Hier sind einige Beispiele:

Nordrhein-Westfalen:

  • 1 Person: 20.420 Euro
  • 2 Personen: 24.600 Euro
  • Alleinerziehend (1 Kind): 25.340 Euro
  • 3 Personen (1 Kind): 31.000 Euro

Berlin:

  • 1 Person: 19.200 Euro
  • 2 Personen: 28.800 Euro
  • Jede weitere Person: + 6.560 Euro
  • Für jedes Kind: + 800 Euro

Wie errechnet sich das Gesamt-Einkommen eines Haushalts?

Das Gesamt-Einkommen eines Haushalts setzt sich aus allen Einkünften der im Haushalt lebenden Personen zusammen.

Hierzu zählen Lohn, Gehalt und Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sowie bestimmte Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder BAföG. Kindergeld, Unterhaltszahlungen und Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung zählen nicht zum Einkommen.

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Vom ermittelten Jahres-Einkommen können Sie bestimmte Freibeträge abziehen:

  • Einkommensteuer, Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge (bis zu 10%)
  • Werbungskosten
  • Spezielle Freibeträge für Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige
  • Freibeträge für junge Ehepaare, Alleinerziehende und Kinder mit eigenem Einkommen

Welche besonderen Regelungen gibt es für Menschen mit Behinderung?

Menschen mit Schwerbehinderung und/oder Pflegebedürftigkeit profitieren von zusätzlichen Freibeträgen. Diese Freibeträge variieren je nach Bundesland. In Nordrhein-Westfalen gilt beispielsweise:

  • 4.500 Euro Abzug für Menschen mit Schwerbehinderung (GdB 100) oder bei Pflege zuhause (GdB 80+)
  • 2.100 Euro Abzug für Menschen mit GdB unter 80, die zuhause gepflegt werden und Pflegegrad 2 oder 3 haben

Wichtig: Erkundigen Sie sich vor Ort bei Ihrem Wohnungsamt über die genauen Freibeträge zu informieren.

Checkliste: Welche Unterlagen benötige ich, um einen WBS zu beantragen?

Für die Beantragung eines WBS benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Antragsformular (§ 5 WoBindG / § 27 WoFG)
  • Einkommenserklärung und Einkommensbescheinigung
  • Meldebescheinigung
  • Ausweisdokument
  • Gegebenenfalls: Partnerschaftserklärung, Erklärung über Sorgerecht, Geburtsurkunden der Kinder, Heiratsurkunde, Schwerbehindertenausweis

Was tun, wenn mein WBS Antrag abgelehnt wurde?

Ein abgelehnter WBS-Antrag kann gravierende finanzielle Folgen haben. In solchen Fällen sollten Sie umgehend mit der Wohnungssuche beginnen und eventuell einen Anspruch auf Wohngeld prüfen.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete für einkommensschwache Haushalte.

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Wie lange dauert die Bearbeitung eines WBS Antrages?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Stadt und Jahreszeit. In manchen Fällen kann die Bearbeitung innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein, in Hochphasen kann es jedoch bis zu drei Monate dauern.

Tipp: In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein mit Dringlichkeitsstufe zu beantragen, wenn besondere Lebensumstände oder Notfälle vorliegen.

Was ist der Unterschied zwischen Wohngeld und Wohnberechtigungsschein (WBS)

Während der WBS Ihnen den Zugang zu staatlich geförderten Sozialwohnungen ermöglicht, ist Wohngeld ein Zuschuss zur Miete für Personen mit niedrigem Einkommen, unabhängig davon, ob sie eine Sozialwohnung oder eine privat vermietete Wohnung bewohnen.

Beide Förderungen dienen der Unterstützung einkommensschwacher Haushalte, unterscheiden sich jedoch in ihrer Anwendung und den Voraussetzungen.