2026 endet die Übergangsphase bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Für den Jahrgang 1964 steht damit fest: vorgezogener Rentenstart frühestens mit 62, abschlagsfrei mit 65.
Plötzliche Zusatzkürzungen stehen nicht an – entgegen mancher alarmistischer Schlagzeile.
Inhaltsverzeichnis
Anhebung abgeschlossen: Jahrgang 1964 setzt den neuen Standard
Seit 2012 werden die Altersgrenzen angepasst. Das Ziel: die Schwerbehindertenrente an die gestiegene Regelaltersgrenze anzugleichen. 2026 ist dieser Prozess faktisch abgeschlossen. Für 1964 Geborene und Jüngere gilt dauerhaft: abschlagsfrei mit 65 Jahren, vorgezogen mit 62 Jahren und Abschlag.
Frühere Jahrgänge liegen – je nach Geburtsmonat – dazwischen. Von „neuen Kürzungen“ kann daher keine Rede sein; es handelt sich um seit Jahren feststehende Stufen.
Vertrauensschutz: Für wen er noch gilt – und für wen nicht
Die Vertrauensschutzregeln in § 236a SGB VI schützen bestimmte ältere Jahrgänge vor einzelnen Anhebungsschritten, wenn Voraussetzungen schon lange vorlagen.
Für nach dem 31. Dezember 1963 Geborene greifen diese Sonderwege nicht mehr. 1964 und jünger gelten die neuen Altersgrenzen vollständig. Für 1952–1963 Geborene gelten weiterhin die gestaffelten Übergänge.
Voraussetzungen: Wer die Schwerbehindertenrente nutzen kann
Drei Punkte sind entscheidend.
Erstens: Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 betragen, festgestellt durch das Versorgungsamt.
Zweitens: Die Schwerbehinderung muss zum Rentenbeginn vorliegen; ein späterer Wegfall ändert am Anspruch nichts.
Drittens: Es braucht mindestens 35 Versicherungsjahre (Wartezeit), zu denen u. a. Beschäftigungszeiten, Kindererziehung und Pflegezeiten zählen.
Abschläge richtig verstehen: 0,3 % je Monat
Wer vor der maßgeblichen Altersgrenze in Rente geht, zahlt dauerhaft Abschläge. Die Formel ist simpel: 0,3 Prozent pro Monat des Vorbezugs. Bei 36 Monaten – also 62 statt 65 – sind das 10,8 Prozent. Diese Kürzung bleibt lebenslang. Wer sie ausgleichen will, kann Sonderzahlungen leisten; die DRV berechnet die notwendige Summe auf Antrag.
2026 im Blick: Was bedeutet das konkret?
Für alle Rentenbeginne ab 2026 ist der vorgezogene Zugang zur Schwerbehindertenrente nur noch ab 62 möglich. Das betrifft insbesondere 1964 Geborene. Abschlagsfrei erreichen 1964er die Rente mit 65 – also ab 2029. Für 1963 und ältere Jahrgänge gelten Übergangswerte. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Stufen:
Geburtsjahr | Abschlagsfrei ab | Vorzeitig mit Abschlag ab |
1964 | 65 Jahre | 62 Jahre (–10,8 %) |
1963 | 64 J. + 10 Mon. | 61 J. + 10 Mon. (–10,8 %) |
1962 | 64 J. + 8 Mon. | 61 J. + 8 Mon. (–10,8 %) |
1961 | 64 J. + 6 Mon. | 61 J. + 6 Mon. (–10,8 %) |
1960 | 64 J. + 4 Mon. | 61 J. + 4 Mon. (–10,8 %) |
1959 | 64 J. + 2 Mon. | 61 J. + 2 Mon. (–10,8 %) |
1958 | 64 Jahre | 61 Jahre (–10,8 %) |
Keine Panik: Wo die „Kürzungs“-Mythen herkommen
Die oft zitierten „drohenden Kürzungen“ sind in Wahrheit die bekannten, seit Jahren berechenbaren Abschläge beim vorgezogenen Rentenstart. Neu ist 2026 nur: Die Übergangsphase endet. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat weiterhin zwei Wege – früher mit Abschlag oder später ohne. Die Höhe der Abschläge ändert sich nicht zusätzlich.
Tipp: Günstigerprüfung nutzen – Erwerbsminderung prüfen
Beantragen Sie eine vorgezogene Schwerbehindertenrente, prüft die Rentenversicherung automatisch, ob es zum selben Zeitpunkt eine andere Altersrentenart ohne Abschlag gäbe (sogenannte Günstigerprüfung).
Parallel sollten Betroffene abklären, ob eine Erwerbsminderungsrente in Betracht kommt. Hier können Zurechnungszeiten die Rente erhöhen. Lassen Sie sich beraten – das zahlt sich häufig aus.
Antrag stellen: Rechtzeitig planen, Unterlagen parat
Wichtig: Die Rente kommt nicht automatisch. Stellen Sie den Antrag etwa drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Halten Sie u. a. Schwerbehindertenausweis und Feststellungsbescheid bereit. So vermeiden Sie Zahlungslücken und geben der Rentenversicherung Zeit für Rückfragen.
Praxisbeispiel: Jahrgang 1964
Sie sind 1964 geboren, GdB 50 oder höher und erfüllen 35 Versicherungsjahre. Dann können Sie:
ab 62 in Rente gehen, mit dauerhaft 10,8 % Abschlag, ab 2026,
oder mit 65 abschlagsfrei starten, ab 2029.
Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Einkommen, Steuer, Gesundheitslage und Ausgleichszahlungen ab. Holen Sie sich eine Rentenauskunft ein und lassen Sie Szenarien rechnen.
So gehen Sie jetzt vor
Sichern Sie den Schwerbehindertenstatus rechtzeitig ab. Prüfen Sie die Wartezeit von 35 Jahren und fehlende Zeiten im Versicherungsverlauf. Planen Sie den gewünschten Rentenmonat und kalkulieren Sie den Abschlag.
Vereinbaren Sie eine Beratung bei der DRV oder bei einem Sozialverband. Reichen Sie den Antrag fristgerecht ein. So behalten Sie die Kontrolle – ohne böse Überraschungen.