Schwerbehinderung: Neue GdB Tabelle – alle Erkrankungen im Überblick

Lesedauer 21 Minuten

Wer mit gesundheitlichen Einschränkungen lebt, stellt sich häufig die Frage: Wie wird mein Grad der Behinderung (GdB) offiziell eingestuft? Die neu strukturierte GdB-Tabelle 2025 hilft, erste Antworten zu finden. Sie zeigt, wie verschiedene Erkrankungen bewertet werden und wann Ansprüche auf Unterstützung bestehen – etwa auf einen Schwerbehindertenausweis oder steuerliche Vorteile.

Hier erfahren Sie, wie die Bewertung funktioniert und was Sie bei mehreren Krankheiten beachten sollten.

Aktuelle GdB-Tabelle 2025

Die offizielle Fassung der GdB-Tabelle ist Teil der Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung. Übersichtlich aufbereitete Zusammenfassungen finden sich auch auf spezialisierten Webseiten und in Beratungsstellen.

Hier in diesem Artikel haben wir eine leicht verständliche Übersicht für Sie vorbereitet, die typische Erkrankungen und ihre mögliche GdB-Einstufung zeigt:

Erkrankung / Behinderung GdB-Wert
Kopf und Gesicht
Narben nach Warzenfortsatzaufmeißelung 0
Einfache Schädelbrüche ohne Komplikationen im Heilverlauf 0
Kleinere Knochenlücken, Substanzverluste (auch größere gedeckte) am knöchernen Schädel 0-10
Schädelnarben am Hirnschädel mit erheblichem Verlust von Knochenmasse ohne Funktionsstörung des Gehirns 30
Einfache Gesichtsentstellung
– nur wenig störend 10
– sonst 20-30
Hochgradige Entstellung des Gesichts 50
Sensibilitätsstörungen im Gesichtsbereich
– leicht 0-10
– ausgeprägt, den oralen Bereich einschließend 20-30
Gesichtsneuralgien
– leicht 0-10
– mittelgradig 20-40
– schwer 50-60
– besonders schwer 70-80
Echte Migräne
– leichte Verlaufsform 0-10
– mittelgradige Verlaufsform 20-40
– schwere Verlaufsform 50-60
Periphere Fazialisparese
– einseitig kosmetisch nur wenig störende Restparese 0-10
– einseitig ausgeprägtere Restparese oder Kontrakturen 20-30
– einseitig komplette Lähmung oder ausgeprägte Kontraktur 40
– beidseitig komplette Lähmung 50
Nervensystem und Psyche
Hirnschäden mit geringer Leistungsbeeinträchtigung 30-40
Hirnschäden mit mittelschwerer Leistungsbeeinträchtigung 50-60
Hirnschäden mit schwerer Leistungsbeeinträchtigung 70-100
Hirnschäden mit psychischen Störungen
– leicht 30-40
– mittelgradig 50-60
– schwer 70-100
Zentrale vegetative Störungen als Ausdruck eines Hirndauerschadens
– leicht 30
– mittelgradig 40
– schwer 50
Koordinations- und Gleichgewichtsstörungen (spino-) zerebellarer Ursache 30-100
Hirnschäden mit kognitiven Leistungsstörungen (z. B. Aphasie, Apraxie, Agnosie)
– leicht 30-40
– mittelgradig 50-80
– schwer 90-100
Zerebral bedingte Teillähmungen und Lähmungen
– leichte Restlähmungen und Tonusstörungen der Gliedmaßen 30
– bei ausgeprägteren Teillähmungen und vollständigen Lähmungen 100
Parkinson-Syndrom
– ein- oder beidseitig, geringe Störung der Bewegungsabläufe, keine Gleichgewichtsstörung, geringe Verlangsamung 30-40
– deutliche Störung der Bewegungsabläufe, Gleichgewichtsstörungen, Unsicherheit beim Umdrehen, stärkere Verlangsamung 50-70
– schwere Störung der Bewegungsabläufe bis zur Immobilität 80-100
Epileptische Anfälle
– sehr selten 40
– selten 50-60
– mittlere Häufigkeit 60-80
– häufig 90-100
– nach drei Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Notwendigkeit antikonvulsiver Behandlung 30
Narkolepsie 50-80
Entwicklungsstörungen im Kleinkindesalter
– leicht 0-10
– mittelgradig 20-40
– besonders schwer 50
Globale Entwicklungsstörungen im Kleinkindesalter
– geringe Auswirkungen 30-40
– starke Auswirkungen 50-70
– schwere Auswirkungen 80-100
Kognitive Teilleistungsschwächen im Schul- und Jugendalter
– leicht 0-10
– mittelgradig 20-40
– besonders schwer 50
Langdauernde Psychose 50-100
Schizophrener Residualzustand
– ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten 10-20
– mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten 30-40
– mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten 50-70
– mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten 80-100
Affektive Psychose mit relativ kurz andauernden, aber häufig wiederkehrenden Phasen
– bei 1 bis 2 Phasen im Jahr von mehrwöchiger Dauer 30-50
– bei häufigeren Phasen von mehrwöchiger Dauer 60-100
Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen 0-20
Stärker behindernde Störungen 30-40
Schwere Störungen
– mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten 50-70
– mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten 80-100
Abhängigkeit von psychotropen Substanzen 30-100
Rückenmarkschäden
– Unvollständige, leichte Halsmarkschädigung mit beidseits geringen motorischen und sensiblen Ausfällen, ohne Störungen der Blasen- und Mastdarmfunktion 30-60
– Unvollständige Brustmark-, Lendenmark- oder Kaudaschädigung mit Teillähmung beider Beine, ohne Störungen der Blasen- und Mastdarmfunktion 30-60
– Unvollständige Brustmark-, Lendenmark- oder Kaudaschädigung mit Teillähmung beider Beine und Störungen der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion 60-80
– Unvollständige Halsmarkschädigung mit gewichtigen Teillähmungen beider Arme und Beine und Störungen der Blasen- und/oder Mastdarmfunktion 100
– Vollständige Halsmarkschädigung mit vollständiger Lähmung beider Arme und Beine und Störungen der Blasen- und/ oder Mastdarmfunktion 100
– Vollständige Brustmark-, Lendenmark-, oder Kaudaschädigung mit vollständiger Lähmung der Beine und Störungen der Blasen und/oder Mastdarmfunktion 100
Sehorgan
Verlust eines Auges 40
Linsenverlust eines Auges
– Sehschärfe 0,4 und mehr 10
– Sehschärfe 0,1 bis weniger als 0,4 20
– Sehschärfe weniger als 0,1 25-30
Augenmuskellähmungen 30
Lähmung des Oberlides
– mit nicht korrigierbarem, vollständigem Verschluss des Auges 30
– sonst 10-20
Fehlstellungen der Lider, Verlegung der Tränenwege mit Tränenträufeln
– einseitig 0-10
– beidseitig 10-20
Vollständige Halbseiten- und Quadrantenausfälle
– Homonyme Hemianopsie 40
– Bitemporale Hemianopsie 30
– Binasale Hemianopsie bei beidäugigem Sehen 10
– Binasale Hemianopsie bei Verlust des beidäugigen Sehens 30
– Homonymer Quadrant oben 20
– Homonymer Quadrant unten 30
– Vollständiger Ausfall beider unterer Gesichtsfeldhälften 60
Ausfall einer Gesichtsfeldhälfte bei Verlust oder Blindheit des anderen Auges
– nasal 60
– temporal 70
Allseitige Einengung bei normalem Gesichtsfeld des anderen Auges
– auf 10° Abstand vom Zentrum 10
– auf 5° Abstand vom Zentrum 25
Allseitige Einengung binokular
– auf 50° Abstand vom Zentrum 10
– auf 30° Abstand vom Zentrum 30
– auf 10° Abstand vom Zentrum 70
– auf 5° Abstand vom Zentrum 100
Allseitige Einengung bei Fehlen des anderen Auges
– auf 50° Abstand vom Zentrum 40
– auf 30° Abstand vom Zentrum 60
– auf 10° Abstand vom Zentrum 90
– auf 5° Abstand vom Zentrum 100
Unregelmäßige Gesichtsfeldausfälle, Skotome im 50°-Gesichtsfeld unterhalb des horizontalen Meridians, binokular
– mindestens 1/3 ausgefallene Fläche 20
– mindestens 2/3 ausgefallene Fläche 50
Ausfall des Farbensinns 0
Einschränkung der Dunkeladaptation (Nachtblindheit) oder des Dämmerungssehens 0-10
Hör- und Gleichgewichtsorgan
Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen
– angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang) 100
– später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr) mit schweren Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) 100
– sonst je nach Sprachstörung 80-90
Hörverlust
– beidseitig 0-20 % (normalhörig) 0
– beidseitig 20-40 % (geringgradig) 10-20
– beidseitig 40-60 % (mittelgradig) 30
– beidseitig 60-80 % (hochgradig) 50
– beidseitig 80-95 % (an Taubheit grenzend) 70
– beidseitig 100 % (Taubheit) 80
– einseitig 0-20 % (normalhörig) 0
– einseitig 20-40 % (geringgradig) 0
– einseitig 40-60 % (mittelgradig) 10
– einseitig 60-80 % (hochgradig) 10
– einseitig 80-95 % (an Taubheit grenzend) 10-20
– einseitig 100 % (Taubheit) 20
Gleichgewichtsstörungen
– ohne wesentliche Folgen 0-10
– mit leichten Folgen 20
– mit mittelgradigen Folgen 30-40
– mit schweren Folgen 50-70
– bei Unfähigkeit, ohne Unterstützung zu gehen oder zu stehen 80
Ohrgeräusche (Tinnitus)
– ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen 0-10
– mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen 20
– mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z. B. ausgeprägte depressive Störungen) 30-40
– mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten
mindestens 50
Menière-Krankheit
– ein bis zwei Anfälle im Jahr 0-10
– häufigere Anfälle, je nach Schweregrad 20-40
– mehrmals monatlich schwere Anfälle 5
Chronische Mittelohrentzündung
– ohne Sekretion oder einseitige zeitweise Sekretion 0
– einseitige andauernde Sekretion oder zeitweise beidseitige Sekretion 10
– andauernd beidseitige Sekretion 20
Radikaloperationshöhle
– reizlos 0
– bei unvollständiger Überhäutung und ständiger Sekretion einseitig 10
– bei unvollständiger Überhäutung und ständiger Sekretion beidseitig 20
Verlust einer Ohrmuschel 20
Nase
Völliger Verlust der Nase 50
Teilverlust der Nase, Sattelnase
– wenig störend 10
– sonst 20-30
Stinknase (Ozaena), je nach Ausmaß der Borkenbildung und des Foetors 20-40
Verengung der Nasengänge
– einseitig je nach Atembehinderung 0-10
– doppelseitig mit leichter bis mittelgradiger Atembehinderung 10
– doppelseitig mit starker Atembehinderung 20
Chronische Nebenhöhlenentzündung
– leichteren Grades 0-10
– schweren Grades 20-40
Völliger Verlust des Riechvermögens mit der damit verbundenen
– Beeinträchtigung der Geschmackswahrnehmung 15
– Völliger Verlust des Geschmackssinns 10
Mundhöhle, Rachenraum und obere Luftwege
Lippendefekt mit ständigem Speichelfluss 20-30
Äußere Speichelfistel, Frey-Syndrom
– geringe Sekretion 10
– sonst 20
Störung der Speichelsekretion (vermehrter Speichelfluss, Mundtrockenheit) 0-20
Schwere Funktionsstörung der Zunge durch Gewebsverlust, narbige Fixierung oder Lähmung je nach Umfang und Artikulationsstörung 30-50
Behinderung der Mundöffnung
– (Schneidekantendistanz zwischen 5 und 25 mm) mit deutlicher Auswirkung auf die Nahrungsaufnahme 20-40
– Kieferklemme mit Notwendigkeit der Aufnahme flüssiger oder passierter Nahrung und entsprechenden Sprechstörungen 50
Verlust eines Teiles des Unterkiefers mit schlaffer Pseudarthrose
– ohne wesentliche Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation 0-10
– mit erheblicher Beeinträchtigung der Kaufunktion und Artikulation 20-50
Verlust eines Teiles des Oberkiefers
– ohne wesentliche kosmetische und funktionelle Beeinträchtigung 0-10
– mit entstellender Wirkung, wesentlicher Beeinträchtigung der Nasen- und Nebenhöhlen (Borkenbildung, ständige Sekretion) 20-40
Umfassender Zahnverlust
– über 1/2 Jahr hinaus prothetisch nur unzureichend zu versorgen 10-20
– Verlust erheblicher Teile des Alveolarfortsatzes mit wesentlicher, prothetisch nicht voll ausgleichbarer Funktionsbehinderung 20
Ausgedehnter Defekt des Gaumens mit gut sitzender
– Defektprothese 30
– Verlust des Gaumens ohne Korrekturmöglichkeit durch geeignete Prothese (Störung der Nahrungsaufnahme) 50
Lippen-, Kiefer-, Gaumen- und Segelspalten bei Kindern, bis zum Abschluss der Behandlung
– Isolierte voll ausgebildete Lippenspalte (ein- oder beidseitig) 30-50
– Lippen-Kieferspalte 60-70
– Lippen-Kiefer-Gaumenspalte 100
– Komplette Gaumen- und Segelspalte ohne Kieferspalte 100
– Isolierte Segelspalte, submuköse Gaumenspalte bis zum Abschluss der Behandlung je nach Ausmaß der Artikulationsstörung 0-30
Schluckstörungen
– ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Beschwerden 0-10
– mit erheblicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung (Einschränkung der Kostform, verlängerte Essdauer) 20-40
– mit häufiger Aspiration und erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes 50-70
Verlust des Kehlkopfes 70-80
Teilverlust des Kehlkopfes 20-50
Tracheostoma
– reizlos oder mit geringen Reizerscheinungen (Tracheitis, Bronchitis), gute Sprechstimme 40
– mit erheblichen Reizerscheinungen und/oder erheblicher Beeinträchtigung der Sprechstimme bis zum Verlust der Sprechfähigkeit (z. B. bei schweren Kehlkopfveränderungen) 50-80
Funktionelle und organische Stimmstörungen (z. B. Stimmbandlähmung)
– mit geringer belastungsabhängiger Heiserkeit 0-10
– mit dauernder Heiserkeit 20-30
– nur Flüsterstimme 40
– mit völliger Stimmlosigkeit 50
Artikulationsstörungen durch Lähmungen oder Veränderungen in Mundhöhle oder Rachen
– mit verständlicher Sprache 10
– mit schwer verständlicher Sprache 20-40
– mit unverständlicher Sprache 50
Stottern
– leicht 0-10
– mittelgradig, situationsunabhängig 20
– schwer, auffällige Mitbewegungen 30-40
– mit unverständlicher Sprache 50
Brustkorb, tiefere Atemwege und Lungen
Brüche und Defekte der Knochen des Brustkorbs (Rippen, Brustbein, Schlüsselbein) 0-10
Rippendefekte mit Brustfellschwarten
– ohne wesentliche Funktionsstörung 0-10
– bei sehr ausgedehnten Defekten einschließlich entstellender Wirkung 20
Brustfellverwachsungen und -schwarten 0-10
Chronische Bronchitis, Bronchiektasen
– leichte Form 0-10
– schwere Form 20-30
Pneumokoniosen (z. B. Silikose, Asbestose) ohne wesentliche Einschränkung der Lungenfunktion 0-10
Krankheiten der Atmungsorgane mit dauernder Einschränkung der Lungenfunktion
– geringen Grades 20-40
– mittleren Grades 50-70
– schweren Grades 80-100
Bronchialasthma ohne dauernde Einschränkung der Lungenfunktion
– Hyperreagibilität mit seltenen (saisonalen) und/oder leichten Anfällen 0-20
– Hyperreagibilität mit häufigen (mehrmals pro Monat) und/oder schweren Anfällen 30-40
– Hyperreagibilität mit Serien schwerer Anfälle 50
Bronchialasthma bei Kindern
– geringen Grades 20-40
– mittleren Grades 50-70
– schweren Grades 80-100
Schlaf-Apnoe-Syndrom
– ohne Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung 0-10
– mit Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung 20
– bei nicht durchführbarer nasaler Überdruckbeatmung 50
Lungentuberkulose
– ansteckungsfähig (mehr als 6 Monate andauernd) 100
– nicht ansteckungsfähig 0
strong>Herz und Kreislauf
Einschränkung der Herzleistung
– keine wesentliche Leistungsbeeinträchtigung 0-10
– Leistungsbeeinträchtigung bei mittelschwerer Belastung 20-40
– Leistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter Belastung 50-70
– Leistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter Belastung mit gelegentlich auftretenden, vorübergehend schweren Dekompensationserscheinungen 80
– Leistungsbeeinträchtigung bereits in Ruhe 90-100
Anfallsweise auftretende hämodynamisch relevante Rhythmusstörungen bei fehlender andauernder Leistungsbeeinträchtigung des Herzens 10-30
Rhythmusstörungen
– nach Implantation eines Herzschrittmachers 10
– nach Implantation eines Kardioverter-Defibrillators
wenigstens 50
– bei ventrikulären tachykarden Rhythmusstörungen im Kindesalter ohne Implantation eines Kardioverter-Defibrillators
wenigstens 60
Arterielle Verschlusskrankheiten, Arterienverschlüsse an den Beinen
– mit ausreichender Restdurchblutung, Pulsausfall ohne Beschwerden oder mit geringen Beschwerden ein- oder beidseitig 0-10
– mit eingeschränkter Restdurchblutung (Claudicatio intermittens) Stadium II 20-80
– Schmerzen nach Gehen einer Wegstrecke unter 50 m mit Ruheschmerz (Stadium III) einschließlich trophischer Störungen (Stadium IV ) 80-100
Nach größeren gefäßchirurgischen Eingriffen mit vollständiger Kompensation einschließlich
– Dauerbehandlung mit Antikoagulantien 20
Aneurysmen (je nach Sitz und Größe)
– ohne lokale Funktionsstörung und ohne Einschränkung der Belastbarkeit 0-10
– ohne oder mit nur geringer lokaler Funktionsstörung mit Einschränkung der Belastbarkeit 20-40
– große Aneurysmen
wenigstens 50
Unkomplizierte Krampfadern 0
Chronisch-venöse Insuffizienz (z. B. bei Krampfadern), postthrombotisches Syndrom ein- oder beidseitig
– mit geringem belastungsabhängigem Ödem, nicht ulzerösen Hautveränderungen, ohne wesentliche Stauungsbeschwerden 0-10
– mit erheblicher Ödembildung, häufig (mehrmals im Jahr) rezidivierenden Entzündungen 20-30
– mit chronischen rezidivierenden Geschwüren, je nach Ausdehnung und Häufigkeit (einschließlich arthrogenes Stauungssyndrom) 30-50
Lymphödem
– ohne wesentliche Funktionsbehinderung, Erfordernis einer Kompressionsbandage 0-10
– mit stärkerer Umfangsvermehrung (mehr als 3 cm) je nach Funktionseinschränkung 20-40
– mit erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit der betroffenen Gliedmaße, je nach Ausmaß 50-70
– bei Gebrauchsunfähigkeit der ganzen Gliedmaße 80
Hypertonie (Bluthochdruck)
– leichte Form 0-10
– mittelschwere Form 20-40
– schwere Form 50-100
– maligne Form 100
Funktionelle kardiovaskuläre Syndrome, (z. B. orthostatische Fehlregulation)
– mit leichten Beschwerden 0
– mit stärkeren Beschwerden und Kollapsneigung 10-20
Verdauungsorgane
Traktionsdivertikel je nach Größe und Beschwerden 0-10
Pulsionsdivertikel
– ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Größe und Beschwerden 0-10
– mit erheblicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand 20-40
Funktionelle Stenosen der Speiseröhre (Ösophagospasmus, Achalasie)
– ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme 0-10
– mit deutlicher Behinderung der Nahrungsaufnahme 20-40
– mit erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufige Aspiration 50-70
Organische Stenose der Speiseröhre (z. B. angeboren, nach Laugenverätzung, Narbenstenose, peptische Striktur)
– ohne wesentliche Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Größe und Beschwerden 0-10
– mit deutlicher Behinderung der Nahrungsaufnahme je nach Auswirkung (Einschränkung der Kostform, verlängerte Essdauer) 20-40
– mit erheblicher Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes 50-70
Refluxkrankheit der Speiseröhre
– mit anhaltenden Refluxbeschwerden je nach Ausmaß 10-30
Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwürsleiden (chronisch rezidivierende Geschwüre, Intervallbeschwerden)
– mit Rezidiven in Abständen von zwei bis drei Jahren 0-10
– mit häufigeren Rezidiven und Beeinträchtigung des Ernährungs- und Kräftezustandes 20-30
– mit erheblichen Komplikationen (z. B. Magenausgangsstenose) und andauernder erheblicher Minderung des Ernährungs- und Kräftezustandes 40-50
Chronische Gastritis (histologisch gesicherte Veränderung der Magenschleimhaut) 0-10
Reizmagen (funktionelle Dyspepsie) 0-10
Teilentfernung des Magens, Gastroenterostomie
– mit guter Funktion, je nach Beschwerden 0-10
– mit anhaltenden Beschwerden (z. B. Dumping-Syndrom, rezidivierendes Ulcus jejuni pepticum) 20-40
Totalentfernung des Magens
– ohne Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes je nach Beschwerden 20-30
– bei Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes und/oder Komplikationen (z. B. Dumping-Syndrom) 40-50
Chronische Darmstörungen (irritabler Darm, Divertikulose, Divertikulitis, Darmteilresektion)
– ohne wesentliche Beschwerden und Auswirkungen 0-10
– mit stärkeren und häufig rezidivierenden oder anhaltenden Symptomen (z. B. Durchfälle, Spasmen) 20-30
– mit erheblicher Minderung des Kräfte- und Ernährungszustandes 40-50
Angeborene Motilitätsstörungen des Darmes (z. B. Hirschsprung-Krankheit, neuronale Dysplasie)
– ohne wesentliche Gedeih- und Entwicklungsstörung 10-20
– mit geringer Gedeih- und Entwicklungsstörung 30-40
– mit mittelgradiger Gedeih- und Entwicklungsstörung 50
– mit schwerer Gedeih- und Entwicklungsstörung 60-70
Kurzdarmsyndrom im Kindesalter
– mit mittelschwerer Gedeih- und Entwicklungsstörung 50-60
– mit schwerer Gedeih- und Entwicklungsstörung (z. B. Notwendigkeit künstlicher Ernährung) 70-100
Colitis ulcerosa, Crohn-Krankheit (Enteritis regionalis)
– mit geringer Auswirkung (geringe Beschwerden, keine oder geringe Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, selten Durchfälle) 10-20
– mit mittelschwerer Auswirkung (häufig rezidivierende oder länger anhaltende Beschwerden, geringe bis mittelschwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufiger Durchfälle) 30-40
– mit schwerer Auswirkung (anhaltende oder häufig rezidivierende erhebliche Beschwerden, erhebliche Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, häufige, tägliche, auch nächtliche Durchfälle) 50-60
– mit schwerster Auswirkung (häufig rezidivierende oder anhaltende schwere Beschwerden, schwere Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes, ausgeprägte Anämie) 70-80
Zöliakie, Sprue
– ohne wesentliche Folgeerscheinungen unter diätetischer Therapie 20
Bauchfellverwachsungen
– ohne wesentliche Auswirkung 0-10
– mit erheblichen Passagestörungen 20-30
– mit häufiger rezidivierenden Ileuserscheinungen 40-50
Hämorrhoiden
– ohne erhebliche Beschwerden, geringe Blutungsneigung 0-10
– mit häufigen rezidivierenden Entzündungen, Thrombosierungen oder stärkeren Blutungen 20
Mastdarmvorfall
– klein, reponierbar 0-10
– sonst 20-40
Afterschließmuskelschwäche
– mit seltenem, nur unter besonderen Belastungen auftretendem, unwillkürlichem Stuhlabgang 10
– sonst 20-40
Funktionsverlust des Afterschließmuskels
wenigstens 50
Fistel in der Umgebung des Afters
– geringe, nicht ständige Sekretion 10
– sonst 20-30
Künstlicher After
– mit guter Versorgungsmöglichkeit 50
– sonst (z. B. bei Bauchwandhernie, Stenose, Retraktion, Prolaps, Narben, ungünstige Position) 60-80
Chronische Hepatitis
– ohne (klinisch-) entzündliche Aktivität 20
– mit geringer (klinisch-) entzündlicher Aktivität 30
– mit mäßiger (klinisch-) entzündlicher Aktivität 40
– mit starker (klinisch-) entzündlicher Aktivität 50-70
– Alleinige Virus-Replikation („gesunder Virusträger”) 10
Fibrose der Leber ohne Komplikationen 0-10
Leberzirrhose
– kompensiert inaktiv 30
– kompensiert gering aktiv 40
– kompensiert stärker aktiv 50
– dekompensiert (Aszites, portale Stauung, hepatische Enzephalopathie) 60-100
Fettleber (auch nutritiv-toxisch) ohne Mesenchymreaktion 0-10
Gallenblasen- und Gallenwegskrankheiten (Steinleiden, chronisch rezidivierende Entzündungen)
– mit Koliken in Abständen von mehreren Monaten, Entzündungen in Abständen von Jahren 0-10
– mit häufigeren Koliken und Entzündungen sowie mit Intervallbeschwerden 20-30
– mit langanhaltenden Entzündungen oder mit Komplikationen 40-50
Angeborene intra- und extrahepatische Transportstörungen der Galle (z. B. intra-, extrahepatische Gallengangsatresie), metabolische Defekte (z. B. Meulengracht-Krankheit)
– ohne Funktionsstörungen, ohne Beschwerden 0-10
– mit Beschwerden ohne Leberzirrhose 20-40
– mit Beschwerden mit Leberzirrhose 50
– mit Beschwerden mit dekompensierter Leberzirrhose 60-100
Verlust der Gallenblase ohne wesentliche Störungen 0
Chronische Krankheit der Bauchspeicheldrüse (exkretorische Funktion) je nach Auswirkung auf den Allgemeinzustand, Häufigkeit und Ausmaß der Schmerzen
– ohne wesentlichen Beschwerden, keine Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes 0-10
– geringe bis erhebliche Beschwerden, geringe bis mäßige Beeinträchtigung des Kräfte- und Ernährungszustandes 20-40
– starke Beschwerden, Fettstühle, deutliche bis ausgeprägte Herabsetzung des Kräfte- und Ernährungszustandes 50-80
Brüche (Hernien)
Leisten- oder Schenkelbruch je nach Größe und Reponierbarkeit
– ein- oder beidseitig 0-10
– bei erheblicher Einschränkung der Belastungsfähigkeit 20
Nabelbruch oder Bruch in der weißen Linie 0-10
Bauchnarbenbruch, angeborene Bauchwandbrüche und -defekte
– ohne wesentliche Beeinträchtigung, je nach Größe 0-10
– mit ausgedehnter Bauchwandschwäche und fehlender oder stark eingeschränkter Bauchpresse 20
– mit Beeinträchtigung der Bauchorgane bei Passagestörungen ohne erhebliche Komplikationen 20-30
– bei häufigen rezidivierenden Ileuserscheinungen 40-50
Speiseröhrengleithernie 0-10
andere kleine Zwerchfellbrüche ohne wesentliche Funktionsstörung 0-10
größere Zwerchfellbrüche je nach Funktionsstörung 20-30
Angeborene Zwerchfelldefekte mit Verlagerung von inneren Organen in den Brustkorb und Minderentwicklung von Lungengewebe
– mit geringer Einschränkung der Lungenfunktion 40
– sonst je nach Funktionsbeeinträchtigung der betroffenen Organe 50-100
Harnorgane
Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere bei Gesundheit der anderen Niere 25
Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere bei Schaden der anderen Niere, ohne Einschränkung der Nierenfunktion, mit krankhaftem Harnbefund 30
Nierenfehlbildung (z. B. Erweiterung des Nierenhohlsystems bei Ureterabgangsstenose, Nierenhypoplasie, Zystennieren, Nierenzysten, Beckenniere), Nephroptose
– ohne wesentliche Beschwerden und ohne Funktionseinschränkung 0-10
– mit wesentlichen Beschwerden und ohne Funktionseinschränkung 20-30
Nierensteinleiden ohne Funktionseinschränkung der Niere
– mit Koliken in Abständen von mehreren Monaten 0-10
– mit häufigeren Koliken, Intervallbeschwerden und wiederholten Harnwegsinfekten 20-30
Nierenschäden ohne Einschränkung der Nierenfunktion (z. B. Glomerulopathien, tubulointerstitielle Nephropathien, vaskuläre Nephropathien), ohne Beschwerden, mit krankhaftem Harnbefund (Eiweiß und/oder Erythrozyten- bzw. Leukozytenausscheidung) 0-10
Nierenschäden ohne Einschränkung der Nierenfunktion, mit Beschwerden rezidivierende Makrohämaturie, je nach Häufigkeit 10-30
Nephrotisches Syndrom
– kompensiert (keine Ödeme) 20-30
– dekompensiert (mit Ödemen) 40-50
– bei Systemerkrankungen mit Notwendigkeit einer immunsuppressiven Behandlung 50
Nierenfunktionseinschränkung
– leichten Grades 20-40
– mittleren Grades 50-70
– schweren Grades 80-100
Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere mit Funktionseinschränkung der anderen Niere
– leichten Grades 40-50
– mittleren Grades 60-80
– schweren Grades 90-100
Notwendigkeit der Dauerbehandlung mit Blutreinigungsverfahren (z. B. Hämodialyse, Peritonealdialyse) 100
Chronische Harnwegsentzündungen (insbesondere chronische Harnblasenentzündung)
– leichten Grades (ohne wesentliche Miktionsstörungen) 0-10
– stärkeren Grades 20-40
– chronische Harnblasenentzündung mit Schrumpfblase 50-70
Entleerungsstörungen der Blase
– leichten Grades 10
– stärkeren Grades 20-40
– mit Notwendigkeit regelmäßigen Katheterisierens, eines Dauerkatheters, eines suprapubischen Blasenfistelkatheters oder Notwendigkeit eines Urinals, ohne wesentliche Begleiterscheinungen 50
Harninkontinenz
– relative 0-40
– völlige 50-70
– nach Implantation einer Sphinkterprothese mit guter Funktion 20
Harnröhren-Hautfistel der vorderen Harnröhre bei Harnkontinenz 10
Harnweg-Darmfistel bei Analkontinenz, je nach Luft- und Stuhlentleerung über die Harnröhre 30-50
Künstliche Harnableitung (ohne Nierenfunktionsstörung)
– in den Darm 30
– nach außen 50-80
Darmneoblase mit ausreichendem Fassungsvermögen, ohne Harnstau, ohne wesentliche Entleerungsstörungen 30
Männliche Geschlechtsorgane
Teilverlust des Penis 50
– Teilverlust der Eichel 10
– Verlust der Eichel 20
– Sonst 30-40
Nach Entfernung eines malignen Penistumors ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit nach Entfernung im Frühstadium (T1 bis T2) N0 M0
– bei Teilverlust des Penis 50
– bei Verlust des Penis 60
– bei Verlust des Penis mit vollständiger Entfernung der Corpora cavernosa 80
– nach Entfernung in höheren Stadien 90-100
Unterentwicklung, Verlust oder Schwund eines Hodens bei intaktem anderen Hoden 0
Unterentwicklung, Verlust oder vollständiger Schwund beider Hoden
– in höherem Lebensalter (etwa ab 8. Lebensjahrzehnt) 10
– sonst je nach Ausgleichbarkeit des Hormonhaushalts durch Substitution 20-30
– vor Abschluss der körperlichen Entwicklung 20-40
Verlust oder Schwund eines Nebenhodens 0
Verlust oder vollständiger Schwund beider Nebenhoden und/oder Zeugungsunfähigkeit (Impotentia generandi) 0
– in jüngerem Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch 20
– Impotentia coeundi bei nachgewiesener erfolgloser Behandlung 20
Hydrozele (sog. Wasserbruch) 0-10
Varikozele (sog. Krampfaderbruch) 0-10
Chronische bakterielle Entzündung der Vorsteherdrüse oder abakterielle Prostatopathie
– ohne wesentliche Miktionsstörung 0-10
– mit andauernden Miktionsstörungen und Schmerzen 20
Weibliche Geschlechtsorgane
Verlust der Brust (Mastektomie)
– einseitig 30
– beidseitig 40
Segment- oder Quadrantenresektion der Brust 0-20
Aufbauplastik zur Wiederherstellung der Brust mit Prothese je nach Ergebnis (z. B. Kapselfibrose, Dislokation der Prothese, Symmetrie)
– nach Mastektomie einseitig 10-30
– nach Mastektomie beidseitig 20-40
– nach subkutaner Mastektomie einseitig 10-20
– nach subkutaner Mastektomie beidseitig 20-30
Verlust der Gebärmutter und/oder Sterilität 0
– in jüngerem Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch 20
Verlust eines Eierstockes 0
Unterentwicklung, Verlust oder Ausfall beider Eierstöcke, ohne Kinderwunsch und ohne wesentliche Auswirkung auf den Hormonhaushalt – immer in der Postmenopause 10
– im jüngeren Lebensalter bei noch bestehendem Kinderwunsch oder bei unzureichender Ausgleichbarkeit des Hormonausfalls durch Substitution 20-30
– vor Abschluss der körperlichen Entwicklung je nach Ausgleichbarkeit des Hormonausfalls 20-40
Chronischer oder chronisch-rezidivierender entzündlicher Prozess der Adnexe und/oder der Parametrien je nach Art, Umfang und Kombination der Auswirkungen (z. B. Adhäsionsbeschwerden, chronische Schmerzen, Kohabitationsbeschwerden) 10-40
Endometriose
– leichten Grades 0-10
– mittleren Grades 20-40
– schweren Grades 50-60
Scheidenfisteln
– Harnweg-Scheidenfistel 50-60
– Mastdarm-Scheidenfistel 60-70
– Harnweg-Mastdarm-Scheidenfistel (Kloakenbildung) 100
Senkung der Scheidenwand, Vorfall der Scheide und/oder der Gebärmutter
– ohne Harninkontinenz oder mit geringer Stressinkontinenz (Grad I) 0-10
– mit stärkerer Harninkontinenz und/oder stärkeren Senkungsbeschwerden 20-40
– mit völliger Harninkontinenz 50-60
– bei ungünstiger Versorgungsmöglichkeit 70
Isolierte Senkung der Scheidenhinterwand mit leichten Defäkationsstörungen 0-10
Scheiden-Gebärmutteraplasie, ohne Plastik, nach Vollendung des 14. Lebensjahres (einschließlich Sterilität) 40
Kraurosis vulvae
– geringen Grades (keine oder nur geringe Beschwerden) 0-10
– mäßigen Grades (erhebliche Beschwerden, keine Sekundärveränderungen) 20-30
– stärkeren Grades (starke Beschwerden, therapeutisch schwer beeinflussbare Sekundärveränderungen) 40
Vollständige Entfernung der Vulva 40
Stoffwechsel, innere Sekretion
Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus) 0-50
Phenylketonurie ohne fassbare Folgeerscheinungen
– im Kindesalter bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 30
– danach bei Notwendigkeit weiterer Diäteinnahme 10
Mukoviszidose (zystische Fibrose)
– unter Therapie Aktivitäten, Gedeihen und Ernährung altersgemäß 20
– unter Therapie Aktivitäten und Lungenfunktion leicht eingeschränkt, Gedeihen und Ernährung noch altersgemäß 30-40
– Aktivitäten und Lungenfunktion deutlich eingeschränkt, häufig Gedeih- und Entwicklungsstörungen, Schulbesuch und Erwerbstätigkeit in der Regel noch möglich 50-70
– schwere bis schwerste Einschränkung der Aktivitäten, der Lungenfunktion und des Ernährungszustandes 80-100
Erythropoetische Porphyrie (Günther-Krankheit) 100
Hepatische Porphyrien
– akut-intermittierende Porphyrie 30
– Porphyria cutanea tarda ohne wesentliche Beschwerden 10
Blut, blutbildende Organe, Immunsystem
Verlust der Milz
– bei Verlust im frühen Kindesalter, dann bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres 20
– danach oder bei späterem Verlust 10
Hodgkin-Krankheit 60-100
Chronische lymphatische Leukämie und andere generalisierte niedrigmaligne Non-Hodgkin-Lymphome
– mit geringen Auswirkungen 30-40
– mit mäßigen Auswirkungen 50-70
– mit starken Auswirkungen, starke Progredienz 80-100
Plasmozytom (Myelom)
– mit geringen Auswirkungen 30-40
– mit mäßigen Auswirkungen 50-70
– mit starken Auswirkungen 80-100
Chronische myeloische Leukämie, BCR/ABL-positiv 10-100
Atypische chronische myeloische Leukämie, BCR/ABL-negativ; chronische Neutrophilen-Leukämie; chronische myelomonozytäre Leukämie 40-100
Primäre Myelofibrose (Chronische idiopathische Myelofibrose) 10-100
Polycythaemia vera bei Behandlungsbedürftigkeit
– mit regelmäßigen Aderlässen 10
– mit zytoreduktiver Therapie 30-40
Essentielle Thrombozythämie bei Behandlungsbedürftigkeit
– mit Thrombozytenaggregationshemmern 10
– mit zytoreduktiver Therapie 30-40
Akute Leukämien 100
Myelodysplastische Syndrome
– mit geringen Auswirkungen 10-20
– mit mäßigen Auswirkungen 30-40
– mit stärkeren Auswirkungen 50-80
– mit starken Auswirkungen 100
Therapierefraktäre Anämien (z. B. bestimmte hämolytische Anämien, Thalassämie, Erythrozytenenzymdefekte)
– mit geringen Auswirkungen 0-10
– mit mäßigen Auswirkungen 20-40
– mit starken Auswirkungen 50-70
Hämophilie und entsprechende plasmatische Blutungskrankheiten (je nach Blutungsneigung)
– leichte Form 20
– mittelschwere Form mit seltenen Blutungen 30-40
– mittelschwere Form mit häufigen (mehrfach jährlich) ausgeprägten Blutungen 50-80
– schwere Form 80-100
Sonstige Blutungsleiden
– ohne wesentliche Auswirkungen 10
– mit mäßigen Auswirkungen 20-40
– mit starken Auswirkungen (starke Blutungen bereits bei leichten Traumen) 50-70
– mit ständiger klinisch manifester Blutungsneigung (Spontanblutungen, Gefahr lebensbedrohlicher Blutungen) 80-100
Angeborene Defekte der humoralen und zellulären Abwehr (z. B. Adenosindesaminase-Defekt, DiGeorge-Syndrom, permanente B-Zell-Defekte, septische Granulomatose)
– ohne klinische Symptomatik 0
– trotz Therapie erhöhte Infektanfälligkeit, aber keine außergewöhnlichen Infektionen 20-40
– trotz Therapie neben erhöhter Infektanfälligkeit auch außergewöhnliche Infektionen (ein bis zwei pro Jahr) 50
HIV-Infektion ohne klinische Symptomatik 10
HIV-Infektion mit klinischer Symptomatik
– geringe Leistungsbeeinträchtigung 30-40
– stärkere Leistungsbeeinträchtigung 50-80
– schwere Leistungsbeeinträchtigung 100
strong>Haut
Ekzeme
Kontaktekzeme (z. B. irritatives und allergisches Kontaktekzem)
– geringe Ausdehnung und bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend 0-10
– Sonst 20-30
Atopisches Ekzem („Neurodermitis constitutionalis”, „endogenes Ekzem”)
– geringe, auf die Prädilektionsstellen begrenzte Ausdehnung bis zu zweimal im Jahr für wenige Wochen auftretend 0-10
– bei länger dauerndem Bestehen 20-30
– mit generalisierten Hauterscheinungen, insbesondere Gesichtsbefall 40
– mit klinischer oder vergleichbar intensiver ambulanter Behandlungsnotwendigkeit mehrmals im Jahr 50
Seborrhoisches Ekzem
– geringe Ausdehnung und Beschränkung auf die Prädilektionsstellen 0-10
– sonst, je nach Ausdehnung 20-30
Chronisch rezidivierende Urtikaria/Quincke-Ödem
– selten, bis zu zweimal im Jahr auftretend, leicht vermeidbare Noxen oder Allergene 0-10
– häufiger auftretende Schübe, schwer vermeidbare Noxen oder Allergene 20-30
– schwerer chronischer, über Jahre sich hinziehender Verlauf 40-50
Acne vulgaris
– leichteren bis mittleren Grades 0-10
– schweren Grades mit vereinzelter Abszess- und Knotenbildung und entsprechender erheblicher kosmetischer Beeinträchtigung 20-30
Acne conglobata
– auf die Prädilektionsstellen begrenzte häufige Abszess- und Fistelbildungen und lokalisationsbedingte Beeinträchtigungen 30-40
– schwerste Formen mit rezidivierenden eitrigen, vernarbenden axilläringuinalen und nuchalen Abszessen (Acne triade) und ggf. zusätzlicher Beteiligung des Pilonidalsinus (Acne tetrade)
wenigstens 50
Rosazea, Rhinophym
– geringe Ausdehnung, kosmetisch nur wenig störend 0-10
– stärkere Ausdehnung, entstellende Wirkung 20-30
Hautveränderungen bei Autoimmunkrankheiten des Bindegewebes (z. B. Lupus erythematodes, Dermatomyositis, progressive systemische Sklerodermie)
– auf die Prädilektionsstellen begrenzt bei geringer Ausdehnung 0-10
– auf die Prädilektionsstellen begrenzt bei stärkerer Ausdehnung, je nach kosmetischer und funktioneller Auswirkung 20-40
– über die Prädilektionsstellen hinausgehend, ggf. Ulzerationen 50-70
Blasenbildende Hautkrankheiten (z. B. Pemphigus, Pemphigoide)
– bei begrenztem Haut- und Schleimhautbefall mit geringer Ausdehnung 10
– sonst 20-40
– bei generalisiertem Haut- und Schleimhautbefall 50-80
Psoriasis vulgaris
– auf die Prädilektionsstellen beschränkt 0-10
– ausgedehnter, aber erscheinungsfreie Intervalle von Monaten 20
– bei andauerndem ausgedehnten Befall oder stark beeinträchtigendem lokalen Befall (z. B. an den Händen) 30-50
Erythrodermien
– bei leichter Intensität des Krankheitsprozesses 40
– bei mittlerer Intensität des Krankheitsprozesses ohne wesentliche Auswirkung auf den Allgemeinzustand 50-60
– mit stärkerer Auswirkung auf den Allgemeinzustand 70-80
Ichthyosis
– leichte Form 0-10
– mittlere Form 20-40
– schwere Form 50-80
Mykosen
– bei begrenztem Hautbefall 0-10
– bei Befall aller Finger- und Fußnägel, ggf. mit Zerstörung von Nagelplatten 20
Chronisch rezidivierendes Erysipel
– ohne bleibendes Lymphödem 10
– sonst, je nach Ausprägung des Lymphödems 20-40
Chronisch rezidivierender Herpes simplex
– geringe Ausdehnung, bis zu dreimal im Jahr rezidivierend 0-10
– größere Ausdehnung, häufiger rezidivierend 20
Totaler Haarausfall (mit Fehlen von Augenbrauen und Wimpern) 30
Pigmentstörungen (z. B. Vitiligo) an Händen und/oder Gesicht
– gering 10
– ausgedehnter 20
– sonst 0
Haltungs- und Bewegungsorgane, rheumatische Krankheiten
Entzündlich-rheumatische Krankheiten (z. B. Bechterew-Krankheit)
– ohne wesentliche Funktionseinschränkung mit leichten Beschwerden 10
– mit geringen Auswirkungen 20-40
– mit mittelgradigen Auswirkungen 50-70
– mit schweren Auswirkungen 80-100
Ruhende Osteomyelitis (Inaktivität wenigstens 5 Jahre) 0-10
Chronische Osteomyelitis
– geringen Grades
mindestens 20
– mittleren Grades
mindestens 50
– schweren Grades
mindestens 70
Muskelschwäche
– mit geringen Auswirkungen 20-40
– mit mittelgradigen Auswirkungen 50-80
– mit schweren Auswirkungen 90-100
Kleinwuchs (Körpergröße nach Abschluss des Wachstums)
– über 130 bis 140 cm 30-40
– über 120 bis 130 cm 50
Wirbelsäulenschäden
– ohne Bewegungseinschränkung oder Instabilität 0
– mit geringen funktionellen Auswirkungen 10
– mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt 20
– mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt 30
– mit mittelgradigen bis schweren funktionellen Auswirkungen in zwei Wirbelsäulenabschnitten 30-40
– mit besonders schweren Auswirkungen 50-70
– bei schwerster Belastungsinsuffizienz bis zur Geh- und Stehunfähigkeit 80-100
Beckenschäden
– ohne funktionelle Auswirkungen 0
– mit geringen funktionellen Auswirkungen 10
– mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen 20
– mit schweren funktionellen Auswirkungen und Deformierung 30-40
Endoprothese Hüftgelenk
– einseitig
mindestens 10
– beidseitig
mindestens 20
Endoprothese Kniegelenk
– einseitige Totalendoprothese
mindestens 20
– beidseitige Totalendoprothese
mindestens 30
– einseitige Teilendoprothese
mindestens 10
– beidseitige Teilendoprothese
mindestens 20
Endoprothese oberes Sprunggelenk
– einseitig
mindestens 10
– beidseitig
mindestens 20
Endoprothese Schultergelenk
– einseitig
mindestens 20
– beidseitig
mindestens 40
Endoprothese Ellenbogengelenk
– einseitige Totalendoprothese
mindestens 30
– beidseitige Totalendoprothese
mindestens 50
Aseptische Nekrosen
– Hüftkopfnekrosen (z. B. Perthes-Krankheit) während der notwendigen Entlastung 70
– Lunatum-Malazie während der notwendigen Immobilisierung 30
Verlust eines Armes und Beines 100
Verlust eines Armes im Schultergelenk oder mit sehr kurzem Oberarmstumpf 80
Verlust eines Armes im Oberarm oder im Ellenbogengelenk 70
Verlust eines Armes im Unterarm 50
Verlust eines Armes im Unterarm mit einer Stumpflänge bis 7 cm 60
Verlust der ganzen Hand 50
Versteifung des Schultergelenks in günstiger Stellung bei gut beweglichem Schultergürtel 30
Versteifung des Schultergelenks in ungünstiger Stellung oder bei gestörter Beweglichkeit des Schultergürtels 40-50
Bewegungseinschränkung des Schultergelenks (einschließlich Schultergürtel)
– Armhebung nur bis zu 120° mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit 10
– Armhebung nur bis zu 90° mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit 20
Instabilität des Schultergelenks
– geringen Grades, auch seltene Ausrenkung (in Abständen von 1 Jahr und mehr) 10
– mittleren Grades, auch häufigere Ausrenkung 20-30
– schweren Grades (auch Schlottergelenk), auch ständige Ausrenkung 40
Schlüsselbeinpseudarthrose
– straff 0-10
– schlaff 20
Verkürzung des Armes bis zu 4 cm bei freier Beweglichkeit der großen Armgelenke 0
Oberarmpseudarthrose
– straff 20
– schlaff 40
Riss der langen Bizepssehne 0-10
Versteifung des Ellenbogengelenks einschließlich Aufhebung der Unterarmdrehbewegung
– in günstiger Stellung 30
– in ungünstiger Stellung 40-50
Bewegungseinschränkung im Ellenbogengelenk
– geringen Grades (Streckung/Beugung bis 0-30-120 bei freier Unterarmdrehbeweglichkeit) 0-10
– stärkeren Grades (insbesondere der Beugung einschließlich Einschränkung der Unterarmdrehbeweglichkeit) 20-30
Isolierte Aufhebung der Unterarmdrehbeweglichkeit
– in günstiger Stellung (mittlere Pronationsstellung) 10
– in ungünstiger Stellung 20
– in extremer Supinationsstellung 30
– Ellenbogen-Schlottergelenk 40
Unterarmpseudarthrose
– straff 20
– schlaff 40
Pseudarthrose der Elle oder Speiche 10-20
Versteifung des Handgelenks
– in günstiger Stellung (leichte Dorsalextension) 20
– in ungünstiger Stellung 30
Bewegungseinschränkung des Handgelenks
– geringen Grades (z. B. Streckung/Beugung bis 30-0-40) 0-10
– stärkeren Grades 20-30
Nicht oder mit Deformierung verheilte Brüche oder Luxationen der Handwurzelknochen oder eines oder mehrerer Mittelhandknochen mit sekundärer Funktionsbeeinträchtigung 10-30
Versteifung eines Daumengelenks in günstiger Stellung 0-10
Versteifung beider Daumengelenke und des Mittelhand- Handwurzelgelenks in günstiger Stellung 20
ersteifung eines Fingers in günstiger Stellung (mittlere Gebrauchsstellung) 0-10
Verlust des Daumenendgliedes 0
Verlust des Daumenendgliedes und des halben Grundgliedes 10
Verlust eines Daumens 25
Verlust beider Daumen 40
Verlust eines Daumens mit Mittelhandknochen 30
Verlust des Zeigefingers, Mittelfingers, Ringfingers oder Kleinfingers, auch mit Teilen des dazugehörigen Mittelhandknochens 10
Verlust von zwei Fingern
– mit Einschluss des Daumens 30
– II+III, II+IV 30
– sonst 25
Verlust von drei Fingern
– mit Einschluss des Daumens 40
– II+III+IV 40
– sonst 30
Verlust von vier Fingern
– mit Einschluss des Daumens 50
– sonst 40
Verlust der Finger II bis V an beiden Händen 80
Verlust aller fünf Finger einer Hand 50
Verlust aller zehn Finger 100
Nervenausfälle (vollständig)
– Armplexus 80
– oberer Armplexus 50
– unterer Armplexus 60
– N. axillaris 30
– N. thoracicus longus 20
– N. musculocutaneus 20
– N. radialis 20-30
– N. ulnaris 30
– N. medianus 30-40
– Nn. radialis und axillaris 50
– Nn. radialis und ulnaris 50
– Nn. radialis und medianus 50
– Nn. ulnaris und medianus 50
– Nn. radialis, ulnaris und medianus im Vorderarmbereich 60
Verlust beider Beine im Oberschenkel 100
Verlust eines Beines im Oberschenkel und eines Beines im Unterschenkel 100
Verlust eines Beines und Armes 100
Verlust eines Beines im Hüftgelenk oder mit sehr kurzem Oberschenkelstumpf 80
Verlust eines Beines im Oberschenkel (einschließlich Absetzung nach Gritti) 70
Notwendigkeit der Entlastung des ganzen Beines (z. B. Sitzbeinabstützung) 70
Verlust eines Beines im Unterschenkel bei genügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und der Gelenke 50
Notwendigkeit der Entlastung eines Unterschenkels (z. B. Schienbeinkopfabstützung) 50
Verlust eines Beines im Unterschenkel bei ungenügender Funktionstüchtigkeit des Stumpfes und der Gelenke 60
Verlust beider Beine im Unterschenkel 80
– bei einseitig ungünstigen Stumpfverhältnissen 90
– bei beidseitig ungünstigen Stumpfverhältnissen 100
Teilverlust eines Fußes
– Absetzung nach Pirogow einseitig, guter Stumpf 40
– Absetzung nach Pirogow beidseitig 70
– Absetzung nach Chopart einseitig, guter Stumpf 30
– Absetzung nach Chopart einseitig, mit Fußfehlstellung 30-50
– Absetzung nach Chopart beidseitig 60
– Absetzung nach Lisfranc oder im Bereich der Mittelfußknochen nach Sharp einseitig, guter Stumpf 30
– Absetzung nach Lisfranc oder im Bereich der Mittelfußknochen nach Sharp einseitig, mit Fußfehlstellung 30-40
– Absetzung nach Lisfranc oder im Bereich der Mittelfußknochen nach Sharp beidseitig 50
Verlust einer Zehe 0
Verlust einer Großzehe 10
Verlust einer Großzehe mit Verlust des Köpfchens des I. Mittelfußknochens 20
Verlust der Zehen II bis V oder I bis III 10
Verlust aller Zehen an einem Fuß 20
Verlust aller Zehen an beiden Füßen 30
Versteifung beider Hüftgelenke je nach Stellung 80-100
Versteifung eines Hüftgelenks
– in günstiger Stellung 40
– in ungünstiger Stellung 50-60
Bewegungseinschränkung der Hüftgelenke
– geringen Grades einseitig 10-20
– geringen Grades beidseitig 20-30
– mittleren Grades einseitig 30
– mittleren Grades beidseitig 50
– stärkeren Grades einseitig 40
– stärkeren Grades beidseitig 60-100
Hüftdysplasie (einschließlich sogenannte angeborene Hüftluxation)
– für die Dauer der vollständigen Immobilisierung 100
– danach bis zum Abschluss der Spreizbehandlung 50
Hüftgelenksresektion je nach Funktionsstörung 50-80
Schnappende Hüfte 0-10
Beinverkürzung
– bis 2,5 cm 0
– über 2,5 cm bis 4 cm 10
– über 4 cm bis 6 cm 20
– über 6 cm
wenigstens 30
Oberschenkelpseudarthrose
– straff 50
– schlaff 70
Faszienlücke (Muskelhernie) am Oberschenkel 0-10
Versteifung beider Kniegelenke 80
Versteifung eines Kniegelenks
– in günstiger Stellung (Beugestellung von 10-15°) 30
– in ungünstiger Stellung 40-60
Lockerung des Kniebandapparates
– muskulär kompensierbar 10
– unvollständig kompensierbar, Gangunsicherheit 20
– Versorgung mit einem Stützapparat, je nach Achsenfehlstellung 30-50
Kniescheibenbruch
– nicht knöchern verheilt ohne Funktionseinschränkung des Streckapparates 10
– nicht knöchern verheilt mit Funktionseinschränkung des Streckapparates 20-40
Habituelle Kniescheibenverrenkung
– seltene Ausrenkung (in Abständen von 1 Jahr und mehr) 0-10
– häufiger 20
Bewegungseinschränkung im Kniegelenk
– geringen Grades einseitig 0-10
– geringen Grades beidseitig 10-20
– mittleren Grades einseitig 20
– mittleren Grades beidseitig 40
– stärkeren Grades einseitig 30
– stärkeren Grades beidseitig 50
Ausgeprägte Knorpelschäden der Kniegelenke (z. B. Chondromalacia patellae Stadium II – IV) mit anhaltenden Reizerscheinungen, einseitig
– ohne Bewegungseinschränkung 10-30
– mit Bewegungseinschränkung 20-40
Schienbeinpseudarthrose
– straff 20-30
– schlaff 40-50
Teilverlust oder Pseudarthrose des Wadenbeins 0-10
Versteifung des oberen Sprunggelenks in günstiger Stellung (Plantarflexion um 5° bis 15°) 20
Versteifung des unteren Sprunggelenks in günstiger Stellung (Mittelstellung) 10
Versteifung des oberen und unteren Sprunggelenks
– in günstiger Stellung 30
– in ungünstiger Stellung 40
Bewegungseinschränkung im oberen Sprunggelenk
– geringen Grades 0
– mittleren Grades 10
– stärkeren Grades 20
Bewegungseinschränkung im unteren Sprunggelenk 0-10
Klumpfuß je nach Funktionsstörung
– einseitig 20-40
– beidseitig 30-60
Andere Fußdeformitäten
– ohne wesentliche statische Auswirkungen (z. B. Senk-Spreizfuß, Hohlfuß, Knickfuß, auch posttraumatisch) 0
– mit statischer Auswirkung je nach Funktionsstörung geringen Grades 10
– mit statischer Auswirkung je nach Funktionsstörung stärkeren Grades 20
Versteifung aller Zehen eines Fußes
– in günstiger Stellung 10
– in ungünstiger Stellung 20
Versteifungen oder Verkrümmungen von Zehen außer der Großzehe 0
Versteifung der Großzehengelenke
– in günstiger Stellung 0-10
– in ungünstiger Stellung (z. B. Plantarflexion im Grundgelenk über 10°) 20
Narben nach größeren Substanzverlusten an Ferse und Fußsohle
– mit geringer Funktionsbehinderung 10
– mit starker Funktionsbehinderung 20-30
Nervenausfälle (vollständig)
– Plexus lumbosacralis 80
– N. glutaeus superior 20
– N. glutaeus inferior 20
– N. cutaneus femoralis lat 10
– N. femoralis 40
– N. ischiadicus 50-60
– N. peronaeus communis oder profundus 30
– N. peronaeus superficialis 20
– N. tibialis 30
Völlige Gebrauchsunfähigkeit eines Beines 80

Was bedeutet der Grad der Behinderung (GdB)?

Der Grad der Behinderung gibt an, wie stark eine Erkrankung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt. Bewertet wird auf einer Skala von 20 bis 100.

Für die Einschätzung orientieren sich Gutachter an der GdB-Tabelle, die in der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) festgelegt ist. Diese Tabelle weist vielen Erkrankungen Richtwerte zu und hilft sowohl Antragstellern als auch Behörden, Entscheidungen nach einheitlichen Kriterien zu treffen.

Wichtig: Der Einzelfall entscheidet. Die Tabelle bietet lediglich Anhaltspunkte und ersetzt keine individuelle Begutachtung.

Lesen Sie auch:

Wie wird der GdB bei mehreren Erkrankungen bestimmt?

Wenn mehrere Erkrankungen bestehen, werden die GdB-Werte nicht einfach addiert. Vielmehr beurteilt ein Gutachter die Gesamtauswirkung auf Ihre Lebensführung.

Beispiel: Zwei Krankheiten mit jeweils einem GdB von 30 können gemeinsam einen GdB von 40 oder 50 ergeben, abhängig davon, wie stark sich die Beschwerden gegenseitig beeinflussen.

Diese Bewertung sorgt dafür, dass die tatsächliche Alltagsbelastung genau abgebildet wird – und nicht nur theoretische Einzelwerte aufaddiert werden.

Schwerbehindertenausweis: Ab wann steht Ihnen dieser zu?

Ein Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt, wenn der Gesamt-GdB mindestens 50 beträgt. Mit diesem Ausweis erhalten Sie viele Vorteile:

  • Verbesserter Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis
  • Anspruch auf Zusatzurlaub
  • Steuervergünstigungen
  • Erleichterungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln oder Parkplätzen

Bereits ab einem GdB von 30 kann in bestimmten Fällen eine Gleichstellung beantragt werden, etwa zur besseren Absicherung im Berufsleben.

GdB oder GdS? Ein kurzer Überblick

Neben dem Grad der Behinderung (GdB) existiert auch der Begriff Grad der Schädigungsfolgen (GdS). Beide Systeme bewerten körperliche, seelische oder geistige Einschränkungen. Der Unterschied liegt im Anwendungsbereich: Während der GdB bei allgemeinen Behinderungen verwendet wird, gilt der GdS im sozialen Entschädigungsrecht, etwa bei Opferentschädigungen.

Die Werte basieren jedoch auf denselben medizinischen Kriterien.