Ein abgelehnter Antrag auf einen Grad der Behinderung (GdB) ist entmutigend, besonders wenn Sie sich im Alltag durch gesundheitliche Einschränkungen beeinträchtigt fühlen. Doch ein abgelehnter Antrag ist kein Grund aufzugeben. Es gibt verschiedene Wege, Ihr Recht auf einen GdB durchzusetzen.
Der GdB ist ein Maß dafür, wie stark ein Mensch durch eine Krankheit oder einen Unfall in seinem Alltag beeinträchtigt ist. Er wird in Zehnerstufen von 10 bis 100 festgelegt. Je höher der GdB, desto stärker sind die Einschränkungen.
Warum werden GdB-Anträge abgelehnt?
Die Ablehnung eines GdB-Antrags liegt häufig an unzureichenden ärztlichen Befundunterlagen. Ein bloßer Vermerk der Diagnose im Arztbrief genügt nicht. Ärzte müssen detailliert darlegen, welche Funktionseinschränkungen im Alltag durch die Erkrankung entstehen. Diese Beschreibung sollte durch Laborbefunde oder andere medizinische Untersuchungsergebnisse untermauert werden. Nur so kann der medizinische Dienst des Versorgungsamtes den Grad der Beeinträchtigung korrekt beurteilen.
Was tun bei Ablehnung des GdB-Antrags?
- Widerspruch einlegen: Innerhalb eines Monats nach Erhalt des ablehnenden Bescheids können Sie Widerspruch einlegen. Begründen Sie im Widerspruchsschreiben detailliert, warum Sie die Entscheidung des Versorgungsamtes anzweifeln. Beziehen Sie sich dabei auf die eingereichten Befundunterlagen und fügen Sie gegebenenfalls ergänzende Unterlagen hinzu.
- Akteneinsicht beantragen: Um Ihren Widerspruch fundiert zu begründen, beantragen Sie Akteneinsicht. So gewinnen Sie Einblick in die Beurteilung des medizinischen Dienstes und können gezielt nachbessern, falls Funktionseinschränkungen nicht ausreichend gewürdigt wurden.
- Klage einreichen: Bleibt der Widerspruch erfolglos, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen.
Wie berechnet sich der Gesamt-GdB?
Die Berechnung des Gesamt-GdB erfolgt nicht durch Addition der Einzel-GdBs. Stattdessen bewertet der medizinische Dienst die gesamte Beeinträchtigung anhand der Versorgungsmedizin-Verordnung.
Dabei stehen die Auswirkungen auf den Alltag im Vordergrund. Einzelne Knie-Arthrosen können beispielsweise einen Einzel-GdB von 0 bis 30 haben. Die Höhe des GdB hängt davon ab, wie stark die Funktionseinschränkungen im Alltag sind.
Beispiel: Eine Person leidet unter einer Knie-Arthrose und einer psychischen Erkrankung. Die Knie-Arthrose wird mit einem GdB von 20 bewertet, die psychische Erkrankung mit einem GdB von 30. Der Gesamt-GdB wird nun nicht einfach durch Addition der Einzel-GdBs berechnet (20 + 30 = 50).
Stattdessen wird der medizinische Dienst die Auswirkungen beider Erkrankungen auf den Alltag im Zusammenspiel bewerten und einen Gesamt-GdB festlegen.
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Warum ist ein GdB wichtig?
Ein GdB kann in den verschiedensten Lebenssituationen helfen. Ab einem GdB von 30 kann man die Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit beantragen, um Sonderkündigungsschutz zu erlangen. Ab einem GdB von 50 gilt man als schwerbehindert und hat neben dem Sonderkündigungsschutz auch Anspruch auf weitere Nachteilsausgleiche, wie zusätzliche Urlaubstage.
Gegen Ende des Berufslebens kann ein GdB wichtig sein, um eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen zu können.
Wann sollte man einen GdB beantragen?
Im Prinzip kann sich jede Person fragen, inwieweit sie im Alltagsleben beeinträchtigt ist und ob sie sich durch diese Beeinträchtigung benachteiligt fühlt. Beeinträchtigungen können vielfältig sein.
Mobilitätseinschränkungen, psychische Belastungen, Kontaktarmut, Rückzug aus dem sozialen Leben, das Aufgeben von Hobbys – all das sind Faktoren, die im Alltag stark beeinflussen können und die einen GdB rechtfertigen können.
Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt oder mit nahestehenden Personen, um zu entscheiden, ob die Beantragung eines GdBs für Sie sinnvoll ist.
Welche Unterlagen benötigt man für den Antrag?
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, einen Grad der Behinderung zu beantragen, sollten Sie bei Ihren behandelnden Ärzten (Fachärzten, Hausärzten) entsprechende Befundunterlagen anfordern. Diese Unterlagen sollten dem Antrag beigefügt werden.




