Schwerbehinderung: Diese Vorteile mit dem Schwerbehindertenausweis gibt es wirklich

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In Deutschland lebt ungefähr jeder zehnte Mensch mit einer Schwerbehinderung. Dies ist keinesfalls ein angestrebter Status, denn den Schwerbehindertenausweis erhält man nur bei erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Dennoch gibt es gute Gründe, sich mit dem Ausweis auseinanderzusetzen, wenn eine schweres Leiden oder eine Behinderung vorliegt.

Denn wer den Schwerbehindertenausweis besitzt, kann verschiedene sogenannte Nachteilsausgleiche als “Vorteil” in Anspruch nehmen. Offiziell spricht man nicht von „Vorteilen“, da es sich immer um einen Ausgleich für vorhandene gesundheitliche Nachteile handelt, die in vielen Lebensbereichen erschwerend wirken.

Was bedeutet Schwerbehinderung und was sind Merkzeichen?

Der Schwerbehindertenstatus wird in der Regel ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 anerkannt. Maßgeblich ist dabei eine behördliche Beurteilung, die unter anderem medizinische Gutachten einbezieht. Wer den Ausweis erhält, kann in unterschiedlichen Bereichen Entlastungen erfahren.

Nicht immer liegt die tatsächliche Entlastung allein am Ausweis. Häufig entscheiden eingetragene Merkzeichen über spezifische Vergünstigungen oder Hilfen.

Diese Buchstabenkürzel wie G, B, AG, BL oder H dokumentieren die Art der Beeinträchtigung. So wird zum Beispiel zwischen einer erheblichen Gehbehinderung, Blindheit oder außergewöhnlicher Gehbehinderung unterschieden. An diese Merkzeichen knüpfen sich verschiedene Formen des Nachteilsausgleichs, die den Alltag spürbar erleichtern sollen.

Wie sehen die steuerlichen Nachteilsausgleiche aus?

Viele Menschen sind unsicher, wie sie ihren Schwerbehindertenausweis steuerlich geltend machen können. Ein zentraler Punkt ist der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen, der je nach Höhe des GdB ansteigt und das zu versteuernde Einkommen mindert.

Bei einem GdB von 20 setzt dieser Pauschbetrag ein, was bedeutet, dass Betroffene ihr Jahreseinkommen um einen festgelegten Betrag senken können.

Allerdings sparen nur diejenigen tatsächlich Steuern, die überhaupt steuerpflichtig sind. Im Höchstfall kann der Pauschbetrag bei entsprechenden Merkzeichen bis zu 7.400 Euro betragen. Wie hoch die tatsächliche Steuerersparnis im Einzelfall ist, hängt vom Gesamteinkommen ab.

Wer ein Kraftfahrzeug nutzt, kann in manchen Fällen eine Ermäßigung oder sogar Befreiung bei der Kfz-Steuer in Anspruch nehmen. Dies hängt unter anderem vom Merkzeichen ab.

Menschen mit einer erheblichen Gehbehinderung (G) oder mit Gehörlosigkeit (GL) können zum Beispiel eine ermäßigte Steuerzahlung erreichen.

Wer das Merkzeichen BL (Blindheit) oder AG (außergewöhnliche Gehbehinderung) besitzt, wird von der Kfz-Steuer sogar vollständig befreit.

Im Bereich öffentlicher Nahverkehr kann eine Wertmarke beantragt werden, die im Prinzip wie ein Deutschlandticket funktioniert und mit der man regional und überregional Busse und Bahnen nutzen kann.

Abhängig vom Merkzeichen kostet sie nur einen reduzierten Betrag im Jahr oder ist sogar kostenfrei verfügbar.

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Welche Vorteile ergeben sich im Berufsleben?

Für viele Menschen mit Schwerbehindertenausweis sind die beruflichen Nachteilsausgleiche besonders wertvoll. Wer einen GdB von mindestens 50 hat und in einem Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf Zusatzurlaub.

Die Anzahl der zusätzlichen Urlaubstage richtet sich meist nach der Zahl der regulären Arbeitstage pro Woche. Wer zum Beispiel an fünf Tagen pro Woche arbeitet, erhält fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr.

Für die Sicherheit von Arbeitnehmern sorgt außerdem der besondere Kündigungsschutz. Unternehmen, die eine Kündigung gegen einen schwerbehinderten Menschen aussprechen möchten, müssen zuvor das Integrationsamt einschalten.

Dieses prüft gemeinsam mit der Arbeitgeberseite, ob es Möglichkeiten gibt, den Arbeitsplatz zu erhalten. Das können unterstützende Hilfen sein, zum Beispiel Assistenz, besondere Software oder veränderte Arbeitszeiten.

Allerdings bedeutet der besondere Kündigungsschutz nicht, dass eine Kündigung völlig unmöglich wird. Schließt eine Firma beispielsweise komplett oder liegen andere schwerwiegende Gründe vor, kann auch ein besonderer Kündigungsschutz die Entlassung nicht verhindern.

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Ebenso relevant ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Wer einen GdB von mindestens 50 und mindestens 35 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung vorweisen kann, kann bis zu fünf Jahre früher in Rente gehen.

Die ersten zwei Jahre früherer Rentenbezug sind in der Regel sogar ohne Abschlag möglich. Dies ist oft ein wichtiger Ausweg für Betroffene, die mit Anfang 60 aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll leistungsfähig sind und deshalb nach einer Alternative zum regulären Renteneintritt suchen.

Ausgleiche für Mobilität im Alltag

Viele Betroffene setzen große Hoffnungen in den Schwerbehindertenausweis, wenn es um die Bewältigung alltäglicher Wege geht. Dabei ist häufig die Frage nach Parkmöglichkeiten entscheidend. Es existieren jedoch verschiedene Parkausweise, die nicht mit dem eigentlichen Schwerbehindertenausweis selbst identisch sind.

Wer auf speziell ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken möchte, benötigt den blauen Parkausweis. Diesen erhält nur, wer einen besonders hohen Behinderungsgrad oder spezifische Merkzeichen wie AG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder BL (Blindheit) vorweisen kann.

Taubblinde Menschen mit dem Merkzeichen TBL zählen ebenfalls dazu. Mit dem blauen Parkausweis darf man auf den Flächen parken, die in der Regel direkt in Eingangs- oder Aufzugsnähe zu öffentlichen Gebäuden oder Supermärkten liegen.

Neben dem blauen gibt es noch den orangefarbenen und den gelben Parkausweis, die jedoch nicht zum Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen berechtigen. Sie ermöglichen aber Erleichterungen wie das Parken im eingeschränkten Halteverbot oder auf Bewohnerparkplätzen für einen gewissen Zeitraum.

Der orangefarbene Ausweis ist meist an einen GdB von mindestens 80 und bestimmte Merkzeichen gebunden und gilt bundesweit. Der gelbe ist dagegen auf einige Bundesländer beschränkt und unterliegt wiederum anderen Voraussetzungen.

Dies sorgt bei Betroffenen oft für Verwirrung, da eine einheitliche Regelung bundesweit bislang nicht umgesetzt wurde.

Wie geht man vor, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert?

Wenn eine bereits bestehende Behinderung sich verschlimmert oder neue Erkrankungen hinzukommen, ist es grundsätzlich möglich, beim Versorgungsamt einen Änderungsantrag zu stellen.

Mit diesem Vorgehen, das auch als „Verschlimmerungsantrag“ bezeichnet wird, kann eine Erhöhung des bereits festgestellten Grades der Behinderung geprüft und eventuell ein neues Merkzeichen zuerkannt werden.

Allerdings ist hier Vorsicht geboten. Nach einer erneuten Prüfung der Unterlagen kann es auch passieren, dass der bislang anerkannte Grad der Behinderung niedriger eingestuft wird, wenn die Behörden zu einem anderen Gesamtergebnis kommen. Aus diesem Grund wird empfohlen, sich vor einem entsprechenden Antrag von Fachleuten beraten zu lassen, um keine ungewollten Folgen zu riskieren.

Was ist darüber hinaus noch wichtig?

Neben den genannten Bereichen existieren noch weitere Nachteilsausgleiche. Dabei kann es um Ermäßigungen beim Rundfunkbeitrag gehen oder um bestimmte Vorteile im Freizeitbereich.

Die genauen Konditionen hängen von den jeweiligen Merkzeichen und den gesetzlichen Regelungen der Bundesländer ab. Daher ist es stets sinnvoll, sich ausführlich beraten zu lassen und den individuellen Fall zu prüfen. Sozialverbände oder Behindertenbeauftragte in den Kommunen können Auskunft über aktuelle Regelungen geben und unterstützend bei Antragsverfahren wirken.

Ein Beispiel aus der Praxis: Wie ein Schwerbehindertenausweis den Arbeitsalltag erleichtern kann

Frau M. arbeitet seit vielen Jahren als Bürokraft in einem mittelständischen Unternehmen. Vor einigen Monaten verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand aufgrund einer fortschreitenden chronischen Gelenkerkrankung. Ihr Arzt stellte fest, dass sie im Alltag zunehmend auf eine Gehhilfe angewiesen ist und sich auch bei einfachen Gängen schnell erschöpft.

Nach einer Begutachtung wurde bei Frau M. ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 festgestellt, sodass sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung) erhielt.

In ihrem Betrieb hat Frau M. nun Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr, weil sie an fünf Tagen in der Woche arbeitet. Darüber hinaus profitiert sie vom besonderen Kündigungsschutz, der ihr ein hohes Maß an Sicherheit gibt.

Sollten betriebliche Probleme auftreten, müsste das Integrationsamt hinzugezogen werden, um gemeinsam mit dem Unternehmen nach Lösungen zu suchen und ihren Arbeitsplatz möglichst zu erhalten.

Für Frau M. ist zudem die alltägliche Mobilität wichtig. Da sie nicht mehr so lange Strecken laufen kann, beantragte sie bei der Straßenverkehrsbehörde den orangefarbenen Parkausweis, der bei entsprechender gesundheitlicher Einschränkung bundesweit anerkannt wird.

Zwar berechtigt er sie nicht zum Parken auf den klassischen Behindertenparkplätzen, ermöglicht ihr aber unter anderem das Parken in Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot für eine bestimmte Dauer. Damit gewinnt sie im Alltag mehr Flexibilität, etwa wenn sie schnell etwas erledigen muss oder auf Arztbesuche angewiesen ist.

Frau M. ließ sich vor ihren Anträgen ausführlich von ihrem örtlichen Sozialverband beraten und konnte so sicherstellen, dass sie alle notwendigen Unterlagen korrekt einreichte. Ihr Beispiel zeigt, wie der Schwerbehindertenausweis – kombiniert mit den passenden Merkzeichen – die täglichen Hürden bei Arbeit und Mobilität merklich senken kann.

Wie lässt sich das Fazit ziehen?

Der Schwerbehindertenausweis kann für Menschen mit gravierenden Erkrankungen oder Behinderungen eine wesentliche Unterstützung im Alltag bedeuten. Die Nachteilsausgleiche sind weitreichend und umfassen steuerliche Entlastungen, berufliche Vorteile und Erleichterungen in der Mobilität.

Wer einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung oder auf Aktualisierung des Grades der Behinderung stellt, sollte allerdings nicht unvorbereitet vorgehen. Eine eingehende Beratung ist ratsam, um Fehler zu vermeiden und von den zustehenden Rechten zu profitieren.