Schwerbehinderung: Diese Nachteilsausgleiche sollte man kennen

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Rund 7,8 Millionen Menschen sind im Besitz eines Schwerbehindertenausweises, der ihnen den Zugang zu verschiedenen Nachteilsausgleichen ermöglicht. Dieser Artikel bietet eine umfassende Übersicht über die Nachteilsausgleiche, die mit dem Schwerbehindertenausweis verbunden sind.

Frühzeitige Altersrente für Schwerbehinderte

Mit einem Schwerbehindertenausweis haben Menschen die Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu gehen. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden.

Der reguläre Rentenbeginn kann ab 65 Jahren vorgezogen werden, wobei je nach Geburtsjahr und persönlicher Situation auch ein vorzeitiger Renteneintritt mit Abschlägen möglich ist. Diese Regelung ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, früher finanziell abgesichert zu sein und die Arbeitsbelastung zu verringern.

Erweiterter Kündigungsschutz für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der sie vor einer schnellen Entlassung schützt. Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber das Integrationsamt hinzuziehen und eine Zustimmung einholen.

Dieser Schutz kann unter bestimmten Umständen, wie bei einer Einigung auf eine Abfindung, aufgehoben werden.

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Zusätzlicher Urlaub für Menschen mit Schwerbehinderung

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr, wenn sie einer fünftägigen Arbeitswoche nachgehen. Dieser Anspruch auf Zusatzurlaub ist im Schwerbehindertenrecht festgelegt und ermöglicht Betroffenen mehr Erholungszeit, um den gesundheitlichen Anforderungen gerecht zu werden.

Gleichgestellte Arbeitnehmer, deren GdB unter 50 liegt, haben jedoch keinen Anspruch auf diesen zusätzlichen Urlaub.

Ermäßigungen bei Kultur- und Freizeiteinrichtungen

Viele kulturelle Einrichtungen wie Museen, Theater und Kinos bieten Inhabern eines Schwerbehindertenausweises erweiterte Ermäßigungen auf Eintrittspreise an.

Diese Vergünstigungen variieren je nach Anbieter und ermöglichen Menschen mit Behinderungen eine kostengünstigere Teilhabe am kulturellen Leben. Um Ermäßigungen in Anspruch zu nehmen, sollten die genauen Konditionen bei den jeweiligen Einrichtungen erfragt werden.

Reduzierung oder Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Personen mit dem Merkzeichen “RF” im Schwerbehindertenausweis können eine Reduzierung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel beantragen. Taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe sind komplett von der Beitragspflicht befreit.

Diese Entlastung trägt dazu bei, die finanzielle Belastung für Menschen mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen zu reduzieren.

Steuerliche Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf verschiedene steuerliche Vergünstigungen. Zu den wichtigsten gehört der Behinderten-Pauschbetrag, der je nach Grad der Behinderung gestaffelt ist.

Dieser Pauschbetrag kann ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 beantragt werden. Auch Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5 sowie Personen mit dem Merkzeichen “H” (hilflos) profitieren von höheren Pauschbeträgen.

Grad der Behinderung
Pauschbetrag ab 2021
20 384 Euro
30 430 Euro
40 860 Euro
50 1.140 Euro
60 1.440 Euro
70 1.780 Euro
80 2.120 Euro
90 2.460 Euro
100 2.840 Euro
hilflos und blind 7.400 Euro
Pflegegrad 4 oder 5 7.400 Euro

Pauschbeträge für die Pflege

Ergänzend zum Behinderten-Pauschbetrag gibt es den Pflegepauschbetrag, der von Personen beantragt werden kann, die eine pflegebedürftige Person betreuen.

Voraussetzung ist, dass die Pflege in der Wohnung der pflegenden oder der gepflegten Person stattfindet und keine Entgelte für die Pflegeleistung gezahlt werden (ausgenommen Pflegegeld bei der Pflege von Kindern mit Behinderung).

Pflegegrad
Pflegepauschbetrag
2 600 Euro
3 1.100 Euro
4 1.800 Euro
5 1.800 Euro

Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer

Menschen mit Schwerbehinderung können auch Erleichterungen bei der Kfz-Steuer in Anspruch nehmen. Personen mit den Merkzeichen “H”, “Bl” (blind) oder “aG” (außergewöhnliche Gehbehinderung) sind vollständig von der Kfz-Steuer befreit.

Personen mit den Merkzeichen “G” (erhebliche Gehbehinderung) oder “Gl” (gehörlos) können eine Reduzierung der Kfz-Steuer um 50 Prozent beantragen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs zu wählen.

Der Antrag auf Kfz-Steuervergünstigungen wird beim Zoll eingereicht. Wichtig ist dabei, dass alle erforderlichen Nachweise korrekt und vollständig erbracht werden, um die Befreiung oder Ermäßigung zu erhalten.

Weitere Unterstützungsleistungen für Menschen mit Schwerbehinderung

Zusätzlich zu den genannten Nachteilsausgleichen gibt es weitere Unterstützungsleistungen für Menschen mit Schwerbehinderung. Dazu gehören finanzielle Zuschüsse für den barrierefreien Umbau von Wohnungen oder Häusern, um die selbstständige Lebensführung zu erleichtern.

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, bestehende Barrieren abzubauen und das Wohnumfeld an die individuellen Bedürfnisse anzupassen.

Zudem wird Kraftfahrzeughilfe angeboten, um Menschen mit Behinderung den Erwerb eines behindertengerechten Fahrzeugs zu erleichtern. Diese Unterstützung ist besonders für Personen gedacht, die das Fahrzeug zur beruflichen Teilhabe benötigen.