Im Jahr 2025 treten wichtige Neuerungen im Bereich der Schwerbehinderung in Kraft. Von neuen gesetzlichen Regelungen über erhöhte Leistungen bis hin zu Maßnahmen zur Stärkung der Barrierefreiheit. Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Neuerungen im kommenden Jahr.
Inhaltsverzeichnis
Was bringt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet nicht nur staatliche Institutionen, sondern auch private Anbieter, ihre digitalen Angebote und Produkte barrierefrei zu gestalten. Konkret bedeutet dies:
- Webshops und Apps müssen so gestaltet sein, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen, wie Sehbehinderungen oder motorischen Einschränkungen, uneingeschränkt genutzt werden können.
- Produkte wie Fahrkartenautomaten oder Geldautomaten müssen ebenfalls barrierefrei sein.
- Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro sowie für reine B2B-Shops.
Diese Regelung markiert einen wichtigen Schritt, um die digitale Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu stärken.
Wie verändert sich die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe?
Die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe wird 2025 auf bis zu 720 Euro monatlich erhöht. Diese Abgabe müssen Arbeitgeber zahlen, die ihrer gesetzlichen Verpflichtung, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, nicht nachkommen.
Laut dem „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ soll dies einen Anreiz schaffen, die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung zu erhöhen. Aktuell erfüllen nur 40 Prozent der Arbeitgeber diese Verpflichtung vollständig.
Welche Änderungen gibt es bei der Eingliederungshilfe?
Zum 1. Januar 2025 wird der Vermögensfreibetrag für vermögensabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe von 63.630 Euro auf 65.150 Euro angehoben. Diese Anpassung basiert auf der jährlichen Fortschreibung des § 18 Abs. 1 SGB IV. Auch der Einkommensfreibetrag wird entsprechend erhöht, was insbesondere Menschen mit Behinderung und deren Familien finanziell entlastet.
Warum steigen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?
Ab Januar 2025 werden sowohl das Pflegegeld als auch die Pflegesachleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Diese Erhöhung ist Teil eines neuen Mechanismus, der eine Anpassung der Pflegeleistungen alle drei Jahre vorsieht, um Preissteigerungen (Inflation) auszugleichen.
Übersicht: Pflegegeld 2025
Das Pflegegeld wird ab 2025 erhöht. Die Erhöhungsbeträge können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Pflegegrad | Pflegegeld 2025 | Erhöhung gegenüber 2024 |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | Kein Anspruch | – |
Pflegegrad 2 | 347 Euro | 15 Euro |
Pflegegrad 3 | 598 Euro | 25 Euro |
Pflegegrad 4 | 799 Euro | 34 Euro |
Pflegegrad 5 | 989 Euro | 42 Euro |
Übersicht: Pflegesachleistungen 2025
Auch im Bereich der Pflegesachleistungen gibt es einige Veränderungen. Diese werden nämlich ab 2025 zum Teil deutlich erhöht.
Pflegegrad | Pflegesachleistungen 2025 | Erhöhung gegenüber 2024 |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | Kein Anspruch | – |
Pflegegrad 2 | 795 Euro | 34 Euro |
Pflegegrad 3 | 1496 Euro | 64 Euro |
Pflegegrad 4 | 1858 Euro | 80 Euro |
Pflegegrad 5 | 2299 Euro | 99 Euro |
Was gilt für ambulant betreute Wohngruppen?
Menschen, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, profitieren ebenfalls von höheren Zuschüssen. Der pauschale Zuschlag steigt von 214 € auf 224 € pro Monat. Dieser Betrag kann beispielsweise genutzt werden, um eine Pflegekraft für die Wohngruppe zu finanzieren.
Wie hoch sind die Zuschüsse für Wohnumfeldverbesserungen?
Für Umbauten, die eine Pflege zu Hause erleichtern, steigen die Zuschüsse ab 2025:
- Einzelpersonen: von 4.000 € auf 4.180 €
- Wohngruppen mit mehr als vier Pflegebedürftigen: von 16.000 € auf 16.720 €
Welche Neuerungen gibt es bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege?
Eine wichtige Reform ist die Zusammenführung der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget. Bisher waren die beiden Leistungen voneinander getrennt und nur eingeschränkt übertragbar.
Ab dem 1. Juli 2025 stehen allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 ein flexibles Gesamtbudget in Höhe von 3.539 € zur Verfügung, das je nach Bedarf eingesetzt werden kann.
Was ist die Heimpauschale für Menschen mit Behinderungen?
Pflegebedürftige in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erhalten ab Pflegegrad 2 einen Zuschlag zur Finanzierung des Heimentgelts. Dieser Betrag wird von 266 € auf 278 € erhöht.
Welche Erleichterungen bringt der Europäische Behindertenausweis?
Ein Meilenstein ist die Einführung des Europäischen Behindertenausweises ab 2025. Dieser ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, ihre Rechte und Vergünstigungen EU-weit einheitlich nachzuweisen.
- Vorteile: Zugang zu Ermäßigungen und barrierefreien Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedstaaten.
- Format: Sowohl in digitaler als auch physischer Form erhältlich.
- Ziel: Erleichterung der Mobilität und Teilhabe auf europäischer Ebene.
Erhöhung beim Behindertenpauschbetrag: Was ändert sich?
Ab 2025 wird der Behindertenpauschbetrag erweitert. Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20 können diesen Pauschbetrag in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.
- Höhe des Pauschbetrags: Abhängig vom individuellen GdB.
- Ziel: Steuerliche Entlastung bei behinderungsbedingten Mehraufwendungen.
Wie hoch ist der Behindertenpauschbetrag 2025?
Die Höhe des Pauschbetrags wurde zuletzt angehoben, nachdem die Beträge zuvor jahrzehntelang unverändert geblieben waren. Hier ein Überblick:
Grad der Behinderung (GdB) | Höhe des Pauschbetrags |
---|---|
20 | 384 € |
30 | 620 € |
40 | 860 € |
50 | 1.140 € |
60 | 1.440 € |
70 | 1.780 € |
80 | 2.120 € |
90 | 2.460 € |
100 | 2.840 € |
Hilflos/Blind/Taubblind | 7.400 € |
Für Personen mit einem GdB von 70 und dem Merkzeichen „G“ oder einem GdB von 80 besteht zudem Anspruch auf eine zusätzliche Fahrtkostenpauschale von 900 €. Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ können sogar 4.500 € für behinderungsbedingte Fahrten geltend machen.
Welche Kosten deckt der Behindertenpauschbetrag ab?
Der Behindertenpauschbetrag soll typische behinderungsbedingte Mehraufwendungen abdecken, wie zum Beispiel:
- Kosten für Medikamente
- Spezielle Pflegebedarfe
- Zusätzlicher Wäschebedarf
- Notwendige Betreuungsleistungen
Sollten die tatsächlichen Kosten den Pauschbetrag übersteigen, können sie zusätzlich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass sich diese nur dann steuermindernd auswirken, wenn die sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschritten wird.
Welche existenzsichernden Leistungen bleiben unverändert?
Im Jahr 2025 wird es keine Anpassungen bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII geben. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist dies auf die derzeit niedrige Inflationsrate zurückzuführen.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.