Das Merkzeichen aG, das für eine außergewöhnliche Gehbehinderung steht, bringt für Betroffene eine Reihe von Vorteilen und Nachteilsausgleichen mit sich. Menschen mit diesem Merkzeichen sind in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich eingeschränkt und können nur noch wenige Schritte ohne Hilfsmittel zurücklegen.
Die Anerkennung des Merkzeichens aG erfolgt durch das Versorgungsamt auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens, das die Schwere der Beeinträchtigung bestätigt. In diesem Beitrag wird detailliert aufgezeigt, welche konkreten Vorteile mit diesem Merkzeichen verbunden sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Befreiung von der Kfz-Steuer
Eine der bedeutendsten finanziellen Erleichterungen für Menschen mit dem Merkzeichen aG ist die vollständige Befreiung von der Kfz-Steuer. Fahrzeuge, die auf den Betroffenen zugelassen sind, können steuerfrei geführt werden, was eine erhebliche Entlastung darstellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug privat oder beruflich genutzt wird.
2. Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr
Inhaber des Merkzeichens aG haben Anspruch auf kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Dabei ist zu beachten, dass dieser Anspruch nur dann uneingeschränkt gilt, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Andernfalls besteht die Möglichkeit, eine Wertmarke zum Preis von 80 € pro Jahr zu erwerben, um den ÖPNV weiterhin kostenfrei nutzen zu können.
3. Parkberechtigung und Parkerleichterungen
Das Merkzeichen aG berechtigt zur Nutzung von Behindertenparkplätzen, die speziell für Personen mit eingeschränkter Mobilität reserviert sind. Ebenso kann ein blauer Parkausweis beantragt werden, der zusätzliche Parkerleichterungen ermöglicht. Dieser Ausweis berechtigt unter anderem dazu, in bestimmten Zonen länger oder kostenlos zu parken, was die Teilnahme am öffentlichen Leben deutlich erleichtert.
4. Höherer Regelsatz bei Sozialhilfe
Menschen mit dem Merkzeichen aG, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, können einen um 17 % erhöhten Regelsatz erhalten. Dieser erhöhte Satz trägt den zusätzlichen Bedürfnissen und Aufwendungen Rechnung, die durch die eingeschränkte Mobilität entstehen. Besonders für Personen mit geringem Einkommen stellt dies eine wichtige Unterstützung dar.
5. Steuerliche Vorteile bei der Einkommenssteuer
Für Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung ergeben sich bei der Einkommenssteuer mehrere Vorteile:
- Geltendmachung der tatsächlichen Fahrtkosten: Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 ist es möglich, die tatsächlichen Kosten für den Weg zur Arbeit steuerlich geltend zu machen. Dies ersetzt die übliche Pauschale und kann sich bei hohen Fahrtkosten als vorteilhaft erweisen.
- Erhöhter Kilometersatz für Privatfahrten: Es besteht die Möglichkeit, bis zu 15.000 Kilometer jährlich zu einem Satz von 0,30 € pro Kilometer abzusetzen. Das entspricht einem maximalen Steuerabzug von 4.500 €, was eine erhebliche Entlastung bei hohen Fahrtkosten darstellt.
6. Zugang zu speziellen Hilfsmitteln und Dienstleistungen
Neben den genannten finanziellen und praktischen Erleichterungen ermöglicht das Merkzeichen aG den Zugang zu einer Vielzahl von speziellen Hilfsmitteln und Dienstleistungen. Hierzu zählen etwa Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen, die über die Krankenkassen finanziert werden können. Zusätzlich gibt es Beratungsangebote und Unterstützung bei der Antragstellung von Leistungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Gehbehinderung zugeschnitten sind.
7. Erleichterungen bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
Das Merkzeichen aG eröffnet Betroffenen vielfältige Möglichkeiten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Durch die Parkerleichterungen, die Befreiung von der Kfz-Steuer und die unentgeltliche Nutzung des Nahverkehrs wird die Mobilität trotz erheblicher Gehbehinderung gefördert. Dies erleichtert nicht nur den Weg zur Arbeit, sondern auch den Zugang zu sozialen Aktivitäten, Kulturangeboten und medizinischen Einrichtungen.
Umfassende Unterstützung durch das Merkzeichen aG
Für Betroffene lohnt es sich, die Zuerkennung des Merkzeichens aG beim Versorgungsamt zu beantragen, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Prüfung erfolgt dabei stets individuell, sodass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden.
Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht, Gesundheitsprävention sowie bei gesellschaftspolitischen Themen. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und engagiert sich politisch für Armutsbetroffene.