Schwerbehindertenausweis läuft aus: Kann die Rente für Schwerbehinderte noch beantragt werden?

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Der Schwerbehindertenausweis dient nicht nur als Nachweis für den Grad der Behinderung (GdB), sondern auch als Nachteilsausgleich und unter bestimmten Voraussetzungen für eine frühere Altersrente. Was aber passiert, wenn der Schwerbehindertenausweis vor Renteneintritt oder während der Rente ausläuft?

Befristung des Schwerbehindertenausweises

Der Schwerbehindertenausweis wird oft befristet ausgestellt. Die Befristung ist meist an den Gesundheitszustand des Betroffenen gebunden, der sich verändern kann. Einen Schwerbehindertenausweis bekommen Berechtigte erst bei einem GdB von 50.

Typischerweise wird dann der Ausweis für einen Zeitraum von fünf Jahren vergeben, insbesondere bei Krankheiten, die einer regelmäßigen Überprüfung mit einer sogenannten Heilungsbewährung bedürfen.

Voraussetzung für die Altersrente für Schwerbehinderte

Um die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen zu können, muss man, wie erwähnt, einen GdB von mindestens 50 haben. Zudem sind bestimmte Altersgrenzen und eine Wartezeit von 35 Jahren in der Deutschen Rentenversicherung erforderlich. Der Schwerbehindertenausweis dient dabei als offizieller Nachweis bei der Rentenversicherung für den erforderlichen Grad der Behinderung.

Wichtig: Ein Grad von 30 oder 40 reicht für die Rente bei Schwerbehinderung nicht aus, selbst wenn man eine Gleichstellung bekommt.

Was passiert, wenn der Schwerbehindertenaus ausläuft?

In der Praxis ist es nicht selten, dass der Schwerbehindertenausweis gerade dann ausläuft, während man bereits Altersrente für schwerbehinderte Menschen bezieht oder kurz davor steht, diese zu beantragen.

Glücklicherweise sieht das deutsche Sozialrecht vor, dass die einmal bewilligte Altersrente für schwerbehinderte Menschen weiterhin gültig bleibt, auch wenn der Grad der Behinderung später sinken sollte oder der Ausweis ausläuft. Darauf weist Christian Schultz vom Sozialverband Deutschland (SoVD) hin.

Das bedeutet, dass einem die Rente nicht wieder entzogen werden kann, selbst wenn man die Kriterien für eine Schwerbehinderung nicht mehr erfüllt. Das ist selbst dann der Fall, wenn der GdB unter 50 oder sogar auf Null herabgestuft wird.

Schonfrist bei Auslaufen des Schwerbehindertenausweises vor der Rente

Eine weitere wichtige Regelung ist die sogenannte Schonfrist. Diese gewährt dem Inhaber des Schwerbehindertenausweises eine zusätzliche Gültigkeit von drei Monaten über das offizielle Ablaufdatum hinaus.

Diese Schonfrist ermöglicht es, dennoch in Rente für Schwerbehinderte zu wechseln, obwohl der Ausweis bereits ausgelaufen ist.

Angenommen, der Schwerbehindertenausweis läuft im April ab. Dann gilt noch eine Schonfrist bis Juli. Wer dann in die Schwerbehindertenrente wechseln will, hat Glück. Denn er oder sie kann innerhalb dieser Frist von 3 Monaten noch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen.

Läuft der Ausweis vorher ab und kann die Schwerbehindertenrente noch nicht beantragt werden, wird es schwierig. Läuft der Ausweis ab, ist dies für die Betroffenen in der Regel rentenrechtlich nachteilig.

Aber: Selbst wenn dies der Fall ist, gibt es in bestimmten Konstellationen Tricks, die die Betroffenen anwenden können. Dazu sollten sie jedoch die Hilfe eines Sozialverbandes wie dem SoVD in Anspruch nehmen.

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Antragsverfahren und Zuständigkeiten

Wer einen Schwerbehindertenausweis beantragen möchte, muss dies bei den zuständigen Behörden tun, in Schleswig-Holstein beispielsweise beim Landesamt für soziale Dienste (LASD). Der Antragsprozess beinhaltet die Prüfung der medizinischen Voraussetzungen und den Nachweis des erforderlichen GdB.

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