Schulden: Warum ein Schuldenabbau oft nicht ausreicht

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Immer mehr Menschen in Deutschland verschulden sich. Hรคufig sind Ratenzahlungsvereinbarungen durch Ratenkauf, Lebensereignisse oder Arbeitslosigkeit dafรผr verantwortlich. Doch Verschuldung muss kein Dauerzustand sein. Rechtsanwalt Martin SchรผรŸler, Fachanwalt fรผr Insolvenzrecht, klรคrt auf.

Vergleich oder Insolvenz?

Wenn Menschen ihre Schulden nicht mehr bezahlen kรถnnen, sieht der Gesetzgeber zwei Mรถglichkeiten vor. Entweder ein Vergleich mit den Glรคubigern oder die Privatinsolvenz.

Als ersten Schritt sollten Betroffene eine Beratungsstelle aufsuchen. Die Schuldnerberatung kann helfen, zunรคchst einen รœberblick รผber Schulden und Einkommen zu bekommen. Wenn es die Schuldensituation zulรคsst, wird zunรคchst versucht, eine Einigung mit den Glรคubigern zu erzielen.

In der Beratung wird versucht, das absolute Existenzminimum zu sichern: Lebensmittel, Miete, Strom und Gas mรผssen bezahlt werden, damit der Abstieg nicht noch tiefer wird und Obdachlosigkeit droht.

Vergleich soll Schuldenlast senken und Ratenzahlung ermรถglichen

Bei einem Vergleich muss sich die verschuldete Person zunรคchst mit den Glรคubigern in Verbindung setzen. Wenn mรถglich, wird dann eine Ratenzahlung vereinbart und ein Angebot unterbreitet. Oft stimmen die Glรคubiger zu, weil sie hoffen, auf diese Weise doch noch zu ihren Forderungen zu kommen. Stimmen alle Glรคubiger zu, ist eine auรŸergerichtliche Lรถsung erreicht. Der ausgehandelte Ratenzahlungsvertrag muss dann von allen Beteiligten unterschrieben werden.

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Wird jedoch ein Glรคubiger vergessen, muss die Vergleichssumme neu berechnet werden. Das ist ein groรŸes Risiko, weil dann neu verhandelt werden muss.

Wenn nicht alle Glรคubiger zustimmen, muss geprรผft werden, ob es sich noch lohnt, mit den zustimmenden Glรคubigern eine Lรถsung zu erarbeiten. Die nicht zustimmenden Glรคubiger wollen dann trotzdem die volle Summe zurรผck. Ob es sich dann noch lohnt, sollte mรถglichst eine Schuldnerberatungsstelle beurteilen.

Wenn der Vergleich scheitert

Scheitern alle Bemรผhungen um eine auรŸergerichtliche Einigung, sollte die Beratungsstelle die Bemรผhungen und das Scheitern bescheinigen. Danach kann der Betroffene bei Gericht ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen.

Der Richter wird dann entweder einen weiteren Einigungsversuch anregen oder einen Sachverstรคndigen beauftragen, der die Situation erneut prรผft. Das Verfahren wird erรถffnet, wenn sich herausstellt, dass die Verfahrenskosten aufgebracht werden kรถnnen.

Durch eine Gesetzesรคnderung wurde die Dauer des Insolvenzverfahrens auf drei Jahre verkรผrzt. In dieser Zeit wird dem Schuldner ein Treuhรคnder zur Seite gestellt. Dieser kรผmmert sich darum, dass die Schulden weiter abgebaut werden. Dabei wird der Treuhรคnder sehr streng vorgehen und prรผfen, welches Einkommen in welcher Hรถhe, Wertgegenstรคnde, Vermรถgen oder Erbschaften zum Schuldenabbau verwendet werden kรถnnen. AnschlieรŸend wird das Geld an die Glรคubiger verteilt.

Probleme bei einer Wohlverhaltensphase

Die Zeit des Insolvenzverfahrens wird auch “Wohlverhaltensphase” genannt. In dieser Zeit dรผrfen keine neuen Schulden gemacht werden. Leider verschulden sich viele Betroffene erneut. Deshalb sollten Schuldner eine Beratungsstelle aufsuchen, denn oft sind auch soziale oder psychische Probleme der Betroffenen die Ursache. Die Entschuldung allein sei nicht immer ausreichend und die einzige Lรถsung, so der Experte.