Im neuen Jahr verbessern sich die Mรถglichkeiten fรผr Schuldner, gegen รbergriffe von Inkasso-Unternehmen vorzugehen. Denn seit dem ersten Januar 2025 gibt es eine zentrale Aufsichtsbehรถrde, um rechtswidrige Handlungen von Inkasso-Firmen zu verfolgen.
Inhaltsverzeichnis
Wie ist die Rechtsgrundlage?
Das Gesetz zur Stรคrkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur รnderung weiterer Vorschriften (BGBl. 2023 I Nr. 64) ist am 1.1.2025 in Kraft getreten. Jetzt registriert das Bundesamt fรผr Justiz (BfJ) die in Inkasso-Unternehmen tรคtigen Personen, und dieses รผbernimmt auch alle laufenden Verfahren. Zuvor war das Aufgabe der einzelnen Bundeslรคnder.
Widersprรผchliche Entscheidungen und lange Verfahren
Die bisherige Praxis hatte zwei Nachteile. Erstens waren 32 Aufsichtsbehรถrden verantwortlich, meist Gerichte wie die Landgerichte in Karlsruhe oder Stuttgart. Diese entschieden teilweise sehr unterschiedlich, und das fรผhrte bei den Betroffenen zu Rechtsunsicherheit.
Auรerdem dauerten die Verfahren meist sehr lange, weil zu wenig Personal da war. Die Aufsicht รผber die Inkasso-Unternehmen hatte den Ruf eines Nebenamts, und kaum ein Verantwortlicher blieb langfristig auf der jeweiligen Stelle.
Seltene Einigkeit
Eine zentrale Aufsichtsbehรถrde forderten nicht nur Schuldner-Beratungen und Verbraucherschรผtzer, sondern auch die Inkasso-Unternehmen selbst. Sie alle haben ein starkes Interesse an Rechtssicherheit und dementsprechend auch hohe Ansprรผche an die neue zentrale Aufsicht, endlich Klarheit zu schaffen und schnelle Verfahren durchzufรผhren.
Wo kรถnnen Sie sich beschweren?
Seit dem 1.1.2025 kรถnnen Sie eine Beschwerde รผber eine Inkasso-Firma an das BfJ schicken. Dieses stellt dafรผr ein Kontaktformular bereit. In den Betreff schreiben Sie โRechtsdienstleistungsregisterโ. Alternativ kรถnnen Sie auch eine E-Mail an folgende Adresse schicken: rgd@bfj.bund.de.
Was mรผssen Sie beachten?
Es handelt sich nicht um eine Beschwerde im strikt juristischen Sinn, sondern um eine Eingabe. Deshalb kann jeder und jede zu jeder Zeit sich beim BfJ beschweren, wenn ein Inkasso-Unternehmen sich รผbergriffig, unangemessen oder rechtswidrig verhalten hat, wenn Ihnen Inkasso-Mitarbeiter drohen oder sie schikanieren.
Fรผr eine Eingabe brauchen Sie gewรถhnlich keine personenbezogenen Unterlagen von Klienten. Sollten diese jedoch nรถtig sein, dann brauchen Sie eine Einwilligung der Betroffenen, diese weiterzuleiten oder mรผssen personenbezogene Daten schwรคrzen.
Kein Ersatz fรผr Zivilgerichte
Eine Beschwerde beim BfJ ersetzt keine Klage vor einem Zivilgericht, denn es darf keine materiell-rechtlichen Urteile fรคllen, also zum Beispiel รผber die Rechtmรครigkeit eines Vertrags entscheiden.
Es ist aber auch kein reiner โPapiertigerโ, denn das BfJ entscheidet, ob ein Unternehmen gegen das Rechtsdienstleistungsprinzip verstรถรt.
Das betrifft zum Beispiel die Pflicht zur Information und Darlegung und den korrekten Rahmen der Vergรผtung, und damit die wichtigsten รbergriffe, mit denen Inkasso-Firmen Schuldner drangsalieren.
Worauf konzentriert sich die zentrale Aufsicht?
Die neue zentrale Aufsicht hat besonders im Blick, ob die jeweiligen Unternehmen nach einem rechtswidrigen Muster vorgehen. Ein typisches unrechtmรครiges Muster ist zum Beispiel der Hinweis, dass sie mehr zahlen mรผssen, wenn 14 Tage verstrichen sind, ohne zu erwรคhnen, dass zuvor eine weitere Inkasso-Maรnahme erfolgen muss.
Oder das Unternehmen hรคlt Informationspflichten nicht ein, die im Paragrafen 13 RDG festgeschrieben sind. Oder die Firma verlangt bereits im ersten Schreiben 1,3.
Was kรถnnen Sie noch tun?
Zusรคtzlich zur Beschwerde bei der zentralen Aufsicht kรถnnen Sie ihr Anliegen noch an meldung@inkassowatch.org schicken. Diese Organisation sammelt รbergriffe von Inkassofirmen und plant, regelmรครig Gesprรคche mit dem BfJ darรผber zu fรผhren.