Schulden: EU verpflichtet Deutschland zu kostenloser und seriöser Schuldnerberatung

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Immer mehr Menschen verschulden sich und kommen aus eigener Kraft nicht mehr aus dem Schuldensumpf heraus. Eine kürzlich vom EU-Parlament verabschiedete EU-Verbraucherkreditrichtlinie könnte ein historischer Meilenstein in der Schuldnerhilfe werden. Deutschland und auch alle anderen EU-Staaten werden verpflichtet, eine seriöse und kostenfreie Schuldnerberatung zur Verfügung zu stellen, auf die es dann einen Rechtsanspruch gibt.

Wer Schulden hat und Hilfe sucht, wird oft im Regen stehen gelassen. Es kann Monate dauern, bis man einen Termin bekommt. Denn die staatlichen und kirchlichen Schuldnerberatungsstellen sind meist völlig überlastet. Diese Notlage machen sich viele unseriöse Anbieter zunutze. Für hohe Gebühren übernehmen sie nur einfachste Verwaltungstätigkeiten. Echte Hilfe bleibt in den meisten Fällen aus.

Recht auf unabhängige und kostenfreie Schuldnerberatung

Erstmals wurde nun die Grundlage für ein Recht auf unabhängige und kostenfreie Schuldnerberatung geschaffen. In einer Zeit, in der viele Menschen unter finanziellen Belastungen leiden, ist dies eine erfreuliche Entwicklung.

Ines Moers, Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAGSB), kommentierte diese Entscheidung: “Das ist ein Meilenstein, der hilft, dass überschuldete Menschen schnell Rat bekommen und nicht länger von unseriösen Anbietern abgezockt werden.”

Der gesamtgesellschaftliche Nutzen einer seriösen Schuldnerberatung sei nicht zu unterschätzen. Dieser Nutzen kann aber nur dann voll zum Tragen kommen, wenn das Angebot allen Ratsuchenden kostenlos zur Verfügung steht.

Viele Schuldner fallen auf unseriöse Angebote rein

Aktuelle Entwicklungen wie die Auswirkungen der Pandemie oder steigende Energiepreise zeigen, wie schnell Menschen in finanzielle Not geraten können. In dieser kritischen Situation verfügen Ratsuchende in finanzieller Not nur selten über die Mittel, kostenpflichtige Angebote in Anspruch zu nehmen.

Im Gegenteil, oft wird die Situation durch hohe Inkassogebühren und Zusatzkosten verschärft und eine einvernehmliche Lösung immer schwieriger, je länger die Menschen auf eine Schuldnerberatung warten. “Ein unentgeltlicher Zugang für alle bedeutet daher auch einen Schutz vor weiterer Überschuldung und vor unseriösen Anbietern”, betonte der Verband.

Was besagt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie?

Die kürzlich verabschiedete Richtlinie regelt EU-weit den Umgang mit allen Verbraucherkrediten bis 100.000 Euro sowie die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Beratung für überschuldete Haushalte anzubieten.

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Dies schließt auch Überziehungskredite wie den Dispo oder geduldete Überziehungen ein. Hauptziel ist es, ein einheitlich hohes Verbraucherschutzniveau in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten und Rechtsunsicherheiten aufgrund unklarer Formulierungen zu beseitigen.

„Wir begrüßen die Entscheidung des EU-Parlaments ausdrücklich, denn mit dieser Richtlinie kann in Deutschland endlich ein Recht auf Schuldnerberatung umgesetzt werden. Die unsägliche Situation, mit der je nach Wohnort der Zugang unterschiedlich geregelt ist, hat somit bald hoffentlich endlich ein Ende”, so die Bundesarbeitsgemeinschaft.

Wann kommt die Umsetzung in Deutschland?

Ab heute haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen, das spätestens nach weiteren sechs Monaten in Kraft treten muss. In Deutschland sollen die Regelungen noch in dieser Legislaturperiode Realität werden. Schuldner sollen dann schneller kostenlose Hilfe der seriösen Schuldnerberatung in Anspruch nehmen können.

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