Wer sich vom Rundfunkbeitrag rechtzeitig befreien lassen will, sollte festgelegte Fristen einhaltem
Nicht jeder muss den Rundfunkbeitrag zahlen. Hartz IV und Grundsicherungsberechtigte sind von den Gebühren im Grundsatz befreit. Doch Vorsicht! Die Fristen für den Befreiungsantrag müssen eingehalten werden.
Hartz IV Bezieher können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Allerdings ist die Frist zur Antragstellung zur Befreiung begrenzt. Ein Antrag muss immer gestellt werden, da der Rundfunkbeitrag automatisch für alle Bürger pauschal gilt. Daher ist eine Befreiung auch nicht automatisch. Um sich von den Gebühren befreien zu lassen, muss ein Nachweis erbracht werden. Dieser ist die Kopie des Hartz IV Bescheides, der an den Beitragsservice geschickt wird.
Eine Befreiung gilt immer ab dem Datum des Bewilligungsbescheides. Allerdings muss der Antrag innerhalb von 8 Wochen eingereicht werden. Wer diese Frist verstreichen lässt, muss nachzahlen. Ein Antrag vorsorglich zu stellen geht allerdings auch nicht, da erst der Hartz IV Bescheid erstellt sein muss.
Vom Rundfunkbeitrag sind Hartz IV Bezieher, Sozialhilfe-Bezieher und Bezieher der Grundsicherung im Alter. (sb)
Bild: Marek Gottschalk – fotolia
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