Rente: Zehntausende Rentner stellten nachträglichen Antrag auf 300 Euro Energiepreispauschale

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Mehr als 45.000 Rentnerinnen und Rentner haben im ersten Halbjahr 2023 einen Antrag auf die Energiepreispauschale gestellt, nachdem sie diese Leistung bisher nicht erhalten hatten. Das geht aus einer offiziellen Mitteilung des bundesweiten Rentenversicherungsträgers, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, hervor. Mehr als 46 Prozent der gestellten Anträge seien bereits abschließend bearbeitet worden.

Bereits über 11.000 Anträge positiv beschieden

Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage hervorgeht, wurden bis zum 21. Juni knapp 11.500 Anträge positiv beschieden und die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Rund 8.900 Anträge auf nachträgliche Gewährung der Pauschale wurden jedoch abgelehnt, heißt es in der Regierungsantwort.

In mehr als 1.000 Fällen seien die Anträge storniert worden, weil die Antragsteller nachträglich festgestellt hätten, dass sie die einmalige Entlastungszahlung in Höhe von 300 Euro bereits erhalten hätten.

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See geht laut Bundesregierung davon aus, dass die Bearbeitung aller Anträge bis Ende Oktober 2023 abgeschlossen sein wird.

Antragszeitraum bereits abgelaufen

Wer bis zum 9. Januar 2023 noch keinen Energiepreiszuschuss erhalten hat, konnte bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See einen Antrag auf Auszahlung stellen. Dies war vom 9. Januar bis zum 30. Juni 2023 möglich. Wer noch keinen Antrag auf die Energiepreispauschale gestellt hat, sollte dies nachholen. Ob der Antrag trotz abgelaufender Frist angenommen wird, ist ungewiss. Hier gehts zum Formular.

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Wer hat Anspruch auf die Energiepreispauschale?

Anspruch auf die Energiepreispauschale haben zum einen Rentner und Rentnerinnen, die bis zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Dabei ist es unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet gezahlt wird.

Zum anderen können auch Bezieher vergleichbarer Leistungen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und hier unbeschränkt steuerpflichtig sind, die Energiepreispauschale in Anspruch nehmen. Zu beachten ist, dass der Pauschbetrag nur einmal gezahlt wird, wenn mehrere Renten bezogen werden, z. B. eine Altersrente und eine Witwenrente.

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