Renten-Änderungen im Juni 2025: Vor- und Nachteile für Rentner

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Ab Juni 2025 werden sich zahlreiche Dinge für Rentnerinnen und Rentner ändern. Einige Änderungen stehen bereits fest, andere werden noch im Bundestag verhandelt. Für die Rente bedeutet dies Verbesserungen aber auch im Einzelnen Verschlechterungen. Welche das sind, erläutert der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.

Die gesicherten Neuerungen bei der Rente ab Juni 2025

1. Rentenerhöhung und Rentenwert

Zum 1. Juli 2025 steigen alle gesetzlichen Renten um 3,74 Prozent. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich dadurch einheitlich in Ost und West von 39,32 € auf 40,79 €. Für eine Standardrente mit 45 Entgeltpunkten bedeutet das ein Plus von rund 66 € brutto im Monat und eine neue Monatsrente von 1.835,55 €.

Steuerpflichtiger Rentenanteil

Wer 2025 erstmals Rente bezieht, muss 83,5 Prozent seiner Jahresbruttorente versteuern; lediglich 16,5 Prozent bleiben auf Dauer steuerfrei. Damit rückt die Einkommensteuerpflicht für viele Neurentner näher, denn künftige Rentenerhöhungen werden vollständig auf den steuerpflichtigen Teil aufgeschlagen.

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Rückerstattung von Pflegeversicherungsbeiträgen für Rentner

Eltern mit Kindern unter 25 Jahren erhalten im Frühjahr 2025 automatisch zu viel gezahlte Pflegeversicherungsbeiträge zurück. Hintergrund ist die seit Juli 2023 geltende Staffelung der Pflegebeiträge nach Kinderzahl, deren Daten bei Rentnerinnen und Rentnern erst jetzt vollständig vorliegen. Je nach Rentenhöhe können einige Hundert Euro erstattet werden.

Höherer Zuschlag für Erwerbsminderungsrentner

Rund drei Millionen Menschen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, erhalten seit Juli 2024 einen dauerhaften Zuschlag von 4,5 bis 7,5 Prozent. Die Zahlung läuft weiterhin getrennt von der Monatsrente, bis sie im Dezember 2025 regulär in die Rentenzahlung integriert wird.

Einheitliche Beitragsbemessungsgrenze und Bezugsgröße

Erstmals gilt 2025 bundesweit dieselbe Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 € im Monat; Einkommen oberhalb dieser Schwelle bleibt beitragsfrei. Parallel steigt die Bezugsgröße, ein zentraler Referenzwert für zahlreiche Sozialversicherungsberechnungen, auf 3.745 € monatlich.

Digitalisierung der Renteninformation

Die Deutsche Rentenversicherung erweitert die „Digitale Rentenübersicht“. Versicherte können dort online ihre gesamten Anwartschaften aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge abrufen, Entgeltpunkte prüfen und Versorgungslücken erkennen – rund um die Uhr und gebündelt auf einer Plattform.

Schrittweises Anheben der Regelaltersgrenze

Für den Jahrgang 1959 fällt im Mai 2025 die Marke von 66 Jahren und zwei Monaten. Wer zwischen dem 2. Februar und dem 1. März 1959 geboren wurde, erreicht damit die individuelle Regelaltersgrenze und kann ohne Abschläge in Rente gehen. Bis zum Jahrgang 1964 läuft die gesetzlich festgelegte Anhebung auf 67 Jahre weiter.

Offene Reformvorhaben ab 2025

Regelaltersgrenze 67

Ab dem Geburtsjahr 1964 gilt verbindlich die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Für alle Jüngeren wird eine Rente mit 65 damit nur noch über Abschläge oder Sonderregelungen erreichbar sein.

Rentenpflicht für Selbstständige

Die Bundesregierung arbeitet an einer Basisabsicherung, die sämtliche Solo-Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezieht. Ausgenommen werden sollen nur Gründer, die rechtzeitig anderweitig kapitalgedeckt vorsorgen. Ein genauer Beitragssatz steht noch aus, doch Verbände rechnen mit einem Mindestbeitrag in Höhe der aktuellen Pflichtbeiträge freiwillig Versicherter.

Perspektivisch steigende Beitragssätze

Das Rentenpaket II hält den Beitragssatz bis 2027 bei 18,6 Prozent stabil, geht danach aber von einem allmählichen Anstieg auf etwa 22 Prozent bis 2035 aus. Die politische Diskussion dreht sich darum, wie Generationenkapital und Bundeszuschüsse den Druck abfedern können.

Debatte über eine Mindestrente

In Regierungskreisen kursieren Modelle, eine monatliche Mindestsicherung von rund 1.000 € einzuführen. Befürworter sehen darin einen Schutz gegen Altersarmut trotz langjähriger Beschäftigung, Kritiker verweisen auf Finanzierungsrisiken und Überschneidungen mit der bereits existierenden Grundrente.

Aufwertung kurzer Versicherungszeiten

Gedacht ist an einen Aufschlag für Versicherte, die mindestens fünf, aber deutlich weniger als 35 Beitragsjahre vorweisen. Damit sollen etwa langjährige Teilzeitkräfte eine spürbar höhere Rente erhalten – ein Konzept, das noch in Expertenanhörungen verfeinert wird.