Rente steigt 2024: Rentenexperte prognostiziert eine gute Rentenerhöhung

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Im Blick auf den Juli 2024 zeichnet sich eine erhebliche Erhöhung der Renten in Deutschland ab, und Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knöppel sprach von ersten konkreten Zahlen, die auf eine “Mega-Rentenerhöhung” hindeuten.

Warum werden die Renten steigen

Diese Entwicklung basiert auf neuen Daten des Bundesamtes für Statistik, die im zweiten Quartal 2023 eine beeindruckende Steigerung der Nominallöhne um 6,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal aufzeigen.

Schon im ersten Quartal 2023 stiegen die Löhne um 5,6 Prozent. In Deutschland werden die Rentenerhöhungen an der Lohnentwicklung bemessen, und die jüngsten Tarifabschlüsse werden somit direkt auf etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner Auswirkungen haben.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die Nominallöhne im ersten Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 5,6 Prozent gestiegen.

Im zweiten Quartal waren es sogar 6,6 Prozent. Das ist der höchste Anstieg der Nominallöhne seit 15 Jahren. Da in vielen Branchen Tariferhöhungen anstehen, dürfte sich dieser Trend bis zum Jahresende fortsetzen.

Zahlen deuten auf hohe Rentenanpassung hin

Experte Knöppel erklärt: “Das deutet auf eine richtig fette Rentenerhöhung hin. Sollten sich die Nominallöhne im dritten Quartal ähnlich entwickeln, dann können wir uns wirklich auf eine Rentenerhöhung freuen, die möglicherweise im Bereich von 6 bis 9 Prozent liegt.” Dies wäre zweifellos eine bemerkenswerte Entwicklung für Rentner in Deutschland.

Allerdings sollten Rentnerinnen und Rentner nicht auf eine ähnlich deutliche Erhöhung wie beim Bürgergeld ab 2024 hoffen. Hierbei handelt es sich um eine Anhebung um etwa 12 Prozent (von 502 auf 563 Euro), die von Sozialminister Hubertus Heil mit der Inflation begründet wird.

Doch, wie Knöppel erläutert, sind die Rentenerhöhungen nicht an die Bürgergeld-Anpassungen gekoppelt. Stattdessen hängt die Rentenanpassung von der allgemeinen Lohnentwicklung ab.

Dennoch könnte die Rentenanpassung im kommenden Jahr eher höher sein. In Westdeutschland, ohne die ehemalige DDR, gab es zuletzt 1977 eine Rentenerhöhung von 9,9 Prozent.

Weiterer Experte sieht ebenfalls eine gute Rentenerhöhung

Jens Boysen-Hogrefe vom Kieler Institut für Weltwirtschaft hält hingegen eine Rentenerhöhung von sechs Prozent oder mehr im Jahr 2024 für möglich. Seiner Meinung nach könnte die Rentenanpassung im kommenden Jahr höher ausfallen als noch 2023.

Auch Erwerbsminderungsrente steigt ab 2024

Für die Erwerbsminderungsrente müssen die Experten keine Mutmaßungen anstellen: Hier steht die Erhöhung bereits fest.

§ 307i SGB VI sieht einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten vor. Der Zuschlag wird ohne Abschläge gewährt und basiert auf den persönlichen Entgeltpunkten, die zum Stichtag am 30. Juni 2024 vorliegen. Diese klare Regelung bietet den Betroffenen eine gewisse Planungssicherheit und hilft dabei, die finanzielle Zukunft besser einzuschätzen.

Die Zuschlagslösung, wie sie im Gesetz festgelegt ist, unterscheidet zwischen zwei Varianten:

  • 7,5 Prozent Zuschlag: Dies gilt für diejenigen, deren Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente nach dem 31. Dezember 2000 und vor dem 1. Juli 2014 begonnen hat.
  • 4,5 Prozent Zuschlag: Diese Variante kommt zum Tragen, wenn die Erwerbsminderungsrente nach dem 30. Juni 2014 und vor dem 1. Januar 2019 begonnen hat.

Neben der bereits erwähnten Erhöhung der Erwerbsminderungsrente, die durch einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten geregelt wird, gibt es weitere wichtige Details zu den Anspruchsberechtigten. Das Gesetz definiert klare Kriterien für Personen, die Anspruch auf diese Leistungen haben:

1. Erwerbsminderungs- oder Erziehungsrente (nach dem 31. Dezember 2000 und vor dem 1. Januar 2019 begonnen): Personen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Erziehungsrente beziehen und deren Rentenbeginn zwischen dem 31. Dezember 2000 und dem 1. Januar 2019 liegt, sind berechtigt.

2. Hinterbliebenenrente (nach dem 31. Dezember 2000 und vor dem 1. Januar 2019 begonnen, ohne unmittelbaren Rentenbezug der verstorbenen Person): Wenn eine Hinterbliebenenrente nach dem 31. Dezember 2000 und vor dem 1. Januar 2019 begonnen hat und keine unmittelbare Rentenzahlung der verstorbenen versicherten Person vorausging, gilt der Anspruch.

3. Altersrente (unmittelbare Anschlussrente): Personen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung oder eine Erziehungsrente beziehen, können ebenfalls einen Anspruch geltend machen, wenn sie nahtlos in die Altersrente übergehen.

4. Hinterbliebenenrente (unmittelbare Anschlussrente): Gleiches gilt für Hinterbliebenenrenten, die sich unmittelbar an eine Rente wegen Erwerbsminderung nach § 307i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder an eine Altersrente gemäß Nummer 3 der Vorschrift anschließen.

Steigen die Renten weiter?

Seit 2012 sind die Renten im Westen um 26 Prozent und im Osten um 40 Prozent gestiegen. Nach 2025 könnte es mit den Rentenerhöhungen erst einmal vorbei sein. Grund dafür ist der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor.

Wenn nämlich die Zahl der Rentenbezieher:innen schneller steigt als die der Beitragszahler:innen, dann steigen die Renten weniger als die Löhne. Massive Steigerungen von fünf Prozent und mehr wird es dann wohl nicht mehr geben.

Das sich abzeichnende Rentenplus für 2024 könnte somit einen Rekord für die heutige Rentnergeneration darstellen. Rentner können also auf eine erhebliche Steigerung hoffen, auch wenn sie nicht mit den gleichen Zahlen wie beim Bürgergeld rechnen können. (Edit: Der Artikel wurde nach einer Anregung eines Lesers ergänzt und korrigiert)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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