Rente: Rückwirkende Erhöhung der Altersrente aus diesem Grund möglich

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In bestimmten Fällen kann eine bereits bewilligte Altersrente nachträglich angehoben werden, wenn eine Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt wird. Dies betrifft hauptsächlich Personen, die ihre Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen, weil sie als schwerbehinderte Menschen anerkannt sind.

Voraussetzungen für die vorzeitige Altersrente bei Schwerbehinderung

Nach § 37 Nr. 2 SGB VI haben Rentenberechtigte die Möglichkeit, ihre Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen, wenn sie zum Zeitpunkt des Rentenbeginns als schwerbehindert gelten. Dabei ist es unerheblich, ob die Schwerbehinderung bereits zum Zeitpunkt der Rentenantragsstellung durch einen Bescheid des Versorgungsamtes festgestellt wurde.

Häufig ziehen sich die Verfahren zur Anerkennung der Schwerbehinderung in die Länge, da gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht immer sofort als ausreichend schwerwiegend anerkannt werden. Ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ist notwendig, um als schwerbehindert zu gelten.

Rechtsweg bei abgelehnter Schwerbehinderung

Wird die Schwerbehinderung zunächst abgelehnt, besteht die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Sollte dieser Widerspruch ebenfalls abgelehnt werden, kann der Betroffene Klage vor dem Sozialgericht erheben.

Das Sozialgericht prüft dann unter Einbeziehung medizinischer Gutachten, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung der Schwerbehinderung vorliegen. Kommt es zu einer positiven Entscheidung, stellt sich die Frage, ob diese rückwirkende Anerkennung die Höhe der bereits bewilligten Altersrente beeinflusst.

Urteil des Bundessozialgerichts zur Anpassung der Rentenhöhe

Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 29.11.2007 (B 13 R 44/07 R) klargestellt, dass eine rückwirkende Anerkennung der Schwerbehinderung eine Anpassung der Rentenhöhe zur Folge haben muss. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Schwerbehinderung erst nach dem Rentenbeginn anerkannt wurde.

Wichtig ist, dass die Anerkennung rückwirkend erfolgt. Diese Regelung stellt sicher, dass Rentenberechtigte nicht benachteiligt werden, weil ihre Schwerbehinderung erst durch ein langwieriges Verfahren anerkannt wurde.

Besonderheiten für Beamte

Für Beamte gilt diese Regelung jedoch nicht. Im beamtenrechtlichen Zurruhesetzungsverfahren nützt eine rückwirkende Anerkennung der Schwerbehinderung nichts, wenn sie erst nach dem Eintritt in den Ruhestand erfolgt. Eine bereits erlassene Zurruhesetzungsverfügung kann in solchen Fällen nicht mehr zugunsten des Beamten geändert werden. Dies ist ein wichtiger Unterschied, der für schwerbehinderte Beamte im Altersruhestand zu beachten ist.