Rente: Rentner können 1.200 Euro vom Staat zurückholen

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Viele Rentner wissen es nicht und verzichten so auf bares Geld. Sie können Hilfe im Alltag bei der Steuer anrechnen lassen, und das Finanzamt erstattet dann bis zu 20 Prozent der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und ebenso für Handwerkerleistungen.

Wie das geht, und worauf Sie dabei als Rentner achten müssen, das zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

Wie viel können Sie bei der Steuer sparen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie bis zu einer Höhe von 20.000 Euro beim Finanzamt geltend machen. Damit würden Sie bis zu 4.000 Euro Steuern sparen. Sie tragen diese Kosten ein in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.

Die Steuer­ermäßigungen für haushalts­nahe Dienst­leistungen und Hand­werker­leistungen sind kein zufälliges Geschenk, sondern ein bewusstes steuer‑politisches Instrument.

Seit der Einführung des § 35a Einkommensteuer­gesetz im Jahr 2006 soll es Schwarz­arbeit unattraktiv machen, legale Beschäftigung fördern und gleichzeitig Privat­haushalte entlasten. Gerade Seniorinnen und Senioren erhalten so einen niederschwelligen Zugang zu professioneller Hilfe, ohne dass das Haushalts­budget übermäßig belastet wird.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff „haushaltsnahe Dienstleistungen“?

Als haushaltsnah gelten Tätigkeiten, die typischerweise von Mitgliedern des Haushalts selbst ausgeführt würden, jedoch an entlohnte Kräfte vergeben werden.

Entscheidend ist der räumliche Bezug: Die Leistung muss im eigenen Wohnbereich, auf dem angrenzenden Grundstück oder in Nebenräumen wie Garage oder Keller stattfinden. Typische Fälle reichen vom Reinigen der Wohnung über die Fenster- oder Teppichreinigung bis zur Garten­pflege, vom Kochen oder Einkaufen für auf Hilfe angewiesene Personen bis zur Betreuung eines Haustiers in der Wohnung.

Auch eine stundenweise Pflege oder Beaufsichtigung einer demenz­kranken Angehörigen im heimischen Wohnzimmer gehört dazu, sofern sie nicht in einer externen Einrichtung erfolgt.

Wie funktioniert die Steuerermäßigung konkret?

Für alle haushaltsnahen Dienstleistungen lässt sich ein Fünftel der Lohn‑, Fahr‑ und gegebenenfalls Maschinen­kosten direkt von der festzusetzenden Einkommensteuer abziehen.

Die Obergrenze liegt bei 4 000 Euro jährlich, was Brutto­aufwendungen von bis zu 20 000 Euro entspricht. Wer also einer offiziell beschäftigten Haushaltshilfe im Jahr 5 000 Euro überweist, mindert seine Steuerlast um 1 000 Euro. Sinkt die ursprüngliche Steuerschuld dadurch unter null, zahlt der Fiskus den Differenz­betrag aus.

Welche Besonderheiten gelten für Minijobs im Privathaushalt?

Wird die Hilfe als Minijob bei der Minijob‑Zentrale angemeldet, greift ein eigener Höchstbetrag: Auch hier erkennt das Finanzamt zwanzig Prozent der Gesamt­ausgaben an, allerdings höchstens 510 Euro pro Jahr.

Wer beispielsweise 2 000 Euro Lohn plus Pauschal­abgaben entrichtet, reduziert seine Steuern um 400 Euro; bei 3 500 Euro Ausgaben ist der Maximal­vorteil von 510 Euro ausgeschöpft.
Steuern.de

Was fällt unter absetzbare Handwerkerleistungen?

Renovieren, Erhalten, Modernisieren – alles, was einem bestehenden Haushalt dient, kann grundsätzlich begünstigt sein.

Klassiker sind Maler‑ und Lackierarbeiten, das Auswechseln und Warten einer Heizungs­anlage oder die Dach‑ und Fassaden­reparatur. Auch das Beseitigen einer Rohrverstopfung, das Verlegen neuer Fliesen oder das Abdichten alter Fenster zählt.

Wer zusätzlich in Energieeffizienz investiert – etwa durch Fenstertausch oder Dämmung – kann den Handwerker­bonus nutzen, sofern er nicht bereits attraktivere Spezial­förderungen in Anspruch nimmt.

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Wie rechnet das Finanzamt den Handwerkerbonus?

Die Formel ist identisch, die Höchstsumme niedriger: Zwanzig Prozent der reinen Arbeits‑, Fahrt‑ und Maschinen­kosten mindern die Steuerschuld, gedeckelt bei 1 200 Euro pro Jahr.

Da Material­kosten nicht begünstigt sind, empfiehlt sich eine sauber aufgeschlüsselte Rechnung. Kostet eine Bad­sanierung insgesamt 10 000 Euro, davon 6 000 Euro Lohn und 4 000 Euro Fliesen, Fliesenkleber und Armaturen, beträgt der Steuer­abzug genau 1 200 Euro – das Maximum. Bei 3 000 Euro Lohn wären es 600 Euro.

Welche Rechnungs‑ und Zahlungsregeln müssen erfüllt sein?

Unabdingbar ist eine ordentliche Rechnung mit gesondert ausgewiesenen Arbeits­kosten. Zugleich akzeptiert das Finanzamt nur unbare Zahlungen – also Überweisungen, Lastschriften oder Kartenzahlungen. Bar­zahlungen, selbst gegen Quittung, schließen den Steuer­bonus aus.

Wo liegen die Grenzen und Ausschlüsse der Förderung?

Leistungen im Rahmen eines Neubaus – etwa das erstmalige Anlegen eines Gartens bei einem frisch errichteten Einfamilienhaus – gelten nicht als begünstigt.

Ebenso ausgeschlossen ist eine doppelte Förderung: Wer bereits eine steuerliche Begünstigung als außergewöhnliche Belastung oder eine staatliche Zuschuss­förderung für dieselbe Maßnahme erhält, darf nicht zusätzlich die Steuerermäßigung nach § 35a EStG geltend machen.

Wie profitieren Mieterinnen und Mieter über die Nebenkostenabrechnung?

Nicht nur Eigentümerinnen und Eigentümer können sparen. Wer zur Miete wohnt, trägt über die Betriebs­kosten bereits Anteile für Hausreinigung, Winter­dienst oder Hausmeister.

In vielen Fällen legen Vermieterinnen und Vermieter ihrer Jahres­abrechnung eine Bescheinigung über den steuerbegünstigten Anteil bei.

Diese Beträge dürfen Mieterinnen und Mieter in der Steuererklärung ebenfalls in den Zeilen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker­leistungen eintragen, obwohl sie den Auftrag nicht selbst erteilt haben.

Worin liegt der besondere Nutzen für Rentnerinnen und Rentner?

Wer eine Rente bezieht profitiert doppelt: Sie erhalten professionelle Unterstützung im Alltag und behalten gleichzeitig die finanzielle Kontrolle. Weil die Ermäßigung direkt die Steuerschuld mindert, wirkt sie auch bei niedrigen Einkommen voll – anders als klassische Werbungskosten­abzüge, die lediglich das zu versteuernde Einkommen senken.

Wer aufgrund geringer Steuerlast rechnerisch sogar unter null fällt, erhält den Bonus als Erstattungs­betrag ausbezahlt und verbessert so unmittelbar seine Liquidität.

Auch die Nebenkostenabrechnung zählt

Wenn Sie zur Miete wohnen, dann sollten Sie Ihre Nebenkostenabrechnung prüfen. Treppenhausreinigung, Hausmeisterdienste oder Schornsteinfeger sind oft in den Nebenkosten enthalten. Das alles sind haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, die Sie von der Steuer absetzen können.

Haushaltsnahe Dienstleistungen gelten auch im Pflegeheim

Auch wenn Sie in einem Seniorenheim leben haben Sie Anspruch auf die Steuererleichterung bei haushaltsnahen Dienstleistungen. Das sind dann alle Dienstleistungen, die im Heim anfallen, und diese reichen vom Friseur bis zur Nagel- und Fußpflege.

Wie lautet das wichtigste Fazit für die Praxis?

Legale Beschäftigung im privaten Umfeld wird steuerlich belohnt. Wer für Reinigung, Garten­pflege oder Reparaturen Fachkräfte engagiert, sollte konsequent auf ordentliche Rechnungen, bargeldlose Zahlung und eine getrennte Ausweisung der Arbeits­kosten achten.

Werden die Belege gesammelt und die Summen in der Steuer­erklärung eingetragen, beteiligen sich Finanzämter Jahr für Jahr mit bis zu 4 000 Euro bei haushalts­nahen Dienstleistungen und zusätzlich bis zu 1 200 Euro bei Handwerker­leistungen an den Ausgaben.

Das ist für Rentnerinnen und Rentner eine spürbare Entlastung – und gleichzeitig ein Beitrag zu fairen Arbeits­bedingungen im Handwerk und in der Haushalts­hilfe.