Rente: Rentenversicherung warnt vor höheren Rentenbeiträgen

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Die Steuerzuschüsse zur gesetzlichen Rente werden um zehn Milliarden gekürzt. Das ist der Plan der Bundesregierung. Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor Gefahr: In der Folge könnten die Rentenbeiträge schneller steigen.

Wie sieht die Sachlage aus?

Bis 2027 soll die Rentenkasse rund zehn Milliarden Euro weniger bekommen, laut den aktuellen Haushaltsfinanzierungsgesetzen.

Die geplante Kürzung der Steuerzuschüsse bedeutet, dass die gesetzliche Rentenversicherung weniger finanzielle Unterstützung vom Staat erhält. Diese Entscheidung der Bundesregierung könnte erhebliche Auswirkungen auf das Rentensystem haben.

Die Deutsche Rentenversicherung warnt davor, dass “die Beiträge zur Rentenversicherung schneller steigen könnten, um die fehlenden Mittel auszugleichen”. Dies würde die Beitragszahler zusätzlich belasten und könnte insbesondere für Geringverdiener zu finanziellen Schwierigkeiten führen.

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Der Bundeszuschuss steigt

Tatsächlich steigt der Bundeszuschuss zur Rente seit Jahren. 2023 waren es schätzungsweise 112,4 Milliarden Euro, die aus Bundesmitteln in die gesetzliche Rente gezahlt wurden. Diese Summe beträgt nahezu ein Drittel des gesamten Haushalts.

Die Zuschüsse fließen nicht allein in die reguläre Rente

Diese Zuschüsse werden aber nicht allein gezahlt, um die reguläre Rente derer aufzustocken, die Versicherungsbeiträge leisteten, so wie es das Umlagemodell des deutschen Rentensystems vorsieht.

Nicht beitragsgedeckte Leistungen

Diese Gelder des Bundes gehen besonders auch in Leistungen der Rentenversicherung, die per se nicht durch Beiträge gedeckt sind. Hier werden vom Staat Pauschalen an die Rentenkasse bezahlt, ohne das bekannt ist, wie hoch die realen Ausgaben genau sind.

Zu diesen nicht durch Beiträge gedeckten Leistungen zählen unter anderem die Erziehungszeiten bei der Rente oder der Grundrentenzuschlag. Diese sind gezielt für Posten vorgesehen, für die keine Beiträge gezahlt wurden / gezahlt werden konnten.

Was ist der Grundrentenzuschlag?

Der Grundrentenzuschlag gilt gerade für diejenigen, die Jahrzehnte in die Kasse einzahlten, aber wegen niedriger Arbeitslöhne, Teilzeit oder beidem nur eine kleine Rente bekommen. Der Grundrentenzuschlag ist also ein Zuschuss für diejenigen, die keine Beiträge leisten konnten, die hoch genug gewesen wären, um später mit der Rente auszukommen.

Es gibt in Deutschland keine Mindestrente, und dieser Zuschlag ist eine Art kleiner Ersatz für diese Tatsache.

Erziehungszeiten sind Zeiten, in denen die Betroffenen keine Beiträge leisten konnten. Trotzdem werden Sie bei der Rente ebenso berücksichtigt wie Beitragszahler.

Was sind versicherungsfremde Leistungen

Die Antwort darauf, welche dieser nicht durch Beiträge gedeckten Leistungen als versicherungsfremd einzustufen sind, wird hart diskutiert. Sie ist auch nicht einfach zu beantworten.

Jemand, der eine Erwerbsminderungsrente bezieht, bekommt diese nur, wenn er vor seiner Erwerbsminderung in die Rentenkasse einzahlte. Mit den bis zur Zeit seiner Erwerbsminderung geleisteten Beiträgen in die Rentenversicherung könnte er sein Existenzminimum nicht sichern.

Deswegen gibt es eine Zurechnungszeit. Die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum 60. Lebensjahr wird also gewertet, als hätte dieser Mensch Beiträge gezahlt, die er in Wirklichkeit nicht bezahlte.

Gehört die Zurechnungszeit also noch zu den „klassischen“ Aufgaben der Rentenversicherung, oder zu Mitteln, die aus Steuern finanziert werden müssten?

Rentenbeiträge für den Sozialstaat?

Problematisch wird die Kürzung der Bundeszuschüsse, wenn dann faktisch die Rentenversicherten mit ihren Beiträgen für soziale Zuschüsse fallen, die eigentlich mit Steuermitteln finanziert werden müssten.
Anders gesagt: Der Staat stopft sein Haushaltsloch mit den Beiträgen der Rentenversicherten, die erst einmal als Umlage gedacht sind. Das darf so nicht sein und ist in hohem Ausmaß sozial ungerecht.