Rente: Rentenaufschlag bis zu monatlich 92 Euro nach der Mütterrente

Lesedauer 3 Minuten

Seitdem Union und SPD in ihren Koalitionsverhandlungen die Mütterrente 3 aufgenommen haben, rückt sie wieder ins öffentliche Bewusstsein, dass Erziehungszeiten für die Altersabsicherung Bares bedeuten.

Die geplante dritte Ausbaustufe soll – analog zu den Reformen von 2014 und 2019 – vor allem Müttern, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, einen zusätzlichen halben Rentenpunkt je Kind und ein weiteres halbes Jahr Kindererziehungszeit schenken.

Damit würden auch für diese Eltern künftig – wie schon seit 1992 bei später geborenen Kindern – drei volle Jahre pro Kind im Rentenkonto stehen.

Doch nach exakt diesen drei Jahren endet der Zuschlag – und für viele Mütter beginnt eine Phase, in der sie wegen Teilzeit oder geringerem Einkommen spürbare Einbußen bei den späteren Rentenansprüchen hinnehmen müssen.

Warum endet die Aufwertung nach drei Jahren häufig zu früh?

Die Erziehungsarbeit hört im Alltag natürlich nicht nach dem dritten Geburtstag auf. Wer anschließend in Teilzeit bleibt, verdient dauerhaft weniger und erwirbt entsprechend geringere Entgeltpunkte. Genau hier kann die Kinderberücksichtigungszeit helfen, um die Rente zu erhöhen.

Sie knüpft unmittelbar an das Ende der klassischen Kindererziehungszeit an und läuft bis zum zehnten Geburtstag des Kindes – eine Spanne von maximal sieben weiteren Jahren, in der die Rentenversicherung Erziehungsleistungen anerkennt, auch wenn parallel gearbeitet wird.

Was wird genau berücksichtigt?

Rechtsgrundlage ist § 56 SGB VI. Für jeden Monat zwischen Geburt und dem zehnten Geburtstag eines Kindes kann ein Elternteil – in der Praxis meist die Mutter – eine Kinderberücksichtigungszeit erhalten.

Treffen diese Monate auf Pflichtbeitrags­zeiten, wird der daraus resultierende Entgeltpunktwert um die Hälfte, höchstens jedoch um 0,0278 Punkte pro Monat beziehungsweise 0,3336 Punkte pro Jahr angehoben.

Die rechnerische Aufwertung endet, sobald zusammen mit den regulären Beitragszeiten 0,0833 Entgeltpunkte pro Monat erreicht sind. Damit darf die Jahresgutschrift den Wert von 0,9996 Entgeltpunkten nicht überschreiten.

Welchen Unterschied kann das wirklich machen?

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht dies: Verdient eine Mutter ab dem vierten Lebensjahr ihres Kindes 20 000 Euro brutto im Jahr, ergibt sich daraus heute rund 0,666 Entgeltpunkte.

Durch die Kinderberücksichtigungszeit wird dieser Wert um 50 Prozent auf 0,999 Punkte erhöht – der gesetzlichen Obergrenze von 0,9996 fast exakt entsprechend.

Umgerechnet auf den aktuellen Rentenwert von 39,32 Euro bringt das pro Jahr rund 13,11 Euro zusätzlich. Läuft die Aufwertung sieben Jahre lang, summiert sie sich auf etwa 92 Euro Monatsrente – lebenslang, ab dem Rentenbeginn.

Wer erfüllt die Voraussetzungen für den Zuschlag zur Rente?

Anspruch hat grundsätzlich der Elternteil, der das Kind überwiegend erzieht; wird das Kind gleichberechtigt betreut, fällt die Zeit automatisch der Mutter zu.

Die Anerkennung setzt voraus, dass der oder die Versicherte bis zum Rentenbeginn mindestens 25 anrechenbare Versicherungsjahre nachweisen kann und dass sich die berücksichtigte Zeit auf Monate ab Januar 1992 bezieht. Durch eine gemeinsame Erklärung können Eltern die Monate einvernehmlich umverteilen.

Lesen Sie auch:

– Wer trotz Rente pflegt bekommt mehr Entlastung ab 1. Juli 2025

Und die Wartezeiten von 35 und 45 Jahren?

Kinderberücksichtigungszeiten schließen beitragsfreie Lücken im Versicherungskonto. Sie zählen vollständig auf die Wartezeit von 35 Jahren für die Altersrente für langjährig Versicherte und auf die Wartezeit von 45 Jahren für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte.

Wer wegen Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung auf unsichere Beitragsbiografien blickt, kann allein durch diese Zeitgutschriften den frühzeitigen Renteneintritt sichern.

Wie lässt sich der eigene Versicherungsverlauf absichern?

Zwar ordnet die Rentenversicherung Kinderzeiten inzwischen automatisiert zu, dennoch schleichen sich insbesondere bei älteren Konten und bei Mehrkindfamilien immer wieder Lücken ein.

Der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt rät daher, “den Versicherungsverlauf regelmäßig anzufordern und durch eine Kontenklärung fehlende Monate nachtragen zu lassen”. Denn erst ein Feststellungsbescheid “mit aktueller Rentenauskunft zeigt verbindlich, ob und in welchem Umfang die Berücksichtigungszeiten verbucht sind”, so der Experte weiter.

Verlängert eine größere Familie die Berücksichtigungsphase?

Folgen weitere Kinder binnen weniger Jahre, verschiebt sich das Ende der Berücksichtigungszeit automatisch: Sie beginnt mit der Geburt des ältesten Kindes und endet erst mit Vollendung des zehnten Lebensjahres des jüngsten Kindes, sofern die Geburten nicht mehr als zehn Jahre auseinanderliegen.

Für Eltern mit drei Kindern im Abstand von jeweils drei Jahren kann die Aufwertungsphase daher bis zu 16 Jahre dauern und die Rente entsprechend stark erhöhen.

Wo liegt die gesetzliche Höchstgrenze der Aufwertung?

Die Addition aus regulären Entgeltpunkten, Kindererziehungs­punkten und dem Zuschlag der Kinderberücksichtigungszeit darf im Monat nie mehr als 0,0833 Punkte ergeben. Mit diesem „Deckel“ verhindert der Gesetzgeber, dass zugleich hohe Einkommen und umfassende Kinderzeiten zu überproportionalen Renten führen.

In der Praxis bremst das vor allem Vollzeitbeschäftigte mit überdurchschnittlichem Gehalt; Teilzeitkräfte erreichen den Grenzwert selten.

Fazit – warum lohnt sich das Prüfen von Kinderberücksichtigungszeiten?

Die Kinderberücksichtigungszeit ist eine wirkungsvolle Stellschraube im deutschen Rentensystem. Sie federt die Einkommenseinbußen von Eltern in den entscheidenden Jahren nach der Elternzeit ab, stopft Lücken im Versicherungsverlauf und kann – je nach Dauer der Teilzeit – Rentensteigerungen von mehreren zehntausend Euro über die gesamte Ruhestandsphase bedeuten.

Wer nach 1992 Kinder großgezogen hat und längere Zeit nicht voll erwerbstätig war, sollte daher seine Rentenunterlagen genau unter die Lupe nehmen. Bis zu 92 Euro zusätzlich pro Monat sind für viele Mütter – und Väter – ein überzeugendes Argument, den eigenen Versicherungsverlauf jetzt auf den neuesten Stand zu bringen.