Rente: Neue Rentenzuschüsse 2025

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Die Renten sind im Durchschnitt zu niedrig, und oft reichen sie nicht einmal aus, um den Lebensunterhalt zu decken. Jeder Zuschuss, den Rentner in Anspruch nehmen können, lindert die finanziellen Probleme.

In diesem Beitrag zeigen wir, welche Zuschüsse auf die Rente es in diesem Jahr gibt, was das für Sie bedeutet und worauf Sie achten sollten.

Zuschüsse zur Krankenversicherung für Rentner

Rentner, die sich privat oder freiwillig krankenversichert haben, können einen Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung zu ihren Beiträgen erhalten. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen, am besten gleich im Rentenantrag.

Am besten ist es, wenn Sie sich frühzeitig mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen, um zu klären, wie hoch der entsprechende Zuschuss in Ihrem Fall wäre.

Wie hoch der Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung für freiwillig Versicherte ist, liegt an der individuellen Rentenhöhe, dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.

Grundlage des Zuschusses ist der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Um den Zuschuss zu berechnen, wird dieser Satz um den entsprechenden Zusatzbeitrag erhöht. Die Summe wird halbiert und daraus ergibt sich die Berechnung des Zuschusses. Bei Privatversicherten gilt bei der Rentenversicherung die gleiche Berechnung.

Allerdings darf die Höhe des Zuschusses höchstens die Hälfte der Versicherungsprämie beinhalten.

Wohngeld für Rentner

Wohngeld können all diejenigen beanspruchen, die zwar aus eigenen Mitteln ihren Lebensunterhalt decken können, nicht aber die vollen Mietkosten. Die Wohngeld-Plus-Reform weitete diesen Zuschuss 2023 aus.

Seitdem liegt der durchschnittliche Zuschuss nicht mehr wie zuvor bei 177 Euro pro Monat, sondern bei 370 Euro. Das Wohngeld gilt auch für Rentner mit entsprechend knappen Einnahmen. Diese sollen durch den Bezug von Wohngeld entlastet werden, um nicht aufgrund zu hoher Mieten Grundsicherung im Alter beantragen zu müssen.

Zum 1. Januar 2025 ist das Wohngeld im Schnitt um 15 Prozent gestiegen. Es wird alle zwei Jahre angepasst, so ist es im Wohngeldgesetz vorgeschrieben, um bei höheren Mieten sowie Energiekosten und gestiegenen Preisen auch weiterhin eine reale Unterstützung zu bieten.

Wie hoch dieser Zuschuss ist, das liegt an Ihren Wohnkosten im Verhältnis zu Ihrem Einkommen und den Wohnkosten vor Ort. Als Faustregel gilt: Wenn Sie rund 40 Prozent Ihrer Rente für die Miete ausgeben, dann sollten Sie Wohngeld plus beantragen. Sie haben dann vermutlich auch einen Anspruch auf einen Zuschuss bei den Heizkosten.

Der Lastenzuschuss bei Wohneigentum

Der Lastenzuschuss entspricht dem Wohngeld, wenn Sie selbst genutztes Wohneigentum haben, also nicht zur Miete wohnen. Wie das Wohngeld gilt er nicht nur für Rentner mit entsprechend knappem Einkommen, sondern für alle, die zwar die grundlegende Lebenshaltung selbst stemmen können, aber Probleme haben, die laufen Kosten beim Haus oder der Eigentumswohnung zu stemmen.

Besonders für Rentner ist ein solcher Zuschuss wichtig. Denn gerade im Alter stehen viele Bürger in der Situation, zwar im eigenen Haus zu wohnen, aber nur eine geringe Rente zu beziehen. Die öffentlichen wie privaten Betriebskosten sowie die Grundsteuer können oft ebenso teuer wie ein Mietverhältnis sein.

Hohe Wohnkosten und kleine Rente

Gerade Senioren leben zudem oft in älterem Wohneigentum, das schlecht gedämmt ist und teuer mit Gas, Heizöl oder Fernwärme beheizt wird, und ein Umbau zu besserer Dämmung und günstigeren Energieformen kostet erst einmal eine Menge Geld.

Oft genug ist das Wohneigentum nicht abbezahlt. Die Tilgungsraten für Kredite werden dann beim Lastenzuschuss als Wohnkosten bewertet.

Ob Sie einen Lastenzuschuss beanspruchen können und wie hoch dieser ist, wird individuell errechnet und bezieht folgende Faktoren ein: Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt, das Einkommen sämtliche Mitglieder des Haushalts und die Höhe der zuschussfähigen Belastungen für das selbst genutzte Wohneigentum.

Das Wohneigentum muss selbst genutzt sein

Wichtig für diesen Lastenzuschuss ist, dass Sie selbst das Wohneigentum nutzen. Sie erhalten keinen Zuschuss für Wohnraum, den Sie vermieten, egal ob dies dauerhaft ist oder als Ferienwohnung.

Grundrentenzuschlag bei sehr geringer Rente

Der Grundrentenzuschlag, oft Grundrente genannt, ist ein Zuschuss zu geringen gesetzlichen Renten. Dazu gehören Altersrenten, aber auch Hinterbliebenenrenten, Erziehungsrenten und Erwerbsminderungsrenten.

Dieser Zuschlag soll die Lebensleistung derjenigen honorieren, die lange in die Rentenkasse einzahlten, aber trotzdem nur eine geringe Rente erhalten. Deshalb sind 33 Jahre als Versicherter bei der Deutschen Rentenversicherung notwendig, um diesen Zuschlag zu erhalten, und erst ab 35 Jahren Wartezeit gilt der volle Zuschuss.

Die Deutsche Rentenversicherung informiert: „Er wird als Teil der gesetzlichen Rente ausgezahlt. Der Anspruch und gegebenenfalls die Höhe werden anhand der Versicherungsbiografie individuell bestimmt. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales beträgt der Grundrentenzuschlag im Schnitt monatlich 86 Euro; die tatsächliche Höhe wird individuell berechnet.“

Die Rentenkasse erfasst für den Zuschuss Zeiten, in denen die Betroffenen Beiträge in Höhe von mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes aller Versicherten leisteten. Beiträge unter 30 Prozent des Durchschnitts werden nicht berücksichtigt.

Voraussetzungen für den Grundrentenzuschlag

Dieser Zuschuss wird automatisch ausgezahlt, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind und das monatliche Einkommen der jeweiligen Rentner unter einer gesetzten Grenze liegt.

Der volle Grundrentenzuschlag ist 2025 möglich bei einem Monatseinkommen von 1.438 Euro für Alleinstehende und 2.243 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Liegt man über diesem Freibetrag, werden 60 Prozent des Einkommens angerechnet.

Bei Einkommen Alleinstehender über 1.840 Euro und bei Paaren über 2.646 Euro wird das gesamte Einkommen angerechnet.

Vermögen wird beim Grundrentenzuschlag jedoch nicht angerechnet.

Die Grundsicherung im Alter

Grundrentenzuschlag und Grundsicherung im Alter verwechseln viele, dabei handelt es sich um grundverschiedene Leistungen.

Der Grundrentenzuschlag gilt nur für diejenigen, die lange in die Rentenversicherung eingezahlt haben und deren Rente trotzdem unter dem Durchschnitt liegt. Grundsicherung im Alter ist hingegen eine Sozialleistung wie Bürgergeld oder Sozialhilfe.

Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht also nicht, weil jemand in die Rentenkasse eingezahlt hat, sondern weil dieser Mensch hilfebedürftig ist, also aus eigenen Mitteln den Lebensunterhalt nicht finanzieren kann. Diese Grundsicherung gilt bei Erreichen der Regelaltersgrenze ebenso wie bei Erwerbsminderung.

Sie sollten, laut der Deutschen Rentenversicherung, bei einem monatlichen Einkommen unter 924 Euro als Alleinstehender prüfen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben.

Sie haben nur einen individuellen Anspruch auf Grundsicherung, und für diesen wird Ihr Vermögen und Ihr Einkommen sowie das Ihres Partners geprüft.

Im Gegensatz zum Grundrentenzuschlag müssen Sie erst Ihr Vermögen aufbrauchen, bevor Sie Anspruch auf Grundsicherung haben . Dabei gibt es lediglich einen Freibetrag von 10.000 Euro Vermögen für Sie und für Ihren Partner, der Ihnen nicht angerechnet wird.

Die Leistungen bei der Grundsicherung entsprechen denen des Bürgergeldes. Als Alleinstehender erhalten Sie also 563 Euro pro Monat für den Lebensunterhalt, und außerdem übernimmt der Leistungsträger die Kosten der Unterkunft und Heizung bis zu einer als angemessen gesetzten Grenze.

Wichtig ist dabei: Grundsicherung ist eine nachrangige Leistung. Bevor Sie Grundsicherung beziehen können, müssen andere Leistungen ausgeschöpft sein, sie müssten so etwa, bei entsprechendem Anspruch, erst eine Rente beantragen.

Übernahme des Eigenanteils im Pflegeheim

Wenn Sie als Rentner im Pflegeheim wohnen und den Eigenanteil nicht leisten können, trägt diesen das Sozialamt. Hier gelten die gleichen harten Regeln wie bei anderen Formen der Sozialhilfe. Sie müssen also bereits Ihr gesamtes Einkommen und Ihr Vermögen eingesetzt haben und nur ein Schonvermögen behalten, damit der Eigenanteil übernommen wird.

Entlastung durch den Rentenausweis

Kein gesetzlich geregelter Zuschuss, sondern freiwillige Leistungen der jeweiligen Kommunen und Unternehmen sind Vergünstigungen, die Rentner erhalten, wenn Sie Ihren Rentenausweis vorzeigen.

Rentner, die sich ausweisen, bekommen in vielen Städten und Gemeinden Deutschland reduzierte Tickets im öffentlichen Nahverkehr. Das reicht von Monats- oder Jahreskarten günstiger bis zu ermäßigten Fahrten an speziellen Wochentagen.

Seit der Einführung des Deutschland-Tickets sollten Sie allerdings genau prüfen, ob es sich hier immer noch um die günstigste Möglichkeit im öffentlichen Personennahverkehr für Sie handelt.

Diese Regeln unterscheiden sich außerdem bei den einzelnen Verkehrsunternehmen und von Stadt zu Stadt. Deshalb sollten Sie vor Ort nachfragen, welche Vergünstigungen für Sie als Rentner möglich sind.

Zahlreiche Kulturveranstalter, von Museen über Theater bis zu kostenpflichtigen Parkanlagen, Schlössern, botanischen und zoologischen Gärten, bieten Ermäßigung für Rentner. Zum Beispiel bei Opernaufführungen oder bei Sonderausstellungen in Museen kann das eine deutliche Entlastung bringen.

Schwimmbäder, Saunen und Wellness-Center bieten oft spezielle Angebote und besondere Rabatte für Senioren an. Auch hier sollten Sie sich im Vorfeld genau erkundigen, welche Vergünstigungen für Sie möglich sind.

Außerschulische Bildungsträger bieten Kurse und Seminare für Rentner oft mit Rabatt an. Wer sich im Alter weiterbildet, kann dies oft günstiger tun.

Vergünstigungen innerhalb der europäischen Union

Der deutsche Rentenausweis wird auch in anderen Ländern der Europäischen Union immer häufiger akzeptiert, und das kann Ihre Reisekasse deutlich entlasten.

Wer verreist, der nutzt in der Regel am Urlaubsort mehr kultuelle Angebote wie Museen, historische Paläste oder Gartenanlagen, und ist häufiger mit dem öffentlichen Nahverkehr unterwegs als im Alltag. Die kulturellen Angebote sind in einigen Nachbarländern der Europäischen Union wie den Niederlanden oft um einiges teurer als in Deutschland.

Den Rentenausweis vorzuzeigen spart also bares Geld.