Rente: Neue Rentenwerte für 2026 beschlossen: Die 603-Euro-Grenze kommt

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Die Politik dreht an den Stellschrauben der Sozialversicherung – und viele fragen sich: Spüren Menschen im Ruhestand davon überhaupt etwas im Portemonnaie? Die neuen Rechengrößen für 2026 sind beschlossen.

Für Beschäftigte mit hohem Einkommen wird’s teurer, weil die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. Für Bestandsrentner gilt dagegen: Nicht jede Zahl ist relevant, aber einige Änderungen haben unmittelbare Auswirkungen – primär beim Zuverdienst.

Außerdem liefert der aktuelle Rentenwert einen wichtigen Orientierungspunkt für die eigene Rente im Jahr 2026.

Was wurde entschieden – in Klartext

Das Bundeskabinett hat die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 beschlossen. Sie passt Grenz- und Bezugswerte an die Lohnentwicklung des Jahres 2024 an. Ergebnis: Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 8.450 Euro im Monat (101.400 Euro im Jahr).

In der Kranken- und Pflegeversicherung klettern die Grenzen ebenfalls. Für die allermeisten Rentnerinnen und Rentner ist das nur mittelbar interessant – direkte Abzüge an der laufenden Altersrente ändern sich dadurch nicht.

Das ist jetzt für Rentner sofort relevant

Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro. Wer neben der Altersrente etwas dazuverdienen will, kann damit künftig bis zu 603 Euro im Monat erzielen, ohne den Minijob-Status zu verlieren.

Das ist hauptsächlich deshalb wichtig, weil seit der Flexi-Rente die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten entfallen – der Minijob bleibt aber als lohnende „Nebenbei“-Option ein praktischer Anker. Hintergrund: Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt (2026: 13,90 Euro).

Was bedeutet das in der Praxis?

Bleibt der Minijob „rentenkassenpflichtig“, erwerben auch Rentnerinnen und Rentner kleine zusätzliche Rentenpunkte – das lohnt sich vor allem, wenn die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist oder wenn einzelne Monate zur Schließung von Lücken fehlen.

Auf Antrag ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht im Minijob möglich; dann steigt zwar der Nettoverdienst leicht, zusätzliche Rentenansprüche entfallen aber. Wer gesundheitlich kann und mag, sollte durchrechnen: Ein paar Euro weniger heute können morgen spürbar Rente bringen – besonders bei längerer Laufzeit des Minijobs.

Achtung Übergangsbereich (Midijob):

Der sogenannte Übergangsbereich (früher: Gleitzone) beginnt 2026 oberhalb von 603 Euro und reicht bis 2.000 Euro. Dort zahlen Beschäftigte reduzierte Arbeitnehmerbeiträge, sammeln aber vollwertige Rentenansprüche. Für Rentnerinnen und Rentner mit größerem Teilzeitjob kann das finanziell attraktiver sein, als viele denken.

Aktueller Rentenwert als Kompass – nicht als Versprechen

Seit 1. Juli 2025 liegt der aktuelle Rentenwert bei 40,79 Euro je Entgeltpunkt. Daraus lassen sich laufende Renten 2025/26 rechnerisch ableiten – die nächste Anpassung erfolgt regulär zum 1. Juli 2026. Wie hoch sie ausfällt, steht erst im Frühjahr 2026 fest.

Wichtig ist: Der jetzt geltende Rentenwert erklärt, warum die eigene Rente 2025 gestiegen ist und liefert einen realistischen Ausgangswert für die Planung 2026.

Freiwillige Beiträge: Für wen 2026 noch sinnvoll?

Der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung liegt 2026 bei 112,16 Euro im Monat. Das kann sich lohnen, wenn bis zur (Regel-)Altersgrenze noch Versicherungsmonate fehlen, zum Beispiel für die Wartezeit oder um Abschläge zu mindern.

Wer die Regelaltersgrenze bereits erreicht hat, sollte genauer hinsehen: Freiwillige Beiträge sind dann meist nur in Sonderfällen ratsam, etwa bei Konstellationen mit Hinterbliebenenschutz. Eine Beratung (DRV, Versichertenälteste, unabhängige Sozialberatung) hilft, teure Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Die wichtigsten Rentner-Werte 2026 auf einen Blick

Wert / Größe Gültig ab / Betrag
Minijob-Grenze (geringfügige Beschäftigung) 603 € pro Monat (ab 01.01.2026)
Übergangsbereich (Midijob) 603,01 € bis 2.000 € monatlich (2026)
Aktueller Rentenwert 40,79 € pro Entgeltpunkt (seit 01.07.2025)
Mindestbeitrag RV (freiwillig) 112,16 € monatlich (2026)
Beitragsbemessungsgrenze RV (allg.) 8.450 € mtl. (2026)
Bezugsgröße 3.955 € mtl. (2026)

Hinweis: Die jährliche Rentenanpassung erfolgt unabhängig von der Minijob-Grenze zum 1. Juli. Für konkrete Prognosen 2026 ist der Rentenwert 40,79 € lediglich der Startpunkt, nicht der Endstand.

Was sich 2026 nicht ändert – und was leicht überhöht wirkt

Die aufmerksamkeitsstarken Zahlen zu Beitragsbemessungsgrenzen betreffen in erster Linie aktuell Erwerbstätige mit höherem Einkommen. Bestandsrentner haben dadurch keine zusätzlichen Abzüge.

Positiv ist: Wer kurz vor Rentenbeginn noch arbeitet und über den bisherigen Grenzen verdient, zahlt 2026 zwar etwas mehr Beiträge, erwirbt dafür aber auch höhere Rentenansprüche. Für Menschen, die bereits eine Rente beziehen, bleibt das eher Fußnote – wichtiger sind Zuverdienst, Rentenwert und individuelle Lücken.

So leiten Sie aus den neuen Werten konkrete Handlungen ab

Zuverdienst prüfen: Wer fit ist und Freude am Job hat, kann 2026 bis 603 Euro monatlich vergleichsweise unkompliziert hinzuverdienen. Mit RV-Pflicht im Minijob gibt’s dafür kleine Rentenpunkte – und die summieren sich, wenn der Nebenjob länger läuft. Befreiung lohnt nur, wenn jeder Euro Netto zählt und zusätzliche Rentenpunkte keine Rolle spielen.

Renteninformation ernst nehmen: Auf Ihrer jährlichen Renteninformation lässt sich mit dem Rentenwert 40,79 € schnell überschlagen, was ein zusätzlicher Entgeltpunkt wert ist. Die Anpassung zum 1. Juli 2026 kommt obendrauf – wie hoch, entscheidet sich erst im kommenden Jahr.

Freiwillige Beiträge gezielt einsetzen: Der Mindestbeitrag 112,16 € ist ein Werkzeug – nicht mehr, nicht weniger. Wer kurz vor der Regelaltersgrenze steht und Wartezeiten erfüllen muss, kann damit wertvolle Monate sichern. Für bereits regulär Altersrentner ist die Kosten-Nutzen-Rechnung meist kritisch; hier lohnt unabhängiger Rat.

Typische Fallstricke – und wie Sie sie vermeiden

Brutto ist nicht Netto: Im Minijob mit Rentenversicherungspflicht sinkt der Nettoverdienst zwar leicht, dafür wächst der eigene Rentenanspruch. Wer sich von der Versicherungspflicht befreien lässt, erhöht zwar das Monatsnetto, verzichtet jedoch auf zusätzliche Rentenpunkte.

Ein „Midijob“ klingt kompliziert, ist es aber nicht. Im Übergangsbereich tragen Arbeitgeber einen höheren Beitragsanteil, Beschäftigte zahlen weniger, die Rentenansprüche bleiben trotzdem voll. Gerade Teilzeit-Jobs zwischen 603 und 2.000 Euro fallen dadurch oft attraktiver aus, als viele denken.

Vorsicht vor voreiligen Prognosen. Niemand kann heute seriös sagen, wie hoch die Rentenanpassung zum 1. Juli 2026 ausfallen wird. Planen Sie deshalb mit dem aktuell geltenden Rentenwert – und aktualisieren Sie Ihre Rechnung im Sommer.

2026 bringt keine Revolution – aber handfeste Spielräume

Für Rentnerinnen und Rentner ist 2026 kein Jahr der großen Umbrüche. Zuverdienst wird planbarer (603-Euro-Grenze), der Rentenwert 40,79 € bleibt bis zur Sommeranpassung die verlässliche Rechengröße, und freiwillige Beiträge bleiben ein Nischeninstrument für gezielte Lücken.

Wer die Stellschrauben klug nutzt, holt aus kleinen Beträgen spürbar mehr heraus – ganz ohne Bürokratiedschungel.