Das Bundesfinanzministerium hat unter der Leitung von Finanzminister Christian Lindner zwei Expertenkommissionen eingesetzt, um die Besteuerung von Renteneinkรผnften zu รผberprรผfen und gegebenenfalls zu reformieren. Das berichtet Rentenexperte und Rechtsanwalt Peter Knรถppel.
Was bedeutet der Vorschlag der Expertenkommission fรผr Rentner?
Die Kommission schlรคgt nun eine รnderung in der Besteuerung von Renteneinkรผnften vor: Die Einfรผhrung einer direkten Rentenabzugssteuer.
Dies wรผrde bedeuten, dass alle Rentenzahlungen โ unabhรคngig davon, ob sie von der Deutschen Rentenversicherung, Versorgungswerken oder privaten Rentenversicherungen stammen โ direkt mit einer Steuer belegt werden, bevor sie an die Rentner ausgezahlt werden.
Ziel sei es, “Rentner von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklรคrung zu befreien”.
Wie soll die Rentenabzugssteuer umgesetzt werden?
Die Steuer soll direkt von den Rentenversicherungstrรคgern einbehalten und an die Finanzรคmter abgefรผhrt werden. Dies รคhnelt dem bekannten Verfahren bei der Einziehung von Krankenversicherungsbeitrรคgen.
Konkret bedeutet das, dass Rentner monatlich einen geringeren Auszahlungsbetrag erhalten werden, da die Steuern direkt abgezogen werden. Die Hรถhe der Abzugssteuer soll auf Basis der Renteneinkรผnfte des Vorjahres berechnet werden, die den Rententrรคgern elektronisch von der Finanzverwaltung รผbermittelt werden.
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Welche Vorteile soll die Rentenabzugssteuer bringen?
Der Hauptvorteil dieser neuen Steuerregelung liegt in der Entlastung der Finanzรคmter, die durch die Verringerung der Steuererklรคrungspflicht von rund 4,4 Millionen Rentnern erreicht werden soll.
Zudem soll die direkte Besteuerung verhindern, dass Rentner unbewusst in Steuerverzug geraten und dadurch mรถglicherweise strafrechtliche Konsequenzen fรผrchten mรผssen. Die aktuelle Praxis, bei der viele Rentner fรคlschlicherweise davon ausgehen, keine Steuererklรคrung abgeben zu mรผssen, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, soll somit abgelรถst werden.
Was mรผssen Rentner beachten?
Fรผr Rentner bedeutet das, dass ihr monatlicher Rentenbetrag nach Einfรผhrung der Abzugssteuer geringer ausfallen wird. Der Abzug umfasst dann neben den bereits รผblichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrรคgen auch die Steuern. Rentner, die glauben, zu Unrecht besteuert worden zu sein, haben jedoch weiterhin die Mรถglichkeit, eine Steuererklรคrung abzugeben und sich gegebenenfalls zu viel gezahlte Steuern zurรผckerstatten zu lassen.
Was รคndert sich bei den Pauschbetrรคgen?
Ein weiterer Vorschlag der Expertenkommission betrifft die Pauschbetrรคge. Geplant ist die Einfรผhrung eines einheitlichen Pauschbetrags, der bei Einzelveranlagung 102 Euro und bei Zusammenveranlagung 204 Euro betragen soll. Dieser Pauschbetrag soll unabhรคngig von den tatsรคchlichen Renteneinkรผnften gelten und somit das Steuererklรคrungssystem weiter vereinfachen.
Wie geht es weiter?
Die Kommission hat eine schnellstmรถgliche Umsetzung ihrer Vorschlรคge empfohlen. Finanzminister Lindner hat bereits angedeutet, dass die neue Quellensteuer fรผr Renten eine attraktive Einnahmequelle fรผr den Staat darstellen kรถnnte.
Es ist daher wahrscheinlich, dass die Bundesregierung die Vorschlรคge zeitnah prรผfen und mรถglicherweise einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen wird.
Sollte dieser Entwurf verabschiedet werden, wird die Deutsche Rentenversicherung kรผnftig nicht nur fรผr die Einziehung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrรคgen zustรคndig sein, sondern auch die Steuern direkt von den Renten abziehen und an die Finanzรคmter weiterleiten.
Fazit: Was bedeutet das fรผr Rentner?
Die Einfรผhrung der Rentenabzugssteuer wรผrde eine bedeutende Verรคnderung in der Besteuerung von Renteneinkรผnften darstellen. Wรคhrend Rentner von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklรคrung befreit wรผrden, mรผssen sie sich auf geringere monatliche Rentenzahlungen einstellen. Dennoch bleibt die Mรถglichkeit bestehen, bei Unstimmigkeiten eine Steuererklรคrung abzugeben.