Wenn Sie erst mit 68 in Rente gehen könnte 68? Wie würde eine solche Erhöhung des Regelalters ablaufen?
Der Koalitionsvertrag schließt zwar eine Erhöhung des Rentenalters über das 67.Lebensjahr hinaus aus. Das könnte in der nächsten Legislaturperiode anders aussehen, also bereits in vier Jahren. In den letzten Jahren wurden die Stimmen lauter, die Regelaltersgrenze auf 68 oder gar 70 Jahre heraufzusetzen.
Ein fiktives Szenario
Wir haben ein fiktives Szenario entworfen, um zu beurteilen, ob eine gedachte Erhöhung des Rentenalters auf 68 Jahre Sie ihrem Jahrgang betreffen würde, und wie sie sich umsetzen ließe.
Wir vergleichen eine solche Situation mit Regelungen des bestehenden Gesetzes, in dem das Rentenalter bereits auf 67 Jahre erhöht wird. Außerdem klären wir Sie über Besonderheiten des deutschen Rentenrechts auf, die Sie als Rentner vor plötzlichen Einschnitten in Ihrer Lebensplanung schützen.
Der Vertrauensschutz
Wichtig im deutschen Rentenrecht ist der Grundsatz des Vertrauensschutzes. Dieser soll gewährleisten, dass Sie bestehenden Gesetzen vertrauen, um zum Beispiel langfristig planen zu können.
Schutz bei ungünstigen Veränderungen
Meist gilt der Vertrauensschutz, wenn Änderungen sich negativ auf Rentner und rentennahe Jahrgänge auswirken. Zum Beispiel erfolgen Kürzungen in der Berechnung von Renten schrittweise.
Auch können bereits bewilligte Renten durch spätere Änderungen des Rentenrechts nicht niedriger ausfallen. Dieser Vertrauensschutz richtet sich entweder nach dem Geburtsjahrgang, nach einem bestimmten Rentenbeginn oder nach Stichtagen.
Lesen Sie auch:
– Rente: Deutschlandtickets kostenfrei für Rentner – Simple Regel fürs Gratisticket
Was bedeutet Vertrauensschutz bei der Regelaltersgrenze?
Wenn wir uns jetzt vorstellen, das Rentenalter würde auf 68 Jahre angehoben, dann können wir dies mit der tatsächlichen Erhöhung auf 67 Jahre vergleichen. Diese erfolgte wegen des Vertrauensschutzes nicht rapide, sondern in kleinen Schritten.
Die Altersgrenze wird schrittweise ab 2012 bis zum Endpunkt 2029 auf 67 Jahre erhöht. Ab 2012 lief die Anhebung zuerst in Ein-Monats-, von 2024 dann in Zwei-Monats-Schritten, bis dass dann für Rentner ab dem Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt. Zudem wurde die Bundesregierung verpflichtet, ab 2010 alle vier Jahre einen Bericht über die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer vorzulegen und deren Situation zu prüfen.
Diese Prüfung soll erkennen, so die Deutsche Rentenversicherung, „ob die Anhebung der Regelaltersgrenze unter Berücksichtigung der Entwicklung der Arbeitsmarktlage sowie der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer weiterhin vertretbar ist und die getroffenen gesetzlichen Regelungen bestehen bleiben können.“
Obwohl dieses Altersgrenzenanpassungsgesetz bereits 2008 in Kraft trat, waren diejenigen, die zwischen 2008 und 2011 in den Ruhestand gingen, noch nicht davon betroffen.
Was lässt sich für ein noch einmal erhöhtes Rentenalter vermuten?
Nehmen wir jetzt an, das Rentenalter würde noch einmal deutlich erhöht, auf 68 Jahre. Bis zum Ende dieser Legislaturperiode gelten erst einmal die bisherigen Regeln. Ein wiederum erhöhtes Regelalter des Renteneintritts würde also frühestens 2028 beschlossen.
Bei derselben Frist des Vertrauensschutzes wie 2008 würden erst 2031 Rentner unter diese neue Regelung fallen. Bis zum Jahrgang 1964 gilt außerdem sowieso das Altersgrenzenanpassungsgesetz.
Würden jetzt ab dem Jahrgang 1965 dieselben Regeln greifen wie bei der stehenden Altersanpassung, dann stiege das Eintrittsalter bei jedem Jahrgang jeweils nur um einen Monat oder um zwei Monate.