Rente mit 63: Diese Jahrgänge müssen sich beeilen

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Die Rente mit 63 existiert weiterhin – aber nicht mehr im ursprünglichen Sinn. Wer heute mit 63 Jahren in den Ruhestand möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa bei Schwerbehinderung oder besonders langer Versicherungsdauer. Politische Pläne könnten die Bedingungen in Zukunft verschärfen.

Die Rente mit 63 – eine kurze Einordnung

Der Begriff „Rente mit 63“ sorgt noch immer für Verwirrung. In den ersten Jahren nach der Einführung 2014 konnten bestimmte Jahrgänge tatsächlich abschlagsfrei mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen. Diese Möglichkeit gibt es heute nicht mehr.

Trotzdem: Eine Altersrente ab 63 Jahren bleibt möglich – allerdings nur mit Abschlägen auf die Rentenhöhe. Aktuell betrifft dies die sogenannte Altersrente für langjährig Versicherte, bei der für jeden Monat des früheren Rentenbeginns 0,3 % weniger Rente gezahlt werden.

Für viele ältere Arbeitnehmer bedeutet das: Wer früher raus will, muss finanzielle Abstriche akzeptieren.

Wer kann heute noch mit 63 Jahren in Rente gehen?

Alle, die vor oder im Jahr 1964 geboren wurden, können nach derzeitiger Gesetzeslage mit 63 Jahren eine Altersrente für langjährig Versicherte beantragen – jedoch nur mit Abschlägen.

Wichtig zu wissen:
Das gesetzliche Rentenalter liegt für die Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren.
Eine abschlagsfreie Rente mit 63 gibt es nicht mehr.

Beispiel:
Wer 1964 geboren wurde, erreicht das reguläre Rentenalter mit 67. Mit 63 könnten diese Personen bereits Rente beziehen, hätten dann aber einen dauerhaften Abschlag von etwa 14,4 % (48 Monate × 0,3 %).

Geburtsjahr Reguläres Rentenalter Abschlagsfreie Rente möglich ab Rente ab 63 Jahren möglich? Besonderheiten
1960 66 Jahre 4 Monate 64 Jahre 4 Monate (45 Jahre Beitragszeit) Ja, aber mit Abschlägen Vor 63 nur bei Schwerbehinderung
1961 66 Jahre 6 Monate 64 Jahre 6 Monate Ja, aber mit Abschlägen Frühestmöglich: ca. 61 Jahre (mit Schwerbehinderung)
1962 66 Jahre 8 Monate 64 Jahre 8 Monate Ja, aber mit Abschlägen Frühestmöglich: 61 Jahre 8 Monate (bei Schwerbehinderung)
1963 66 Jahre 10 Monate 64 Jahre 10 Monate Ja, aber mit Abschlägen Frühestmöglich: 61 Jahre 10 Monate
1964 67 Jahre 65 Jahre (bei 45 Jahren Versicherungszeit) Ja, aber mit Abschlägen Frühestmöglich: 62 Jahre (bei Schwerbehinderung)
ab 1965 67 Jahre 65 Jahre (45 Jahre Beitragszeit) Ja, aber mit Abschlägen Änderungen durch Politik möglich

 

Rente noch vor 63 – geht das?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja: Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung können früher in Rente gehen.
Voraussetzungen:

  • Ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.
  • Einen gültigen Schwerbehindertenausweis.

Sie können bis zu fünf Jahre vor der regulären Altersgrenze in Rente gehen – also in vielen Fällen bereits mit 62 oder sogar 61 Jahren und einigen Monaten. Auch hier entstehen Abschläge, wenn der frühestmögliche Zeitpunkt genutzt wird.

Kurz gesagt: Wer schwerbehindert ist, hat mehr Flexibilität – aber auch hier gibt es finanzielle Einbußen.

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Ein früher Rentenbeginn ohne Abschläge ist weiterhin möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden:

Zwei Wege führen dorthin:

  1. 45 Jahre Pflichtbeiträge:
    Wer mindestens 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nutzen. Damit ist ein abschlagsfreier Rentenstart zwei Jahre vor dem regulären Alter möglich.
    Beispiel: Bei Jahrgang 1964 bedeutet das abschlagsfreie Rente mit 65 statt 67 Jahren.
  2. 35 Jahre Versicherungszeit + Schwerbehinderung:
    Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt und mindestens 35 Versicherungsjahre nachweist, kann ebenfalls zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente.

Für besonders frühe Jahrgänge – etwa 1961 oder 1962 – verschiebt sich das Eintrittsalter leicht: Wer 1961 geboren ist, kann mit 64 Jahren und 6 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen, bei 1962 sind es 64 Jahre und 8 Monate.

Was bringt die Zukunft? Unsicherheit bei der Rente mit 63

Ob die Rente mit 63 in ihrer heutigen Form bestehen bleibt, ist unklar. Politische Diskussionen deuten auf mögliche Änderungen hin.

Besonders die Union (CDU/CSU) plädiert dafür, die Altersgrenzen bei der Altersrente für langjährig Versicherte anzuheben. Geplant ist eine Angleichung an das Modell der besonders langjährig Versicherten, das heißt: Maximal zwei Jahre früher in Rente – unabhängig vom Alter 63.

Konkrete Auswirkungen wären:

  • Keine spezielle Rente mit 63 mehr.
  • Früher Rentenbeginn nur bei sehr langer Versicherungsdauer oder Schwerbehinderung.
  • Längere Arbeitszeiten für viele.

Ob diese Pläne umgesetzt werden, steht jedoch bisher nicht fest. Die aktuellen Regelungen bleiben zunächst bestehen.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie Jahrgang 1964 oder älter sind, können Sie – trotz Abschlägen – weiterhin ab 63 Jahren in Rente gehen.
Wer noch jünger ist, sollte flexibel planen: Politische Änderungen könnten den frühzeitigen Rentenbeginn deutlich erschweren.

Fazit

Die Rente mit 63 gibt es noch – aber sie hat sich verändert. Wer bereit ist, finanzielle Kürzungen hinzunehmen oder die nötigen Versicherungszeiten erfüllt, kann weiterhin vergleichsweise früh in den Ruhestand starten. Ob diese Möglichkeit auch in Zukunft bestehen bleibt, ist angesichts aktueller politischer Diskussionen allerdings offen.